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Minder Thomas · Ständerat · 2017-06-14

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-14

Wortprotokoll

Ob wir, wie vom Bundesrat beantragt, das Aktienkapital aufstocken oder das als Darlehen stehenlassen, ist mehr oder weniger gleichbedeutend. Die Sifem AG mit dem Bund als Eigner kann bekanntlich nicht in Konkurs gehen. Dass es heute einen Parlamentsbeschluss braucht, liegt in der Tatsache begründet, dass das Parlament im Jahr 2011 explizit einem Darlehen und nicht einer Kapitalerhöhung zugestimmt hat. Der heutige Ständeratsentscheid bzw. die Kenntnisnahme ist also ein Nebenschauplatz. An der Finanzierung der Sifem AG ändert sich nichts. Die Kapitalerhöhung verursacht mit der zwingenden Statutenänderung und dem neuen Handelsregistereintrag lediglich administrative Kosten, was bei einer Darlehensgewährung nicht der Fall wäre.

Wenn schon, hätten wir uns bei diesem Traktandum viel eher die Frage stellen müssen, ob es richtig ist, dass der Bund eine Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft in der Form einer Aktiengesellschaft besitzt, und ob es richtig ist, darin sogar eine Boni-bezogene Entlöhnung zu praktizieren. Das wäre eine Debatte wert, nicht aber, ob es eine Kapitalerhöhung oder ein Darlehen braucht.

Bei unserer Handelsflotte, der Hochseeflotte, hat das Parlament vergessen, die kritischen Fragen zu stellen. Hier, Herr Bundesrat, stelle ich sie, haben wir doch ein paar Hundert Millionen Franken Steuergelder in die Sifem AG investiert. Eine AG hat in ihrer Rechtsform das Ziel, Gewinn zu generieren. Ich zweifle ernsthaft an dieser Rechtsform, wenn es um eine effiziente Entwicklungshilfe geht. Entwicklungshilfe sollte nicht gewinnorientiert sein. Zu berücksichtigen ist zudem, dass man als Eigner mehr Verpflichtungen und Risiko hat denn als Darlehensgeber. Es wäre kostengünstiger, diese Gelder oder eben diese Aktienkapitalerhöhung direkt der Deza zu geben. Ich jedenfalls zweifle ernsthaft an dieser Art Entwicklungshilfe, bei welcher Gelder in Fonds, notabene in über siebzig Länder verstreut, investiert werden und ein paar Fondsmanager dabei noch schöne Boni abkassieren.

Vielleicht ist Ihnen beim Studium der Unterlagen nicht entgangen, dass die Betriebskosten der Sifem AG von 4,1 Millionen Franken im Jahr 2014 auf 6,5 Millionen Franken im Jahr 2016 angestiegen sind - 58 Prozent Mehrkosten in nur zwei Jahren. Bei einem Bundesbetrieb, der sich nicht im freien Markt bewegt, sollte eine solche Kostensteigerung aufhorchen lassen. Sie ist gewaltig und besorgniserregend.

Wenn man weiss, dass die Sifem AG nur gerade 22 Mitarbeiter beschäftigt, so sind diese 6,5 Millionen Franken jährliche Betriebskosten horrend. Vielleicht liegt dies auch daran, dass die Sifem AG in fast 500 Firmen in 72 Ländern direkt oder [PAGE 487] indirekt investiert oder eben verzettelt ist. Die Unternehmung ist bekanntlich ein reines Dienstleistungsunternehmen, also kein Produktionsbetrieb. Das heisst, die Betriebskosten sind mehrheitlich Lohnkosten. 2016 touchierte der Verwaltungsrat der Sifem AG übrigens 238 000 Franken. Die Sifem AG überträgt in einem Portfoliomanagementvertrag die Finanz- und Geldverwaltung an die Firma Obviam, eine Investitionsberatungsfirma. Die Obviam ist ebenfalls eine Aktiengesellschaft mit einem Budget von 5,88 Millionen Franken. Sie ist eine Investitionsgesellschaft mit Boni und leistungsbezogener Entlöhnung.

Man darf sich also bei diesem komplizierten, kostspieligen, verschachtelten Konstrukt, in das zwei Aktiengesellschaften involviert sind, sehr wohl die Frage stellen, ob es richtig ist, dass Bundesgelder, die in ihrer Kernaufgabe Entwicklungsgelder oder, noch klarer ausgedrückt, Steuergelder sind, einer mit Boni entlöhnten Investitionsgesellschaft anvertraut werden sollen. Die Tätigkeiten von Investitionsgesellschaften sind in der Regel nicht ohne Nebengeräusche. Das wissen wir alle. Im Geschäftsbericht der Sifem AG sind 2016 neue Investitionen von 91,9 Millionen US-Dollar aufgeführt. Sie umfassen fünf Private Equity Funds, ein Darlehen an die Xacbank und zwei Kapitalerhöhungen für eine Schuldfinanzierungsfazilität einerseits und andererseits für einen strukturierten Handelsfinanzierungsfonds.

Das verstehe ich wahrlich nicht! Warum braucht es teure Boni, bezahlte Investmentmanager und eine Beratungsfirma, welche diese Gelder in Fonds platzieren? Gibt es, Herr Bundesrat, nicht Fonds, die seriös, erfolgreich und unter Entwicklungshilfespezialisten anerkannt sind, vielleicht sogar zertifizierte KMU-Entwicklungshilfefonds, in welchen die Deza diese Gelder direkt investieren könnte, ohne dass dieses Investment über mit teuren Boni entlöhnte Investmentmanager abgewickelt werden muss?

So, wie es jetzt läuft, füttern wir die Sifem AG, die Sifem AG füttert die Obviam, und die Obviam wiederum füttert ihre teuren Portfoliomanager. Bei diesem komplizierten Konstrukt versickern Millionen von Steuergeldern in der Verwaltung und Administration. Warum können wir diese Gelder nicht direkt der Deza geben, welche diese wiederum direkt in die entsprechenden hochseriösen und qualifizierten Anlagefonds investiert? Das ist meine Frage. Wie rechtfertigen der Bundesrat und das Parlament die Betriebskosten der Sifem AG und der Obviam im Jahr 2016 von doch x Millionen Franken Steuergeldern? Beschäftigen wir hier nicht mit diesen Steuergeldern ein Heer von gutbezahlten, Boni-orientierten Portfoliomanagern und gutbezahlten Bundesbeamten?

Für mich jedenfalls stehen die extrem hohen Betriebskosten der Sifem AG und das Boni-orientierte Entlöhnungssystem der Obviam, aber auch die Rechtsform der Sifem AG als Bundesaktiengesellschaft quer in der Landschaft, wenn es um die Hilfe für Entwicklungsländer oder um Entwicklungsgelder geht.