Engler Stefan · Ständerat · 2017-06-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-06-15
Wortprotokoll
Ich bin Präsident des Verwaltungsrates einer Bahn, der Rhätischen Bahn, und gebe damit die Interessenbindung bekannt, sollte diese nicht schon bekannt gewesen sein.
Ich sehe auch keinen Grund, weshalb man diese Vorlage an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückweisen müsste. Unser Kommissionspräsident hat die wesentlichen Gründe angeführt:
1. Die Auslagerung von SBB Cargo kann nicht wirklich ein Grund sein, eine Vorlage, die sich überhaupt nicht mit diesem Thema beschäftigt, zurückzuweisen, umso mehr, als unser Rat ein Kommissionspostulat (15.3496) auf den Weg geschickt hat, das alle damit verbundenen Fragen beantworten soll, unter anderem auch die Frage, ob der Güterverkehr der SBB auf neue organisatorische Beine gestellt werden soll. Entsprechend erwarten wir nebst den Entwicklungsvarianten der Sparte Güterverkehr auch verschiedene Eignermodelle, über die man dann zum gegebenen Zeitpunkt sprechen kann.
2. Der Nationalrat führt als weiteren Grund für die Rückweisung an, dass er die Einführung der Möglichkeit von Systemführerschaften im Güterverkehr erwartet. Hier besteht ein gewisser Widerspruch: Wenn der Güterverkehr tendenziell ausgelagert und teilprivatisiert werden soll, dann verträgt sich das schlecht mit einer Systemführerschaft. Systemführerschaften machen im Monopolbereich viel Sinn, weil sie Effizienz- und Synergiegewinne versprechen. Überall dort, wo aber Wettbewerb angedacht ist, schränken Systemführerschaften die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmungen ein. Sie schränken den unternehmerischen Freiraum ein, wenn vom Wettbewerb und von einer Konkurrenzsituation Innovationen erwartet werden. Man kann nicht Systemführerschaften beim Güterverkehr und gleichzeitig die Teilprivatisierung oder sogar die Ausgliederung aus dem SBB-Mutterhaus verlangen. Entsprechend verlangt der Wettbewerb genau diese Freiheit, selber innovativ und bedürfnisgerecht Entwicklungen zu ermöglichen.
3. Hier handelt es sich wahrscheinlich inhaltlich um die schwierigste Diskussion, die wir dann in der Detailberatung zu führen haben, nämlich ob wir Systemführerschaft im Personenverkehr wirklich wollen. Da gilt es verschiedene Sichtweisen einzubeziehen.
Erstens ist die Optik des Bahnkunden einzubeziehen. Diese vergisst man gerne. Es geht um den Bahnkunden, der vor die Schwierigkeit gestellt wird, ein Bahnbillett zu lösen, wenn er unterschiedliche Verkehrsträger und Unternehmungen benutzen will. Dann gilt es zweitens aber auch die Situation der Städte und der Kantone zu berücksichtigen, die sich im Regional- und im Lokalverkehr natürlich auch finanziell stark beteiligen und deshalb zu Recht die Hand aufstrecken und sagen: Da wollen wir dann auch noch mitsprechen können. Drittens haben wir die Interessenlage der Unternehmungen zu berücksichtigen. Hier stehen unternehmensspezifische Bedürfnisse im Vordergrund, etwa die Frage, wie Fahrausweise ausgestaltet werden sollen. Touristische Gegenden haben andere Interessen als die Agglomerationen. Ich bin auch der Meinung, dass mit dem Vorschlag des Bundesrates das Ei des Kolumbus in diesem Bereich noch nicht gefunden wurde.
Aber immerhin bestünde ja die Gelegenheit, in der Detailberatung all diese Einwände, die gegen die Vorlage geltend gemacht werden, und die Interessen gegeneinander abzuwägen, um dann zum Entscheid zu kommen, ob man das will oder nicht. Dass es gewisse Harmonisierungsbedürfnisse auch in diesem Bereich gibt, wird wohl niemand bestreiten. Ich spreche die Ausgestaltung des Fahrausweissortiments generell an, mit den entsprechenden Zuschlägen, die an Übersichtlichkeit eigentlich keine Wünsche mehr übriglassen. Es geht um den Austausch von Fahrausweisdaten, um Ticketautomaten, um die Einführung von elektronischen Tickets. All das sind Themen, über die man in der Branche sprechen muss, will man nicht riskieren, dass es eine völlige Zersplitterung gibt, die zulasten der Bahnkundinnen und Bahnkunden geht.
4. Auch wegen der Bestimmungen zu den Passagierrechten wollte der Nationalrat die Vorlage nicht behandeln. Da habe ich aber höchstens den formellen Einwand gehört, warum man das in eine Infrastrukturvorlage verpackt habe.
Viel entscheidender ist jedoch die Frage: Was behandelt man nicht, wenn man diese Vorlage zurückweist und im schlimmsten Fall zweimal zurückweist? Kerngehalt der Vorlage ist, auch wenn es zwei, drei Ausnahmen davon gibt, tatsächlich die Infrastruktur. Die Vorlage spricht vor allem davon, wie in Zukunft mit der Übertragung von Konzessionen umzugehen ist, was die neue Trassenvergabestelle tut, was die Aufgabe der unabhängigen Aufsicht, der neugeschaffenen Railcom, sein soll: Das ist der Kerngehalt der Vorlage. Ich würde es auch schade finden, wenn man mit einer Rückweisung riskieren würde, dass all diese Themen zwei, drei oder mehr Jahre hinausgeschoben würden.
Entsprechend bin ich froh, dass unsere Kommission, ohne dass sich eine Minderheit dem Nationalrat angeschlossen hätte, diese Vorlage behandeln will.