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Zanetti Roberto · Ständerat · 2017-06-15

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Wir haben den Beherbergungssondersatz von 3,8 Prozent auch für die Zukunft verlängert. Diese 3,8 Prozent setzen sich aber aus 3,6 Prozent Basissondersatz plus 0,2 Prozent IV-Zusatzfinanzierung zusammen. Die IV-Zusatzfinanzierung läuft Ende dieses Jahres allerdings aus. Zu einem früheren Zeitpunkt haben die Räte und dann auch Volk und Stände im Rahmen der Fabi-Vorlage diesen Basissondersatz um 0,1 Prozentpunkt erhöht. In der Altersvorsorge 2020 ist ebenfalls eine Erhöhung des Basissondersatzes um 0,1 Prozentpunkt vorgesehen.

Die erste Erhöhung soll, das ist bereits beschlossen, per 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die zweite Erhöhung, die AHV-Zusatzfinanzierung, soll ebenfalls auf 1. Januar 2018 in Kraft treten. Hier muss aber die Zustimmung von Volk und Ständen noch erfolgen. Deshalb müssen wir aus formellen Gründen die Geltungsdauer des Sondersatzes von 3,6 Prozent verlängern. In Ziffer Ia erfolgt die Koordination einerseits mit Fabi - das ist bereits beschlossen und untersteht nicht mehr dem Referendum - und andererseits mit der AHV-Zusatzfinanzierung, die aber noch beschlossen werden [PAGE 507] muss. An sich ändert sich materiell nichts. Sollte die Altersvorsorgereform keine Mehrheit bei Volk und Ständen finden, dann würde der Sondersatz in der Höhe von lediglich 3,7 Prozent verlängert.

Es ist ein bisschen kompliziert, das gebe ich gerne zu. Sie können sonst die ausführliche Begründung der Kommission auf der Rückseite des Antrages nachlesen. Es stimmt so. Es ist ein bisschen kompliziert. Ändern tut sich grundsätzlich nichts, aber der Vorbehalt der Abstimmung im Herbst ist festgeschrieben.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Redaktionskommission, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.