Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-15
Wortprotokoll
Das ist ja keine neue Vorlage, wir arbeiten seit sieben Jahren daran. Der Bericht der Expertengruppe OBI liegt seit Mai 2013 vor und ist in der ganzen Branche, bei den Kantonen und bei den 93 Energieversorgungsunternehmen bekannt. Ich habe in all diesen Jahren nie neue Argumente gehört. All diese Diskussionen, die berechtigt sind, haben nichts Neues gebracht. Schon bei der Erarbeitung der Botschaft musste man deshalb logischerweise Kompromisse machen, mit den Kantonen, den 93 Energieversorgungsunternehmen, mit verschiedenen Verbänden. Das ist halt so, und ich finde es auch völlig legitim. Gewisse Kritikpunkte sind altbekannt. Ich negiere sie nicht.
Unsere Aufgabe ist es zu entscheiden. Ich habe regelmässig Mühe mit Rückweisungen, wenn man nicht entscheiden will. Das ist schlussendlich, denke ich, die Aufgabe des Parlamentes. Weil diese Probleme altbekannt sind, haben wir für alles Alternativformulierungen. Deshalb finde ich: Okay, ich akzeptiere alle Kritik, es sind legitime Diskussionen - aber es ist Sache des Parlamentes, hier die Triage zu machen und die politischen Entscheide zu finden! Wir haben sie im Bundesrat gefällt. Der Grossteil dieser Vorlage basiert auf den Empfehlungen der Expertengruppe - übrigens nicht Beamte, sondern Leute der Wirtschaft -, die das ganze System angeschaut und empfohlen haben, wo man einhaken müsste. Beim Gros der Vorlage geht es ja vor allem um die bisherigen oder möglichen Diskriminierungen: Weil alle 93 Energieversorgungsunternehmen grundsätzlich freien Zugang zum Schienennetz haben, gibt es ein Diskriminierungspotenzial von den Grösseren zu den Kleineren und umgekehrt. Das muss man ändern.
Wir wussten oder haben gesagt, dass die heutige Lösung mit Trasse Schweiz, die für den Zugang zum Schienennetz zuständig ist, nicht glücklich ist. Trasse Schweiz gehört zu je einem Viertel SBB, BLS, SOB und dem Verband öffentlicher Verkehr. Die anderen Akteure sind nicht Teilhaber, und somit ist das von der Gouvernanz her auch nicht in Ordnung. Trasse Schweiz muss zu einer unabhängigen Anstalt des Bundes geändert werden. Auch das wissen wir seit Jahren. Wenn Sie diese Strukturen aber erhalten wollen, dann müssen Sie die Vorlage zurückweisen: Dann haben wir nochmals vier, fünf Jahre Strukturen, von denen wir jetzt seit geraumer Zeit wissen, dass sie tatsächlich ein Diskriminierungspotenzial in sich bergen.
Auch das Problem der letzten Meile, Herr Ständerat Dittli, ist altbekannt. Wir haben schon die Möglichkeit, in der Verordnung Diskriminierungen zu verhindern. Falls Sie das auf Gesetzesstufe heben wollen, ist das für uns völlig unproblematisch. Das ändert nichts am Sinn einer solchen Bestimmung, den wir selbstverständlich auch einsehen. Aber auch da meinen wir: Wenn Sie das von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe heben wollen, kann der Gesetzgeber das selbstverständlich tun.
Zu den Kritikpunkten im Rückweisungsantrag hat Herr Ständerat Engler ausführlich Stellung genommen. Unsererseits nur nochmals Folgendes zur Auslagerung von SBB Cargo: Das ist jetzt wirklich wesensfremd. Das ist auch so ein Ladenhüter, der regelmässig kommt. Man kann das auch alle zwei, drei Jahre wieder anschauen, kein Problem. Aber was soll eine reine Privatisierung an der Problematik der letzten Meile ändern? Es gibt dann ein paar andere Verwaltungsräte, aber das ändert nichts an den Trassenvergaben, das ändert nichts an den Kosten, das ändert nichts an den Tonnagen.
