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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-06-16

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-06-16

Wortprotokoll

Vor gut vier Jahren, am 4. Juni 2013, reichte Kollegin Natalie Rickli die parlamentarische Initiative 13.430, "Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen", ein. Mit dieser verlangte die Initiantin, es sei in Analogie zu Artikel 380a StGB eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass das zuständige Gemeinwesen für einen Schaden haftet, der entsteht, wenn eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und daraufhin erneut ein solches Verbrechen begeht. Auslöser dieser parlamentarischen Initiative war der Tod zweier junger Frauen, die 2009 bzw. 2013 im Kanton Aargau und im Kanton Waadt von Verurteilten ermordet wurden, denen Vollzugsöffnungen gewährt worden waren.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates behandelte die parlamentarische Initiative erstmals an ihrer Sitzung vom 14./15. August 2014 und gab ihr mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die Kommission war mehrheitlich der Ansicht, dass bezüglich der Staatshaftung bei den in der parlamentarischen Initiative erwähnten Morden Klärungs- und Handlungsbedarf besteht und dass die Kommission sich mehr mit diesen Fragen auseinandersetzen sollte.

Die Schwesterkommission des Ständerates stimmte dem Folgegeben an ihrer Sitzung vom 17. November 2014 mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten knapp zu. In der Folge kam das Geschäft zurück in die RK-NR zwecks Ausarbeitung eines Gesetzgebungsprojekts. Anlässlich ihrer Sitzung vom 12./13. Mai 2016 und in Kenntnis eines Umsetzungsvorschlags der Verwaltung beauftragte die RK-NR das Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Botschaftsentwurfes und beschloss gleichzeitig, vor der entsprechenden Prüfung eine Vertretung der KKJPD anzuhören.

An der Sitzung vom 2./3. Februar 2017 beschloss die RK-NR für die Ausarbeitung eines Gesetzesprojekts eine Fristerstreckung bis zum Sommer 2018. Wie an ihrer Sitzung vom 12./13. Mai 2016 entschieden, führte die RK-NR am 7. April 2017 die Anhörung einer Delegation der KKJPD durch. Die Vertreterinnen der KKJPD, die Regierungsrätinnen Jacqueline Fehr und Béatrice Métraux, lehnten dabei die parlamentarische Initiative aus Sicht der Kantone klar ab. Sie stellten unter anderem fest, dass es keine Nullrisikogesellschaft gebe und alle Untersuchungen zeigen würden, dass sich eine sukzessive Wiedereingliederung der Täter bei aller Tragik von bedauerlichen Einzelfällen in der Schweiz bewährt habe. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative würde das Gegenteil erreicht. Eine Person freizulassen, ohne sie vorher auf die Freiheit vorzubereiten, wäre aus Sicht der Kantone mit katastrophalen Konsequenzen verbunden. Weiter monierten die Kantone, dass es bei Gutheissung der parlamentarischen Initiative kaum mehr möglich wäre, Fachpersonen zu finden, welche die bereits heute bei solchen Fällen schwierigen Entscheide über Vollzugslockerungen treffen würden.

Diese sehr klare Haltung der Kantone - der Vorstandsentscheid der KKJPD und der Entscheid des Neunerausschusses erfolgten einstimmig - war für die Mehrheit der RK-NR mitentscheidend, den Antrag auf Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu stellen. Denn es sind die Kantone, die gemäss Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung für den Strafvollzug zuständig sind. Die Mehrheit der Kommission teilt auch inhaltlich die Meinung der KKJPD. Gemäss Artikel 380a StGB ist es heute so, dass der Staat haftet, wenn eine lebenslänglich verwahrte Person bedingt entlassen oder ihre Verwahrung aufgehoben wird und diese Person erneut ein Verbrechen nach Artikel 64 Absatz 1bis StGB begeht. Mit der Annahme der parlamentarischen Initiative würde die Staatshaftung auf weitere Fälle und weitere schwere Delikte ausgedehnt, und zwar ohne dass man dem Staat beziehungsweise den verantwortlichen Personen ein fehlerhaftes Verhalten vorwerfen müsste. Der Staat würde bei einer angeordneten Vollzugslockerung in quasi jedem Fall haften.

Das hätte zur Folge, dass, wenn überhaupt, Vollzugslockerungen nurmehr sehr zurückhaltend gewährt würden. Die Kantone würden dann die Täter einfach bis zum Ende der Strafe einsperren lassen. Sie könnten sich damit elegant aus der Verantwortung ziehen. Ein solches Verhalten der Kantone würde aber dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Garantierung einer möglichst hohen Sicherheit alles andere als gerecht, denn Vollzugslockerungen sind der Schlüssel zur Vorbereitung des Verurteilten auf ein deliktfreies Leben nach der Entlassung; und ein deliktfreies Leben ist bekanntlich das Ziel des Strafvollzugs. Eine Entlassung nach Jahren des Strafvollzugs von einem Tag auf den anderen ohne vorgängige Vollzugslockerungen wäre mit erheblichen Sicherheitsrisiken zulasten der Öffentlichkeit verbunden. Die Einführung einer Kausalhaftung wäre nach Meinung der Kommissionsmehrheit auch mit der Gefahr verbunden, damit weitere mögliche Ansprüche zu provozieren, beispielsweise aus unterlassenen Präventionsbemühungen des Staates.

Zusammengefasst ist die Mehrheit der Kommission der Überzeugung, dass die solchermassen anbegehrte Staatshaftung das bewährte System der stufenweisen Wiedereingliederung infrage stellt, verbunden mit einem Verlust an Sicherheit. Die Kommissionsmehrheit beantragt daher, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Den entsprechenden Entscheid hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt.

Die Minderheit der Kommission - Sie werden es hören - ist der Ansicht, dass Handlungsbedarf besteht. Sie ist der Meinung, der Staat trage eine Mitverantwortung für Schäden, die durch Wiederholungstäter verursacht wurden.

Wie festgestellt, teilt die Kommissionsmehrheit diese Haltung nicht und beantragt die Abschreibung der parlamentarischen Initiative.