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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2017-06-14

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-14

Wortprotokoll

Ihre Finanzkommission hat die Vorlage Dazit an zwei Sitzungen vorberaten. Der Begriff Dazit setzt sich zum einen aus dem rätoromanischen "Dazi" - das heisst "Zoll" - und zum anderen einem T für "Transformation" zusammen. Es geht also um die Transformation der Zollverwaltung. Was heisst das konkret? Ich möchte es vorwegnehmen: Dazit ist nicht oder jedenfalls nicht nur ein Informatikprojekt. Es ist ein sehr komplexes Transformationsprojekt, es geht um ein Gesamtpaket im Umfang von 393 Millionen Franken. Es wird in sieben Projekten durchgeführt, welche Hunderte einzelner Prozesse umfassen, die festgelegt werden müssen. Eindrücklich in diesem Zusammenhang sind auch die Zahlen des Tagesgeschäftes der Zollverwaltung. Dieses umfasst 750 000 Personen und 20 000 Lastwagen, die täglich die Grenze überschreiten und die unterschiedlichsten Ein- und Ausfuhrvorgänge auslösen.

Das Projekt war als solches in der Kommission nicht bestritten, demzufolge auch das Eintreten nicht. So wurde allgemein begrüsst, dass dieses grosse Vorhaben angegangen [PAGE 1105] wird. Die Vereinfachung der schwerfälligen und für die Wirtschaft mit hohen Kosten verbundenen Zollverfahren ist von Politik und Wirtschaft schon länger gefordert worden. Ich verweise dazu auf die mit dieser Vorlage abzuschreibenden parlamentarischen Vorstösse. Aufgrund der Komplexität und der Tragweite der Vorlage hat sich die Finanzkommission aber sehr kritisch damit auseinandergesetzt.

Zum Informatikteil dieser Vorlage: Wie der Botschaft des Bundesrates entnommen werden kann, finden heute in der Zollverwaltung zur Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verschiedene Informatikprogramme Anwendung, die veraltet sind und deren Ablösung geboten ist. Es sollen nun einfachere Verfahren sowie nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Lösungen eingesetzt werden. So soll es zum Beispiel möglich sein, den Warenverkehr unabhängig von Ort und Zeit anmelden zu können und dafür nicht extra an einem Schalter vorbeigehen zu müssen. Wir wurden in der Kommission auch mit aktuellen und künftigen technologischen Entwicklungen wie beispielsweise dem Transport durch Drohnen oder durch autonom fahrende Lastwagen konfrontiert.

Der organisatorische Teil der Vorlage umfasst die Neuaufstellung der Eidgenössischen Zollverwaltung. Die Abläufe sollen umfassend überarbeitet und die Organisation soll neu ausgerichtet werden. In der Kommission wurde uns versichert, dass dafür ein Change Management, ein Veränderungsmanagement, vorgesehen ist und damit eine enge Begleitung der angestrebten Änderungen. Diese betreffen namentlich auch das Personal. Freiwerdende Stellen sollten durch natürliche Fluktuation kompensiert werden können und damit Entlassungen vermieden werden. Durch die Transformation werden aber Änderungen im beruflichen Umfeld des Grenzwachtkorps und des Zolls unumgänglich sein, was weitere Überlegungen zur Ausbildung des Personals nach sich gezogen hat.

Dazit wird über einen Zeitraum von neun Jahren, das heisst zwischen 2018 und 2026, durchgeführt werden. Durch die lange Zeitdauer ist ein Technologiewandel nicht auszuschliessen. Auf unsere Nachfragen in der Kommission wurde vonseiten der Verwaltung und des Bundesrates versichert, dass dieses als IKT-Schlüsselprojekt qualifizierte Vorhaben eng begleitet und kontrolliert wird. Die aus den negativen Erfahrungen namentlich mit dem Projekt Insieme gezogenen Lehren sollen umgesetzt werden, so zum Beispiel durch eine gestaffelte Kreditfreigabe oder die regelmässige, nämlich jährliche Information der Finanzkommissionen, durch einen engen Kontakt mit der Finanzdelegation oder auch der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die Gesamtkosten von 393 Millionen Franken basieren auf einer "validen Schätzung", wie dies der Bundesrat in der Botschaft ausdrückt. Die Zollverwaltung liess die Schätzung zudem extern überprüfen. In der Kommission wurde die Zuverlässigkeit der Schätzung nochmals hinterfragt. Anhand verschiedener Fragen ist sie intensiv diskutiert worden. Gerade aufgrund der negativen Erfahrungen in der Vergangenheit ist eine gesunde Skepsis angebracht.

Die heutige Schätzung von rund 400 Millionen Franken beruht auf dem heutigen Wissensstand. Es sind vier Kreditfreigaben vorgesehen. Herr Bundesrat Maurer hat dabei nicht bestritten, dass ein gewisses Risiko für Nachtragskredite besteht. Diese sollen aber gegebenenfalls durch spezifische Änderungen begründet werden können. Es besteht, wie gesagt, ein grosser Respekt vor der Komplexität des Projekts und der Höhe der Gesamtkosten.

An einer zweiten Sitzung wurden deshalb auf Antrag der Finanzkommission von der Verwaltung und von Herrn Bundesrat Maurer ergänzende Informationen zu den Geschäftsprozessen, zu den Konkretisierungen der Wirtschaftsanforderungen und zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und anderen Interessengruppen geliefert. Dabei wurde schliesslich aufgrund der Diskussionen in der ersten Kommissionssitzung auch eine Anpassung des Bundesbeschlusses vorgeschlagen, die zum Antrag erhoben und von der Kommission gutgeheissen wurde. Dies betrifft die Änderung in Artikel 2 Absätze 1 und 1bis, wie Sie der Fahne entnehmen können.

Ich nehme diese Punkte schon vorweg und bringe sie nicht erst in der Detailberatung. Mit diesen beiden Absätzen in Artikel 2 wird dem Vorsteher des Finanzdepartementes eine zusätzliche finanzielle Steuerungsmöglichkeit in die Hand gegeben. Sie sieht folgendermassen aus: Die Freigabe der ersten Tranche des Verpflichtungskredits von insgesamt 194,7 Millionen Franken erfolgt in zwei Teilen. Von dieser ersten Tranche wird ein Teil von 71,7 Millionen Franken sofort mit dem Bundesbeschluss freigegeben. Ein zweiter Teil von 123 Millionen Franken wird erst durch den Vorsteher des EFD freigegeben, wenn nach Hermes definierte Freigabekriterien erfüllt sind und eine externe, unabhängige Drittstelle konsultiert wurde.

In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission den Entwurf mit 21 Stimmen einstimmig angenommen. Ich weise Sie noch darauf hin, dass die Vorlage der Ausgabenbremse unterstellt ist.

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