SBB Cargo hat vierzig Jahre lang rote Zahlen geschrieben. Während dieser ganzen Periode waren die meisten Unternehmen froh, dass der Betrieb staatlich blieb. Dann muss [PAGE 512] nämlich der Staat bzw. das Bundesunternehmen auch die Verluste tragen. Jetzt waren die Zahlen zwei Jahre lang schwarz, weil wir die Zahl der Einzelwagenladungspunkte massiv reduziert haben. Man darf sich dann aber auch mit den Zuckerrübenbauern und anderen Kunden herumschlagen, die genau in ihrer Saison diese Einzelwagenladungspunkte in ihrer Region wollen, auch wenn es wenig Tonnagen sind. Das ist kein einfacher Prozess. SBB Cargo muss ihn immer wieder anschauen. Das wird sehr schnell eine Frage des Service public, deren Beurteilung nicht nur nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen kann. Es gibt auch eine Erwartungshaltung in der Schweiz, in den Regionen, die zu erfüllen ist.
Es wurde im Nationalrat gesagt, SBB Cargo habe keinen Einfluss. Die Vertreter von SBB Cargo sitzen regelmässig auch bei uns am Tisch und wahren ihre Interessen. Wir brauchen jetzt sichere Trassen für den Güterverkehr. Das haben Sie Gott sei Dank mit dem neuen Gütertransportgesetz beschlossen. In der Zentralschweiz wollen Sie am Morgen tolle Verbindungen ins Tessin; das wird aber eine Güterverkehrstrasse kosten. Das ist dann genau der Konflikt. Wenn wir diese Güterverkehrstrassen reservieren, dann geht das in der Regel auf Kosten einer Trasse für den Personenverkehr. Das ist halt so. Ich habe schon damals gesagt, dass es nicht lange dauern wird, bis genau diese Konflikte kommen, in denen Sie dann wieder sagen, dass Ihre Region wachse, dass es ein starkes Personenwachstum gebe und man den Viertelstundentakt und was weiss ich für Angebote brauche. Dann kommt halt die Triage: Was machen Sie tatsächlich für den Güterverkehr?
Wir arbeiten an diesem Netznutzungsplan; er wird dieses Jahr erstellt. Ich bin gespannt, ob es nicht genau wieder zu diesen Konflikten kommt. Wir sind deshalb auch hier der Meinung, dass wir das wieder untersuchen. Aber eine reine Privatisierung wird an der Grundproblematik im Cargo-Bereich, besonders natürlich jetzt mit dem starken Franken und den wirtschaftlichen Verhältnissen, nichts ändern. Die Arbeiten laufen aber, wie es das Postulat verlangt hat.
Zur Systemführerschaft: Das tönt jetzt auch so, als ob es neu wäre. Herr Engler weiss das; die Rhätische Bahn und nicht die grosse SBB hat zum Beispiel die Systemführerschaft bei der Zugbeeinflussung im Bereich der Meterspurbahnen inne. Also kann die Rhätische Bahn viel besser reagieren. Wir haben die Systemführerschaft zum Beispiel auch beim Strom. Das machen jetzt die SBB für alle. Es ist ein eingespieltes Instrument, das sich bewährt. Im Güterverkehr haben wir aber einen vollständig liberalisierten Markt. Jetzt ist es schon ein bisschen komisch, wenn Sie das hier einführen wollen. Es ist eigentlich auch systemfremd, wenn Sie gleichzeitig die Privatisierung bei SBB Cargo wollen. Aber natürlich dürfen Sie auch darüber wieder diskutieren.
Eine Ausweitung der Systemführerschaft auf den Güterverkehr haben wir mit der Güterverkehrsbranche zigmal diskutiert, und man ist auch hier immer wieder zum Schluss gekommen: Entweder ist der Markt beim Personenverkehr wie beim Güterverkehr liberalisiert, oder er ist es nicht. Aber man muss sich dann schon irgendwo mal auf ein System einpendeln.
Vielleicht noch ein Wort zu den Bedenken der Kantone, Herr Hösli hat auch darauf Bezug genommen: Die Absicht des Bundes ist es nicht, sich in die Tarifgestaltung einzumischen. Die Tarifhoheit bleibt wie heute bei den Tarifverbünden, meistens somit bei den Kantonen oder bei irgendeiner anderen Trägerschaft. Aber, das hat Herr Engler auch zu Recht gesagt, wir haben so viele Tarifverbünde und gleichzeitig immer mehr, Tausende von Personen, die sich nicht nur in einer Tariflandschaft bewegen. Wir haben bis heute keine einheitliche Definition dessen, was ein Senior ist. Wir haben bis heute keine einheitliche Definition dessen, was mit Bezug auf die Tageskarte ein Tag ist. Darum geht es. Das sind eigentlich Basics. Es sind aber Dinge, die das System extrem verkomplizieren; der Kunde hat eigentlich kein Verständnis mehr dafür, dass es in der kleinen Schweiz nicht möglich ist, sich zu einigen. Wenn man das Generalabonnement hat, ist das System einfach, aber für alle anderen ist es schwierig. Was wir wollen, ist, dass es wenigstens eine einheitliche Definition der Begriffe gibt.
