Abate Fabio · Ständerat · 2017-06-13
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-13
Wortprotokoll
In der Frühjahrssession 2017 haben wir die Botschaft zum Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sowie zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht vom 25. Mai 2016 beraten. Das Programm sah jährliche Entlastungen zwischen 800 Millionen und einer Milliarde Franken vor. Im Zuge des Stabilisierungsprogramms sollte zudem die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung ausgelagert werden. Dieser zweite Aspekt wurde sistiert und aus dem Stabilisierungsprogramm herausgenommen. Die Kommission für Rechtsfragen wurde beauftragt, sich damit zu befassen.
Worum geht es? Die Aufsicht über Stiftungen, die bis heute unter der Aufsicht des Bundes stehen, soll künftig von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ausgeübt werden. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht, welche dem Generalsekretariat des EDI unterstellt ist, wird deshalb aus der zentralen Bundesverwaltung ausgegliedert und in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit eigener Rechnung umgewandelt.
Gemäss Artikel 84 des Zivilgesetzbuches stehen die klassischen Stiftungen unter der Aufsicht des Gemeinwesens, dem sie angehören, also unter der Aufsicht des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde. Die Bundesaufsicht wird über die Stiftungen ausgeübt, die national oder international tätig sind. Gemäss Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Organisationsverordnung für das EDI übt das Generalsekretariat die Aufsicht über die dem Bund unterstehenden klassischen Stiftungen aus. Innerhalb des Generalsekretariates nimmt der Bereich "Eidgenössische Stiftungsaufsicht" diese Aufgabe wahr; er ist Teil der zentralen Bundesverwaltung.
Ende 2015 unterstanden 4079 Stiftungen der Aufsicht des Bundes. Seit Anfang 2009 ist die Zahl der Stiftungen in der Zuständigkeit der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht gewachsen. Die Stellen sind ausgebaut worden, der Bereich "Recht und Stiftungsaufsicht" im Generalsekretariat wurde personell und organisatorisch getrennt und damit die Eidgenössische Stiftungsaufsicht als eigenständige Einheit innerhalb des Generalsekretariates mit spezieller Leitung geschaffen.
Wie aus der Botschaft ersichtlich ist, wurde das Fachwissen im Rechnungswesen stark erweitert, indem in Ergänzung zu den Juristinnen und Juristen Personen mit entsprechenden spezifischen Fachkenntnissen rekrutiert wurden. Die zur Verfügung stehenden Stellen müssen durch die Gebühren finanziert werden. Der Bundesrat rechnet auch für die Zukunft mit einem Nettozuwachs der unter Bundesaufsicht stehenden Stiftungen und mit einem zunehmenden Stellenbedarf. Sofern die Zahl der Stiftungen unter Bundesaufsicht in gleichem Mass zunimmt wie in den letzten Jahren, wird künftig rund alle zwei Jahre eine zusätzliche Stelle nötig sein. Darum werden die Ausgliederung aus der zentralen Bundesverwaltung und eine Verselbstständigung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht als vertretbar bezeichnet.
Was bedeutet diese Ausgliederung konkret? Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht wird die eigene Arbeit fachlich, organisatorisch, finanziell und personell unabhängig ausüben. Sie wird in ihren Entscheiden insbesondere auch formell keinen Weisungen des Bundesrates oder von Verwaltungsbehörden unterstehen. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht wird in ihrer Betriebsführung selbstständig sein und vor allem eine eigene Rechnung ausserhalb des Finanzhaushalts des Bundes führen. Es sind eine vollumfängliche Eigenfinanzierung durch die Gebühren und eine jährliche Aufsichtsabgabe vorgesehen. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt wird somit auch gewährleisten können, dass die erforderlichen Ressourcen der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht zeitgerecht den voraussichtlich auch in Zukunft steigenden quantitativen und qualitativen Bedürfnissen angepasst werden. Die Entlastung des Bundeshaushalts durch die Auslagerung beträgt rund 650 000 Franken pro Jahr. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zu Inhalt und Umfang der Stiftungsaufsicht werden unverändert bleiben. Auch an der Kompetenzaufteilung zwischen der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht und den kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden wird nichts geändert.
Unsere Kommission hat sich zum ersten Mal im November des letzten Jahres mit der Vorlage befasst und Anhörungen durchgeführt. Profonds ist der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen. Er befürwortet grundsätzlich die Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, aber einige Aspekte haben Bedenken verursacht. Swissfoundations ist der Verband der Förderstiftungen. Er unterstützt das Anliegen einer Ausgliederung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht auch, aber deren Umsetzung wurde kritisch beurteilt. Am Ende hat die Geschäftsleiterin der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel die Vorlage positiv beurteilt. Sie hat gleichzeitig die Meinung geäussert, dass sich die Tätigkeit durch die Auslagerung nicht verändert, weil sie immer eine Rechtsaufsicht bleibt. Am Ende wurde gesagt, dass die Auslagerung kein Sparmodell ist. Die Kosten der Stiftungsaufsicht werden transparent. Das Kostendeckungsprinzip wird in einem System der vollen finanziellen Selbstständigkeit zu einer Erhöhung der Gebühren führen. Aus den Anhörungen haben wir die Bestätigung erhalten, dass die Aufsichtsbehörden schon heute die Instrumente haben, um bei den Stiftungen die notwendigen Informationen einzuholen und bei begründetem Anfangsverdacht auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung die Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen.
Wir haben entschieden, die Beratungen auszusetzen, bis der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Evaluation der Wirksamkeit der Aufsicht über die klassischen Stiftungen vorliegt. In diesem Bericht hat die Eidgenössische Finanzkontrolle zuerst die heterogene Stiftungsaufsicht in [PAGE 474] unserem Land kritisch beurteilt. Dann hat sie die Ausgliederung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht unterstützt, weil damit sichergestellt werde, dass die Aufsicht fachlich, organisatorisch und finanziell unabhängiger von der Bundesverwaltung ausgeübt werden kann.
Am 25. April haben wir diese Vorlage nochmals traktandiert. Es ist anerkannt worden, dass durch eine Externalisierung eine Reduzierung des Personalbestands in der Zentralverwaltung erreicht wird. Die Eidgenössische Finanzkontrolle erwartet aber von jedem Bundesamt, dass es unabhängig ist. Es ist klar, dass die Zahl der Stiftungen, die zu beaufsichtigen sind, jährlich zunimmt. Man braucht mehr Personal, zumal komplexe Fälle zu überprüfen sind. Aber das Parlament hat eine Plafonierung des Bundespersonalbestands beschlossen, und das erlaubt es auch nicht, gebührenfinanzierte neue Stellen zu schaffen. Die Kommission ist der Meinung, dass die in den Fokus genommenen Probleme nicht durch ein Stabilisierungsprogramm mit konkreten Sparmassnahmen gelöst werden können. Den grundsätzlichen Zustimmungsäusserungen der angehörten Leute sind kritische Beurteilungen gefolgt - mehrere Artikel der Vorlage wurden kritisiert. Es ist im Voraus nicht auszuschliessen, dass die entsprechenden Normen des Zivilgesetzbuches anzupassen sind.
Die Kommission hat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die offenen Fragen, die spezifisch in die Zuständigkeit der Kommission für Rechtsfragen fallen, werden aber innert kurzer Frist vertieft. Für die nächste Kommissionssitzung wird die parlamentarische Initiative Luginbühl 14.470 traktandiert, welche auch auf Aspekte der Stiftungsaufsicht fokussiert.[GZ]
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.