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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-11

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, die beiden GPK haben festgestellt, dass in Ausnahmefällen die heutigen gesetzlichen Obergrenzen zu tief sind. Sie sollen auf dem Weg einer Gesetzesänderung und nicht auf dem Weg einer Reglementsänderung angepasst werden. Im Übrigen sollen auch die Untergrenzen erhöht werden.

Der Bundesrat teilt die Auffassung der beiden GPK. Er erachtet es auch als gerechtfertigt, dass die formell-gesetzlichen Grundlagen geändert werden, um die Untergrenzen zu erhöhen und die Obergrenzen nach oben flexibel auszugestalten oder zu erhöhen. Diese Anpassung der Obergrenzen soll aber nur bei ausserordentlich hohen Streitwerten, bei besonders komplexen Verfahren oder bei besonders schwerwiegenden im Streit liegenden Interessen möglich sein.

Im Übrigen spricht nichts gegen diese Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, solange die Fälle, in denen die Gerichtsgebühren erhöht werden können, im formellen Gesetz abschliessend, präzis und berechenbar geregelt werden und - das ist ganz wichtig! - der Zugang zu den Gerichten gewährleistet bleibt.

In diesem Sinne kann ich Ihre Kommission gern unterstützen und beantrage Ihnen, diese Motion anzunehmen.