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Dittli Josef · Ständerat · 2017-06-15

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-15

Wortprotokoll

Ich bin begeisterter Skitourengänger und Bergwanderer. Ich bin Mitglied eines Skiclubs und damit des Schweizerischen Skiverbandes. Ich bin Mitglied einer Sektion des Schweizer Alpen-Clubs (SAC). Ich habe Freude an einer intakten Natur. Ich stamme aus einer Jägerfamilie. Ich bin zwar selber nicht Jäger, aber mit der Jagd vertraut. Ich war sechs Jahre als Sicherheitsdirektor zuständig für die Jagd im Kanton Uri und habe mehrere Wildruhezonen im Kanton Uri geschaffen.

Ich will mit dieser Motion nicht den naturnahen Tourismus gegen die Jagd ausspielen, ich will auch nicht den Kantonen irgendwelche Kompetenzen wegnehmen, sondern ich will in erster Linie, dass jene Skitouren- und Bergrouten, die im Jahre 2012 in der SAC-Führerliteratur enthalten waren und bis dahin keine Probleme bereiteten, dann aber im Rahmen eines Entscheides der Bundesverwaltung einfach verboten wurden, wieder aufgenommen und erlaubt werden. Mit meiner Motion soll der Bundesrat also beauftragt werden, die Jagdbannverordnung dahingehend anzupassen. Auch seien sodann die Zonen oberhalb der Waldgrenze differenziert zu betrachten, denn hier besteht für den Wildtierschutz eine ganz andere Situation als in den Waldzonen. Und schliesslich ist davon abzusehen, dass für die Sommermonate ebenfalls Einschränkungen gemacht werden, denn in dieser Jahreszeit ist das Wild kaum gefährdet, und eine Regelung ist nicht notwendig.

Es geht mir mit anderen Worten um einen vernünftigen Ausgleich zwischen Wildtierschutz und naturnahem Tourismus, denn diese Balance droht verlorenzugehen. In der Schweiz gibt es 42 Jagdbanngebiete mit einer Fläche von zirka 1500 Quadratkilometern, mehr also als die Fläche des Kantons Luzern. Fast alle liegen im Berggebiet. Diese Jagdbanngebiete umfassen zum Teil ganze Talschaften und reichen bis auf die Berggipfel im hochalpinen Bereich, teilweise bis auf über 3000 Meter über Meer. Diese Form der Schutzgebiete wurde im 19. Jahrhundert geschaffen, um damals die durch übermässige Bejagung bedrohten Wildtierarten wie Hirsch, Gämse oder Steinbock vor der Ausrottung zu bewahren. In der Zwischenzeit hat sich der Bestand dieser Tierarten sehr gut erholt, dies notabene parallel zu einer Steigerung des naturnahen Tourismus.

1991 wurde der Schutzgedanke in Jagdbanngebieten ausgeweitet, und das Skifahren ausserhalb von markierten Pisten, Loipen und Routen wurde verboten. Für den Schweizer Alpen-Club und für den Schweizer Bergführerverband, der als Berufsverband von den Routeneinschränkungen direkt betroffen ist und dessen Mitglieder massgeblich an der Ausarbeitung der SAC-Tourenführer beteiligt sind, war es immer klar, dass zu den erlaubten Routen auch jene der Führerliteratur gehören. In den Tourenführern des SAC wurde dies auch offiziell vermerkt, es wurde den Behörden sogar dafür gedankt.

Jetzt ist es schon so, dass es in Jagdbanngebieten sensible Zonen gibt, vor allem im Winter, nämlich dort, wo die sogenannten Wintereinstandsgebiete liegen. Das sind in der Regel bewaldete Gebiete. Dorthin zieht sich jeweils das Wild im Winter zurück, und dort sucht es seine Ruhe. Dort darf es nicht gestört werden, das ist allen klar. Diese Wintereinstandsgebiete umfassen aber im Verhältnis zu einem ganzen Jagdbanngebiet kleine Flächen, und es sind Flächen, die normalerweise auch klar ausgeschieden werden können. Noch bis etwa 2004 waren auf den Skitourenkarten nur diese Einstandsgebiete zu finden. Damit war für uns Skitourengänger klar, wo wir nicht durchzugehen haben. Im Jagdbanngebiet Schwarzhorn zwischen Grindelwald und Meiringen zum Beispiel, das kürzlich in die Schlagzeilen geraten ist, umfassen diese Einstandsgebiete kaum 15 Prozent der gesamten Jagdbanngebietsfläche. In diesen Zonen machen Routeneinschränkungen auch absolut Sinn. Routen ausserhalb dieser Einstandsgebiete waren dagegen nie ein Problem. Ausserhalb dieser Einstandsgebiete braucht es demzufolge keine weitere Regulierung, und es braucht auch nicht mehr als Geländemarken.

