Föhn Peter · Ständerat · 2017-06-14
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-14
Wortprotokoll
Von allem Anfang an ist bei diesem Bundesbeschluss der neu vom Nationalrat eingefügte Absatz 3 in Artikel 2 die einzige Abweichung gegenüber der bundesrätlichen Vorlage. Wir wissen ja, dass es bei dieser Systemplattform eigentlich um die Erfassung der Gesichts-Bilderkennung, der Fingerabdrücke und der Unterschriften geht, die eingelesen und dann, wie der Titel schon sagt, ins System eingegeben werden.
Worum geht es bei diesem Artikel 2 Absatz 3, welcher eben gemäss Nationalrat neu aufgenommen werden soll? Es geht um die Beschaffungsvorgaben. Absatz 3 lautet: "Im Rahmen des Möglichen sind Offerten vor allem von Schweizer Unternehmen einzuholen und die Kriterien für die Vergebung so auszugestalten, dass insbesondere Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden können." Das steht also in diesem Absatz 3, welcher eigentlich sehr löblich daherkommt und so umgesetzt werden sollte.
Aber schon bei der ersten Behandlung sagte ich hier im Saal, und das gilt heute noch, dass es letztendlich Hans was Heiri sei, ob wir diese Bestimmung aufnehmen oder nicht. Das Vorhaben muss nämlich WTO-gerecht ausgeschrieben und auch entsprechend vergeben werden. Dies wird weiterhin so bleiben.
Der Nationalrat hat aber bei der Differenzbereinigung an der Neuaufnahme dieses Absatzes festgehalten. An der heutigen SPK-Sitzung wurden wir vom Programmleiter Informatiksteuerungsorgan des Bundes dahingehend orientiert, dass ein gewisser Termindruck besteht, denn wenn wir die Differenz aufrechterhalten, werden wir das Geschäft hier im Ständerat in dieser Session kaum mehr abschliessen können. Dann würde es an die SPK-NR zurückgehen und allenfalls wieder an die SPK-SR, und Sie wissen ja, wie lange die Session noch dauert.
So wäre dann im schlimmsten Fall die fliessende Ablösung nicht mehr gewährleistet, was grössere Kosten hervorrufen würde oder hervorrufen könnte, weil die Verträge mit dem heutigen Lieferanten verlängert werden müssten. Wir würden dann von einer Verzögerung von mindestens einem Jahr sprechen, was auch ins Geld gehen könnte. Sonst diskutieren wir ja meistens einzig über Sicherheitsbedenken, aber heute geht es um die Finanzierung, das heisst um die sofortige Freigabe der Mittel, denn die Mittel werden möglichst [PAGE 499] umgehend gebraucht. Bei einer weiteren Verzögerung wäre die Finanzierung des Programmes eventuell nicht gesichert, was, wie schon gesagt, in die Kosten gehen könnte.
Deshalb bitte ich Sie, die Differenz auszuräumen, das heisst, dem Nationalrat zu folgen, wie die Kommission das ebenfalls ohne einen anderen Antrag gemacht hat.