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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2017-06-15

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-15

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, haben wir bei diesem Geschäft schon seit Längerem zwei verbleibende Differenzen. Einerseits geht es um 700 000 Franken bei der Bundesanwaltschaft, andererseits um 10 Millionen Franken beim IT-Projekt der Steuerverwaltung mit dem Namen Fiscal-IT. In der heutigen Einigungskonferenz um 7.15 Uhr wurde seitens der FDP und der SVP beantragt, dass wir bei Fiscal-IT dem Ständerat folgen und dort auf die Kürzung um 10 Millionen Franken verzichten, dass wir bei der Bundesanwaltschaft hart bleiben und diese 700 000 Franken weiterhin einsparen. Es geht bei diesen Einsparungsbeschlüssen ja immer um Minder-Mehraufwendungen, es sind ja nicht wirklich Einsparungen. Man reduziert das geplante Wachstum gemäss Finanzplan etwas. Das waren die 127 Millionen Franken vom letzten Dezember.

Weshalb sind wir bei der Bundesanwaltschaft hart geblieben? Es geht nicht an, dass hier in diesem Saal das Parlament beschliesst, das Wachstum zurückzunehmen, und dass dann Einheiten des Bundes kommen und die Sparbemühungen des Parlamentes über den Nachtragskredit rückgängig machen wollen. Dies ist die Hauptkritik, die wir vorgebracht haben. Es geht um eine prinzipielle Frage. Wenn wir nun in diesem Punkt nachgeben würden, wenn wir nun sagen würden: "Doch, die Bundesanwaltschaft erhält über den Nachtrag genau so viel Geld, wie sie ursprünglich beantragt hat, und sie vollzieht diesen Sparbeschluss des Parlamentes vom letzten Dezember nicht", dann hätten wir natürlich in einem Jahr die Situation, dass nicht nur eine Organisationseinheit [PAGE 1159] des Bundes käme, sondern wahrscheinlich zehn oder fünfzehn genau das Gleiche probieren würden. Sie würden dann kommen und argumentieren: "Wir haben unser Budget schon ausgereizt, wir haben nicht genügend Ressourcen, um unsere Tätigkeit wahrzunehmen, wir brauchen entsprechend mehr Geld." Und das möchten wir vermeiden, auch um nicht eine Verwaltungseinheit einer anderen vorzuziehen. Ich bin überzeugt, es gäbe auch in anderen Bereichen gute Argumente, weshalb man eben nicht kürzen sollte. Entsprechend dürfen wir in diesem Bereich nicht nachgeben.

Was sind die Folgen, wenn Sie jetzt uns, der Minderheit, folgen und den Antrag der Einigungskonferenz ablehnen? Die Folgen sind, dass bei beiden noch offenen Positionen der jeweils tiefere Betrag obsiegt. Ansonsten hat es keine Auswirkungen auf das Budget. Wir haben also nicht einen budgetlosen oder einen nachtragskreditlosen Zustand - einfach, damit das hier klar gesagt worden ist. Die einzige Konsequenz ist, dass bei den beiden offenen Positionen jeweils der tiefere Betrag obsiegt.

Bezüglich der ersten Position, der Bundesanwaltschaft, habe ich bereits begründet, weshalb wir denken, dass die Bundesanwaltschaft auf rund 1 Prozent ihres Jahresetats verzichten soll. Sie soll ihn nicht über den Nachtragskredit wieder aufstocken können.

Bei der zweiten Position hätte eine Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz zur Folge, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung diese Aufstockung von 10 Millionen Franken bei den Verpflichtungskrediten nicht vornehmen dürfte. Das hätte aber keine direkte Auswirkung auf das laufende Projekt - wir haben ja mit Herrn Bundesrat Maurer bereits mehrmals darüber diskutiert. Es würde bedeuten, dass das laufende Projekt für dieses Jahr finanziert wäre, während man seitens der Steuerverwaltung im Herbst einfach mit dem ordentlichen Budget kommen müsste, um dann das Geld für das nächste Jahr, für das Jahr 2018, zu beantragen. Das ist für die Steuerverwaltung etwas mühsam, weil sie dann zusammen mit allen anderen Bereichen bei uns ihren Antrag stellen muss.

Sie wissen, wir müssen für das nächste Jahr den Finanzplan um rund eine Milliarde Franken zurücknehmen; es wird einschneidende und auch harte Diskussionen hier im Parlament geben. Entsprechend ist das für die Steuerverwaltung nicht ganz so zufriedenstellend. Wir denken aber, dass die Steuerverwaltung im Herbst - zusammen mit Bildung und Forschung, mit der Entwicklungshilfe, mit der Landwirtschaft, mit der Armee, mit dem Eigenbereich - hier bei uns Antrag stellen und sagen soll, wie viel Geld sie für das nächste Jahr benötigt.

Es wäre falsch, wenn jetzt die Linke behaupten würde, dass damit Fiscal-IT gefährdet sei. Fiscal-IT ist für das laufende Jahr genügend finanziert. Wie gesagt, für das nächste Jahr kommt dann der Budgetantrag im Herbst.

Ich möchte Sie entsprechend bitten, hier der Minderheit zu folgen und damit eigentlich am Beschluss unseres Rates festzuhalten. Unser Rat hat bei den letzten drei Abstimmungen jeweils bei beiden Positionen für den tieferen Betrag gestimmt. Wenn Sie hier der Minderheit folgen, bleiben Sie also beim Beschluss unseres Rates. Ich bitte Sie, hier festzuhalten.

Was mich persönlich etwas enttäuscht, wenn ich das hier noch anbringen und zumindest zu Protokoll geben darf, ist, dass der Ständerat unserem Rat wirklich überhaupt nicht entgegengekommen ist. Wie gesagt, wir aus dem Nationalrat sind mit 10 Millionen Franken dem Ständerat entgegengekommen. Der Ständerat ist uns überhaupt nicht entgegengekommen, auch bei den zusätzlichen 700 000 Franken nicht. Ich denke, eine Einigungskonferenz sollte eben dazu da sein, um sich zu einigen. Wir haben bei der weit grösseren Position unser Angebot gemacht, sind dem Ständerat entgegengekommen. Es ist schade, dass hier der Ständerat nicht einsichtig ist und natürlich nach der Regel lebt: "Wer länger stur bleibt, der gewinnt am Schluss."

Ich möchte Sie entsprechend bitten, hier stur zu bleiben und an unserem Beschluss festzuhalten, damit hier nicht wieder der Ständerat obsiegt, weil er uns eben überhaupt nicht entgegengekommen ist bei diesen 700 000 Franken, was wirklich kein allzu grosser Posten in unserem Budget ist.