Routen im alpinen Gelände sind nicht als strichgenaue Wege zu verstehen. Als Ski- und Bergtourengänger muss man sich den Schneeverhältnissen, der Lawinensituation, den Witterungs- und Sichtbedingungen anpassen können. Da sind auch Geländemarken absolut genügend. Diese Routen waren zwar nicht auf den Swisstopo-Karten verzeichnet, aber sie waren in den SAC-Führern mit Fotos und darauf eingezeichnetem Verlauf sehr gut dokumentiert.

Dann passierte Folgendes: Ab 2004 begannen die Behörden die Jagdbanngebiete wie ein einziges Einstandsgebiet zu behandeln. De facto führte dies zu einer massiven Ausweitung der Schutzgebietsflächen. 2012 legten dann die Behörden die erlaubten Routen für die ganzen Jagdbanngebiets-Perimeter fest. Dazu zogen sie einzig die Skitourenkarten heran. Die vom SAC herausgegebenen Tourenführer wurden trotz Hinweisen völlig übergangen. Die Karten bildeten aber nur die eher einfacheren und häufig begangenen Routen ab. Viele traditionelle, anspruchsvollere Routen, die gerade deshalb von Bergführern genutzt werden, waren nicht darauf verzeichnet, sondern eben in der Führerliteratur beschrieben. Rund ein Viertel aller Skitourenrouten innerhalb von Jagdbanngebieten fiel so raus. Das Wegrecht im Winter wurde auf diesem Stand eingefroren. Nachträgliche Korrekturen liess das Bafu kaum mehr zu, weil es solche Routen als neu taxierte und konsequent ablehnte.

Das führte zunehmend auch zu Einschränkungen über der Waldgrenze, wo keine grosse Gefährdung für die Wildtiere nachgewiesen werden kann. So hoch oben gibt es im Winter fast keine Wildtiere. Im Jagdbanngebiet Schwarzhorn wurden so kürzlich einfach drei vielbegangene Skitourenrouten oberhalb der Baumgrenze gestrichen. Sie liegen alle ausserhalb der bis 2004 definierten Einstandsgebiete. Den Bedenken der lokalen Bergführerschaft wurde keine Beachtung geschenkt.

Ich verlange mit meiner Motion die Berücksichtigung jener Routen, die 2012 nicht angeschaut wurden. Ich möchte, dass [PAGE 528] die Festlegung auch aufgrund der Führerliteratur erfolgen soll. Von einer automatischen Übernahme des Inventars irgendeines privaten Vereins, wie es der Bundesrat suggeriert, spricht niemand. Ich verlange nicht, dass die Routen komplett und unbesehen übernommen werden müssen. Falls nicht gewichtige Gründe dagegen genannt werden können, müssten die allermeisten der herausgefallenen Routen bewilligt werden können. Denn die Routen wurden ja vor 2012 ohne Probleme begangen. Es sind eben keine neuen Routen.

Ich verlange, dass die Tendenz zur Überregulierung gebrochen wird. Sie trägt den Bedürfnissen der Berggebiete und des naturnahen Tourismus nicht Rechnung. Diese Tendenz besteht nicht nur im Winter, sondern, so ist zu befürchten, auch im Sommer. Der Bundesrat spricht dies in seiner Stellungnahme selber ein wenig an. Es ist aber kein Grund für Einschränkungen für den naturnahen Tourismus ersichtlich. Im Sommer hat das Wild generell viel mehr Ausweichmöglichkeiten. Ich erinnere auch daran, dass Sie, Frau Bundespräsidentin Leuthard, hier im Dezember 2015 bei der Beratung der Motion Landolt 14.3830, "Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete umbenennen", aber auch bei der Beantwortung der Frage Buttet 17.5001, "Wildtierschutzgebiete. Neue Bezeichnung, höherer Schutz?", am 6. März 2017 im Nationalrat zugesichert haben, dass die Umbenennung der Jagdbanngebiete in Wildtierschutzzonen keine Ausweitung des aktuellen Schutzdispositivs beinhaltet. Ich hoffe, dem bleibt so.[GZ]

Setzen wir ein Zeichen, und nehmen wir die Motion an.

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