Eymann Christoph · Nationalrat · 2017-06-14
Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-14
Wortprotokoll
Worum geht es hier? Es geht um die Zusammensetzung des Hochschulrates. Diese möchte ich gerne mittels dieser parlamentarischen Initiative korrigieren.
Heute ist es so, dass im Gesetz steht, dass 14 Regierungen von Trägerkantonen im Hochschulrat vertreten sein sollen. Zehn davon sind gesetzt, weil man auf die Trägerkantone abstützt, welche bereits eine Universität finanzieren; das ist gegeben. Das Gesetz sagt dann auch, dass von den Kantonen noch vier Regierungen dazugewählt werden sollen. Das passiert so. Gegenwärtig befindet sich der Kanton Basel-Landschaft nicht unter diesen zehn Kantonen, weil seine Mitträgerschaft für die Universität Basel erst 2007 erfolgt ist. Es ist aber so, dass Basel-Landschaft rund 250 Millionen Franken an die Universität Basel und andere Hochschulen bezahlt; er entrichtet also weit mehr Geld als andere Universitätskantone, deren Regierungen in diesem Hochschulrat vertreten sind. Wenn man also die Logik des Bezahlens heranzieht, dann gehört der Kanton Basel-Landschaft in diesen Hochschulrat.
Ich habe jetzt eine Formulierung gewählt, die nicht zulasten bisheriger Mitglieder dieses Hochschulrates geht. Wenn Sie dieser zustimmen, dann fällt niemand heraus anstelle des Kantons Basel-Landschaft, sondern dann muss Artikel 12 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes in dem Sinne geändert werden, dass es heisst, alle massgebenden Träger sollten im Hochschulrat vertreten sein. Das wäre gerecht und wäre wichtig.
Denken Sie bitte auch daran, dass die enorme finanzielle Leistung des Kantons Basel-Landschaft nicht einfach regionalen Nutzen generiert; wir haben ja an allen schweizerischen Universitäten die Freizügigkeit, dank der Studierende aus allen Kantonen dort anzutreffen sind. So gesehen leistet der Kanton Basel-Landschaft einen ganz wesentlichen und verdankenswerten Beitrag zum schweizerischen Hochschulwesen. [PAGE 1128] Was ich verlange, ist also ist es eine milde Form eines Eingriffes, der nicht zulasten von jemandem geht.
Ich muss noch auf einen Fehler hinweisen, der dem Vertreter des Staatssekretariates bei der Begründung für die ablehnende Haltung in der Kommission passiert ist: Es wäre nicht so, dass die Universität Basel - wenn Sie dem Anliegen zustimmen - im Gegensatz zum Beispiel zur Universität Zürich zwei Stimmen hätte; es wären auch die beiden Trägerkantone, die Einsitz nähmen, nicht die Universität selbst. Bedenken Sie bitte, dass diese Kantone auch die Fachhochschule Nordwestschweiz, zusammen mit Aargau und Solothurn, und das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) mittragen, das weltweit Berühmtheit erlangt hat, auch im Kampf gegen Malaria usw. Abgesehen davon ist in diesen Gremien noch ein gewichtetes Stimmrecht vorhanden, das nach Anzahl der Studierenden, also nach der Grösse der Universitäten, geht. Es gäbe keine Gefahr einer Marginalisierung von anderen Universitäten.
Ich bitte Sie, dieser Initiative Folge zu geben. Sie korrigiert ein bisschen, sie bringt eine Logik hinein, und sie stärkt auch den Gedanken des kooperativen Föderalismus, dem wir alle, glaube ich, verpflichtet sind. Hätte der Kanton Basel-Landschaft mit diesen rund 200 Millionen Franken eine eigene Universität errichtet, dann käme das den Bund viel teurer zu stehen, weil er dort Unterstützung leisten müsste. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich aber an einer bestehenden Universität beteiligt, er hat dafür sorgen können, dass diese in gewissen Bereichen Weltniveau erreicht, und deshalb wäre es nichts als richtig, dass im Hochschulrat auch eine Mitsprache des Kantons Basel-Landschaft erfolgen könnte.[GZ]
Ich bitte Sie darum, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.