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Genner Ruth · Nationalrat · 2002-04-16

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2002-04-16

Wortprotokoll

Interessanterweise debattieren wir in diesem Rat des Öfteren über Plafonds oder über Begrenzungen nach oben und nach unten. Ich möchte Sie an die Diskussion um den Beitragssatz im Zusammenhang mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) erinnern. Wir haben einen Plafond bei 106 000 Franken Einkommen gesetzt: Nur bis zu diesem Lohnbetrag sollen gemäss bürgerlicher Mehrheit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Höhere Einkommen sind nach der Revision nun beitragsbefreit - eine Ungerechtigkeit und ein Grund dafür, dass wir das Referendum unterstützen. Ein Grund auch, warum das Avig nicht mehr zu den Sozialversicherungen zu zählen ist; das Avig ist nämlich mit diesem Entscheid zu einer ganz normalen Versicherung degradiert worden.

Gestern haben wir über den Lohnplafond oder über die Lohnschwelle diskutiert, die überschritten werden muss, damit man den Eintritt in die zweite Säule schafft und bei dieser Versicherung überhaupt dabei ist. Auch da wurde keine soziale Lösung getroffen: erstens, weil ausgerechnet tiefe Einkommen weiterhin ausgeschlossen sind, und zweitens, weil eine grosse Gruppe von Frauen nach wie vor von einer der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge ausgesperrt bleibt.

Mit meinem Antrag möchte ich analog zum Entwurf des Bundesrates einen Plafond bei den steuerbefreiten Beträgen an der zweiten Säule einführen. Es handelt sich im Übrigen um eine grosszügige Grenze. Bei der Bemessung soll nämlich [PAGE 567] ein Fünffaches des oberen obligatorischen Grenzbetrages als Grenze gesetzt werden. Das ist nicht weniger, als die Grenze bei einem Plafond von 370 000 Franken zu setzen. Immerhin gilt bei dieser zweiten Säule der Grundsatz der Angemessenheit, was bei der zweiten Säule, d. h. im Hinblick auf die Alterssicherung impliziert, dass es die zweite Säule zusammen mit der ersten Säule ermöglichen soll, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise fortzuführen.

Sie alle wissen, dass es in der Vergangenheit zu stossenden Vorkommnissen gekommen ist. Offensichtlich überrissene Summen wurden an die Vorsorgeeinrichtungen überwiesen und dort dann eben auch wieder entnommen. Die Beletages, wie diese institutionalisierte Form der Stiftungseinrichtungen heissen, werden im Volk deshalb mit Missbrauch und vor allem mit - gegenüber einer Gemeinschaft und einer Firma verantwortungslosem - Eigennutz gleichgesetzt.

Die skizzierte Problematik steht allein im Kontext mit hohen, mit sehr hohen Löhnen, wo die zweite Säule nämlich zweckentfremdet für die Steueroptimierung eingesetzt wird und wo bis jetzt ganz legal Steuern am Fiskus vorbeigeschleust worden sind. Wir müssen hier eine Obergrenze einführen, nicht nur, weil wir es mit Vorsorgegeldern zu tun haben, sondern weil es sich tatsächlich um einen steuerrechtlichen Missbrauch handelt. Behalten wir unsere Glaubwürdigkeit, und schieben wir diesen Machenschaften einen Riegel! Die grenzenlose Gewährung von Steuerprivilegien ist gerade angesichts der Tatsache, dass auf der anderen Seite noch ein grosser Teil der Berufstätigen vom BVG ausgeschlossen ist, ungerecht und unsozial.

Ich möchte Sie bitten, hier dem Bundesrat zu folgen.