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Baumann Isidor · Ständerat · 2017-09-12

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-09-12

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, regionenweise das System zur automatischen Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung (AFV) an allen Grenzübergängen einzuführen und auszubauen, und dies überall dort, wo Grenzübertritte mit Motorfahrzeugen gestattet sind, jedoch - diese Ausnahme wurde zugestanden - nur, soweit die Einrichtung des AFV auch technisch möglich ist. Grenzübergänge im Einzugsgebiet von Agglomerationen sollen priorisiert behandelt werden. In Randregionen soll die Installation des AFV im Ermessen des Grenzwachtkorps und in Absprache mit den zuständigen Polizeibehörden erfolgen. Der Vollausbau soll bis Ende 2020 angestrebt werden. Es wird in der Motion auch verlangt, dass das Grenzwachtkorps mit den kantonalen Polizeikorps sicherstellt, dass die Ressourcen für die Bewirtschaftung des AFV zur Verfügung stehen.

Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Der Nationalrat hat aber im Februar 2017 die Motion mit 100 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

An ihrer Beratung vom 17. August 2017 hörte die SiK-SR den Vizechef des Grenzwachtkorps, den Chef Kommandobereich Technik, Stephan Lanz, und Frau Rebekka Strässle, Stabschefin des Grenzwachtkorps, an. In der Anhörung wurden die Ausführungen in der Stellungnahme des Bundesrates vom 20. März 2015 bestätigt, dass das Anliegen des Motionärs der geplanten und nun in Ausführung befindlichen Ausbaustrategie des Grenzwachtkorps entspricht. Zurzeit sei die Umsetzung des AFV bereits weit fortgeschritten. So sind die Ballungszentren bereits alle ausgerüstet, und zurzeit erfolgt die Ausrüstung der letzten Standorte in der Region Genf. Nach dieser Ausrüstung ist der Grundausbau abgeschlossen. Jedoch ist es aus technischer Sicht nicht möglich, auf allen kleinen Grenzübergängen oder kleinen Strassen das System auf- bzw. auszubauen, da dort Anbindungsschwierigkeiten, etwa an das Stromnetz, bestehen. Solche Ausnahmen - ich habe es bereits erwähnt - wurden auch in der Motion zugestanden. Auch in zeitlicher Hinsicht erfolgt die Umsetzung rascher als in der Motion gefordert. Die Motion verlangt den Ausbau bis 2020, und seitens des Grenzwachtkorps wird aktuell in Aussicht gestellt, dass der Endausbau 2018 abgeschlossen sein wird.

Mit der Begründung der Ausnahmen aufgrund des Umsetzungsstandes der Anlagen zur automatischen Fahrzeugerkennung und Verkehrsüberwachung erachtet die SiK-SR das Hauptanliegen der Motion als erfüllt. Sie beantragt dem Rat einstimmig, die Motion abzulehnen.