Zehn Jahre lang hatten die Transportunternehmen und die Kantone Zeit, und es ist ihnen bis heute nicht geglückt, eine Lösung zu finden. Ich glaube, Sie - mindestens die Kommissionsmitglieder - haben auch den Brief erhalten, in dem es heisst, dass sie jetzt einen Anlauf nehmen und versuchen, bis Ende 2018 eine Lösung zu erreichen. Es wäre super, wenn sie das schaffen würden. Aber was machen Sie, wenn es erneut nicht gelingt? Es braucht vom Gesetzgeber her eine Rückfallposition, wenn das wiederum nicht gelingt. Wer macht dann was? Leben wir dann weitere Jahre mit Versprechen und diesen unterschiedlichen Messmethoden? Gleichzeitig reden alle von der Digitalisierung und sagen, es müsse einfacher gehen. Dann brauchen Sie eben hier auch diese Systemführerschaft.
Wir streben die Systemführerschaft nicht an, das kann irgendjemand machen. Aber es muss gemacht werden. Wir finden deshalb auch: Es gibt Bedenken der Kantone, ja. Wenn Sie das nicht lösen wollen, dürfen Sie das. Dafür müssen Sie die Vorlage aber nicht zurückweisen. Es muss aber auch klar sein: Entweder macht man nichts und vertraut darauf, dass es irgendwann gelingt, eine Lösung zu finden; oder Sie erarbeiten mindestens eine "Fallback"-Position für den Fall, dass die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und die Transport- und Tarifverbünde bis in eineinhalb Jahren keine Lösung finden.
Ich bin sehr froh, wenn Sie sich wirklich auf diese Vorlage einlassen. Wir haben entsprechende Vorschläge und hoffen, dass sich auch im Nationalrat die Einsicht durchsetzt, dass es jetzt die Aufgabe der Parlamentarier ist, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Wenn Sie Änderungen wünschen, liefern wir diese selbstverständlich. Wir haben auch erneut mit dem VAP das Gespräch gesucht. Was unseres Erachtens nicht geht, ist das, was uns auch die Kantone gesagt haben. Sie wollen eigentlich eine Streichung der Systemführerschaft im Personenbeförderungsgesetz, sie möchten nicht mehr mit uns reden. Das müssen wir so akzeptieren. Deshalb müssen Sie entscheiden, ob Sie den entsprechenden Artikel mit dem erwähnten Risiko ganz streichen oder eine Rückfallposition ins Gesetz einbringen wollen.
Der letzte Punkt sind die Passagierrechte: Diese Bestimmungen sind vor allem deshalb aufgenommen worden, weil auch im EU-Recht die Passagierrechte merklich gestärkt wurden. Im Flugverkehr haben wir das schon lange, und es gibt keinen Grund, das im Eisenbahnverkehr auf die lange Bank zu schieben. Betroffen sind hier natürlich auch die Fernbusse. Da geht es auch um Fragen wie gleich lange Spiesse usw.; Sie sehen das in der Vorlage. Die Schweiz möchte die Rechte der Reisenden im Eisenbahn- und eben auch im internationalen Busverkehr stärken und sie an internationale Standards anpassen. Es ist so: Das könnte man auch mit einer eigenen Vorlage lösen, aber wir wollten möglichst effizient, mit wenig Bürokratie vorgehen. Deshalb sind diese Artikel auch in dem Gesetzentwurf aufgenommen worden. Wenn Sie eine eigene Botschaft dazu wünschen, können wir das machen - "copy/paste" und anreichern -, aber es bringt eigentlich nur Aufwand; inhaltlich werden Sie sich trotzdem um diesen Artikel kümmern müssen.[GZ]
Sie sind frei, das so zu machen, wie Sie wollen.