Wicki Hans · Ständerat · 2017-09-12
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-12
Wortprotokoll
Kollege Français hat Ihnen die Beweggründe unserer Kommission gut und ausführlich dargelegt. Persönlich kann ich es sehr gut nachvollziehen, dass die parlamentarische Initiative diese Richtung einschlagen will. Allerdings gehen die Forderungen meines Erachtens etwas zu weit. Wir sind uns nämlich doch alle bewusst, dass heute eine breite Vielfalt an Medien besteht, ein Aspekt, welcher vom Initianten im Nationalrat ebenfalls hervorgehoben wurde. Dabei fliessen gewisse Felder gleichsam ineinander über: In der Praxis lässt sich zwischen konzessionierten und nichtkonzessionierten Tätigkeiten und anderen Feldern eben nicht immer eine scharfe Grenze ziehen.
Mit dem bestehenden Artikel 29 Absatz 2 RTVG besitzt das UVEK bereits heute die Möglichkeit, die Tätigkeiten der SRG einzuschränken oder ihr solche zu untersagen, wenn der Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich eingeschränkt wäre. Eine Änderung dieses Artikels im Sinne der Initiative würde verstärkt zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen.
Was soll sodann unter der "zwingenden volkswirtschaftlichen Notwendigkeit" verstanden werden? Allein darauf abzustellen, dass kein Privater bereits in einem Bereich tätig ist, scheint mir nicht wirklich überzeugend zu sein. Denn aus volkswirtschaftlicher oder politischer Sicht kann es nicht nur darauf ankommen, ob ein Unternehmen in einem bestimmten Bereich tätig ist, sondern auch darauf, in welcher Qualität und in welchem Umfang die Leistung erbracht wird. Diesem Aspekt wird in der Kommissionsmotion (17.3355) Rechnung getragen, in der die Diskriminierungsfreiheit enthalten ist, im Gegenzug aber der unternehmerische Spielraum der SRG nicht komplett eingeschränkt wird.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.