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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2017-06-15

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Ich kann quasi bei meinen Vorrednern und Vorrednerinnen anschliessen: Wenn es nicht über die Preise geht oder über die Zurverfügungstellung des Bodens für gemeinnützigen Wohnungsbau, dann muss man vielleicht beim Schutz für die Mieterinnen und Mieter ansetzen. Hier ist die Kompetenz sicher beim Bund. In der Schweiz herrscht Wohnungsnot, wir wissen es alle. Gerade in Städten und in der Agglomeration ist es schwierig geworden, geeignete Wohnungen zu finden. Umso mehr gilt dies für Personen, die aufgrund ihres Einkommens oder ihrer Lebenssituation nicht einfach frei auswählen können. Bezahlbare Wohnungen sind knapp, es gibt zu wenige. Sie sind schwer [PAGE 1154] zu finden, da sie kaum mehr ausgeschrieben werden. Wer dazu noch auf eine hindernisfreie Wohnung angewiesen ist, hat kaum noch eine Wahl.

Meine Motion zielt darauf ab, die Mietsituation von Personen zu verbessern, die bei einer Kündigung ihrer Wohnung in eine speziell schwierige Situation geraten würden, Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes bei der Suche nach einer neuen Wohnung besonders grosse Herausforderungen zu bewältigen hätten. Nach geltendem Recht wird eine Erstreckung nach einer Interessenabwägung gewährt. Die Last liegt dabei allein bei den Mieterinnen und Mietern. Sie müssen die Härtesituation darlegen und namentlich erklären, weshalb sie schwerwiegender ist als die Interessen des Vermieters. Der Mieter oder die Mieterin muss im Falle einer zweiten Erstreckung nachweisen, dass er oder sie alles getan hat, um die Härte abzuwenden. Der Schutz dieser Personengruppen soll daher nicht erst nach einer Kündigung, wie beim heutigen System, einsetzen, sondern schon bevor überhaupt eine Kündigung ausgesprochen wird. Mit der Umsetzung meiner Motion könnte die Beweislast in dem Sinne umgekehrt werden. So hätte der Vermieter bei Kündigungen gegenüber Personen in einer speziellen Situation seinen wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen.

Ich weise jedoch darauf hin, dass meine Motion dem Bundesrat nicht schon eine einzige Lösung vorschlägt, sondern lediglich mögliche Beispiele nennt. Eine weitere in der Motion genannte Möglichkeit, nebst dem Kündigungsschutz, ist eine Verbesserung bei der Erstreckung des Mietverhältnisses. Der Bundesrat weist in seiner Antwort korrekt darauf hin, dass es ja schon einen gewissen Kündigungsschutz für Mietende in schwierigen Situationen gebe, und verweist dabei auch auf die Erstreckungsmöglichkeiten. Ja, diesen Schutz gibt es. Aber zuerst muss man es schaffen, diesen Schritt vor die Schlichtungsbehörden überhaupt zu machen, zusätzlich noch unter Einhaltung einer gesetzlichen Frist. Dazu kommt, dass die von den Schlichtungsbehörden gewährten Erstreckungsfristen regional unterschiedlich sind. Manchmal werden nur ein paar wenige Monate gewährt. Die maximale Erstreckungsfrist für Mietwohnungen von vier Jahren wird so gut wie nie gewährt. Dagegen ist es für die von mir anvisierte Bevölkerungsgruppe äusserst schwierig, innert doch relativ kurzer Zeit während der Kündigungsfrist und mit allenfalls gewährter Erstreckungsfrist eine neue geeignete Wohnung zu finden.

Ich nehme als Beispiel einen Risikofaktor, der uns alle betreffen kann: das Alter. Ältere Personen wohnen meist schon länger in der gleichen Wohnung, der Preis ist entsprechend günstig. Es fällt ihnen zudem schwerer, die gewohnte Umgebung zu verlassen, weil sie dort zum Beispiel ihre Ärzte haben, die Einkaufsmöglichkeiten kennen usw. Zudem sind sie es sich nicht gewohnt, eine Wohnung zu suchen, was mit grossem Aufwand verbunden ist. Denken Sie schon nur an den Weg zur zu besichtigenden Wohnung, der für ältere Personen oder für Menschen mit Behinderung beschwerlich sein kann! Bezahlbare Wohnungen werden kaum noch in der Zeitung ausgeschrieben, und sie sind zudem nur für eine effektiv kurze Zeit auf dem Markt, wenn überhaupt, oder sie werden auf Online-Plattformen angeboten. Wer nicht oder nicht immer online ist, ist benachteiligt.

Zur Stellungnahme des Bundesrates möchte ich noch Folgendes bemerken: Es ist für die von mir genannten Bevölkerungsgruppen nicht nur momentan schwierig, eine angemessene Wohnung zu finden. Das ist schon seit längerer Zeit so, und eine Besserung ist nicht absehbar, abgesehen davon, dass die Zahl der älteren Personen zunimmt, wie wir alle wissen.

Ich bitte deshalb den Bundesrat mit meiner Motion, zum besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern in speziell schwierigen Situationen geeignete Bestimmungen zu erlassen, und Sie bitte ich aus den genannten Gründen, meine Motion zu unterstützen.