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Grossen Jürg · Nationalrat · 2017-09-11

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-09-11

Wortprotokoll

Wie der vorherige Vorstoss hat auch dieser Vorstoss eine bewegte Vorgeschichte. Ihre Kommission hat im Februar dieses Jahres eine Motion mit dem Titel "Reduktion bei den Spartensendern im Radiobereich" eingereicht. Der Bundesrat sollte damit beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass die Spartensender im Radiobereich, welche keinen eigentlichen Service-public-Auftrag wahrnehmen, eingestellt werden. Im Vordergrund standen namentlich Sender wie die Radios Swiss Pop, Swiss Classic, Swiss Jazz, aber auch Radio SRF Virus, die Musikwelle und RTS Option Musique. Diese Reduktion der Spartensender wurde aufgrund des Berichtes des Bundesrates zum Service public im Medienbereich angeregt. Der Bericht, aber auch die Zusatzberichte und die anschliessenden Diskussionen in der Kommission haben nämlich klar gezeigt, dass eine Vielzahl der SRG-Spartensender nicht wirklich Inhalte verbreitet, die für den Service public relevant sind. Mit der Einstellung dieser Spartensender sollte nach dem Willen der Kommissionsmehrheit mehr Wettbewerb geschaffen werden, und die SRG hätte sich stärker auf ihren Kernauftrag konzentrieren sollen. Der Rest ist Geschichte.

Die Wogen gingen daraufhin sehr hoch, es wurde viel diskutiert und viel kritisiert. Eine Online-Petition des Schweizer Musikrates mit dem Titel "Hände weg von den Spartenradios!" hat über 21 000 Unterschriften erhalten. Ihre Kommission hat das Thema deshalb am vergangenen 3. Juli nochmals diskutiert und entschieden, die Motion zurückzuziehen. Anstelle der Motion hat sie mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen das vorliegende Postulat eingereicht.

Im Postulat geht es nicht mehr um einen verpflichtenden Auftrag an den Bundesrat. Vielmehr soll der Bundesrat im Hinblick auf die Erteilung der neuen SRG-Konzession darlegen, wie der Service-public-Auftrag mit weniger Radio- und Fernsehsendern erfüllt werden kann. Das Ziel ist eine Gesamtschau und letztlich eine klare Antwort auf folgende Frage: Welches Angebot soll die SRG als Service public mit Gebührengeldern sicherstellen, und was erbringt der Markt in gleichwertiger Qualität? Dabei ist der Programmqualität Rechnung zu tragen. Diese ist schon heute in der SRG-Konzession festgeschrieben. Den entscheidenden Satz aus der Konzession lese ich Ihnen hier gerne kurz vor: "Die SRG stellt die Unverwechselbarkeit ihrer Programme sicher und unterscheidet sich damit von kommerziell ausgerichteten Veranstaltern." [PAGE 1245]

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass heute diese Unverwechselbarkeit gerade in Bezug auf die genannten Spartensender zumindest hinterfragt werden darf. Das liegt im Übrigen genau auf der Linie des Bundesrates, welcher in seinem Bericht zum medialen Service public angekündigt hat, dass er der Unterscheidbarkeit und der Unverwechselbarkeit von Service-public-Angeboten in Zukunft ein grösseres Gewicht beimessen möchte.

Eine Minderheit Ihrer Kommission lehnt das Postulat ab. Diese Minderheit kritisiert, dass es nicht um eine blosse Überprüfung, sondern um eine Reduktion der Sender gehe. Mit dem Vorstoss drücke man sich vor unpopulären Entscheiden, stattdessen solle der Bundesrat den Schwarzen Peter erhalten. Überhaupt solle die Anzahl der SRG-Sender erst diskutiert werden, wenn der Entscheid zur No-Billag-Initiative vorliegt und damit die Zukunft der SRG geklärt ist. Die privaten Anbieter solle man auf anderem Weg stärken, nämlich indem man ihnen grössere Senderäume zur Verfügung stellt, damit sie mehr Reichweite haben.

Im Namen der klaren Mehrheit Ihrer Kommission, welche mit 14 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen so beschlossen hat, beantrage ich Ihnen, das Postulat anzunehmen, damit der Bundesrat diese Fragen seriös prüfen kann und die Entwicklung in die richtige Richtung geht.