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AB 218701

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-12

Wortprotokoll

Das Ziel des Geldspielgesetzes, das wurde von allen Fraktionen erwähnt, ist es, Massnahmen gegen illegales Geldspiel und gegen Betrug der Konsumenten zu treffen. Wir befinden uns hier in einem ganz entscheidenden Bereich, um eben solche Massnahmen zu treffen. Wenn jetzt eine Mehrheit dem Ständerat folgen will, dann muss ich Ihnen sagen - ich habe hierzu alle Kommissionsprotokolle und das Amtliche Bulletin gelesen -, dass in der ständerätlichen Kommission und im Ständerat zu diesem Thema bisher ein einziger Satz gesagt wurde, und zwar vom Kommissionssprecher im Rat: "Es gab bisher nie Probleme bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten." (AB 2017 S 321)

Ich sage Ihnen gerne, was die Probleme in der Praxis sind: Es gibt heute unterschiedliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitsausschlüsse. Wenn jemand auf dem Finanzmarkt ein Produkt - eine Aktie oder was auch immer - anbietet, das nicht zulässig ist, dann ist gemäss Finanzmarktrecht die Finma zuständig. Wenn jemand ein Schneeballsystem anwendet, dann findet das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Anwendung. Auch da gibt es die Ausschlussbestimmung, dass es nicht für Geldspiele und den Finanzmarkt gelte. Im Geldspielgesetz wiederum gibt es den Ausschluss, dass es nicht für die Bereiche des UWG und der Finanzmarktaufsicht gelte.

Was machen illegale Geldspielanbieter heute? Sie verknüpfen diese drei Elemente, und damit ist niemand für ihren Fall zuständig. Es gibt heute grosse Anbieter, bei denen man zuerst Initial Coin Offerings oder Aktien kauft. Mit Tokens oder Nuggets werden dann illegale Casinospiele angeboten. Das Ganze ist noch mit einem Schneeballsystem verknüpft: Je mehr neue Kunden man bringt, desto mehr Geld erhält man, nämlich Anteile am Umsatz, der mit den Leuten erzielt wird, die man neu in dieses Geschäft hereingebracht hat. Es sind grosse Umsätze, die heute damit online gemacht werden. Es gibt viele und bekannte Anbieter - Lopoca ist z. B. in der Ostschweiz sehr bekannt. Die lachen und freuen sich, dass [PAGE 1264] niemand zuständig ist. Und wir wollen das im Gesetz noch so festschreiben!

Ich bitte Sie also dringend, hier am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und klare Zuständigkeiten zu schaffen.

Wir möchten am liebsten, dass alle drei Institutionen - Finma, für das UWG zuständige Behörde und Spielbankenkommission - gegen diese Anbieter vorgehen. Aber Fakt ist heute, es geht niemand gegen diese Anbieter vor. Diese nutzen es ganz gezielt aus, dass die verschiedenen Zuständigkeitsbestimmungen Ausschlüsse und nicht eine kumulative Zuständigkeit vorsehen. Man muss sich heute, in der Zeit der Digitalisierung mit diesen Initial Coin Offerings und was auch immer, sowieso fragen, ob man nicht generell eine einzige Behörde schaffen sollte, die gegen Betrug, gegen Abzockerei zulasten der Konsumenten vorgeht, weil man mit diesen unterschiedlichen Zuständigkeiten natürlich Freiräume für Kriminelle, Freiräume für illegale Geldspielanbieter schafft. Mir ist wirklich nicht klar, wie man da argumentieren kann - und das ist das Einzige, was ich bis jetzt gehört habe -, in der Praxis gebe es keine Probleme. Es ist zwar in der Praxis für die Behörden kein Problem, aber die Umsätze, die die illegalen Anbieter dann machen, die fliessen und sprudeln umso mehr. Das möchten wir verhindern, das soll in Zukunft nicht mehr so passieren!

Deshalb bitte ich Sie, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.