preparatory:AB 217645
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-06-14
Wortprotokoll
Diese Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben wurde, wie es ausgeführt wurde, wegen einer Steueramnestie in Italien notwendig. Mit dieser Steueramnestie wird der Schweizer Finanzplatz benachteiligt, indem weniger Vermögensverwaltung für italienische Kunden gemacht werden kann. Das betrifft insbesondere auch den Kanton Tessin. Wir möchten eine technische Anpassung vornehmen, damit die Gleichheit im Wettbewerb für unsere Schweizer Finanzdienstleister wieder gewährleistet wird. Damit ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben notwendig. Es geht um den Einschub von Artikel 19a, der diese Gleichheit wiederherstellen wird. Es ist weitgehend eine technische Anpassung.
Rein statisch betrachtet verzichten wir damit auf 10 Millionen Franken Einnahmen aus Stempelabgaben. Wir gehen aber davon aus, dass durch diese Gleichstellung der Schweizer Finanzdienstleister am Schluss des Tages mehr Umsatz und mehr Abgaben möglich sein werden.
Diese Anpassung machen wir eigentlich wegen Italien. Wir können aber kein Gesetz machen und damit nur die Anpassung an Italien vornehmen - das würde der Bundesverfassung entgegenstehen -, sondern wir haben diese Gesetzesänderung vorzunehmen. Sie wird aber, wie wir das heute beurteilen, ausschliesslich Italien betreffen; andere Länder sind davon nicht betroffen.
Die Vorlage wurde Ihnen im Detail bereits erläutert. Sie geht auf eine Motion Abate zurück. Herr Ständerat Abate hat im Zusammenhang mit dieser Amnestie auf den Punkt dieser Anpassung aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht ist die Vorlage zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz sinnvoll. Gerade im Tessin ist man darauf angewiesen, dass dieses grenzüberschreitende Geschäft weiterbetrieben werden kann.[GZ]
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.