Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-13
Wortprotokoll
Ich konzentriere mich heute wirklich ein bisschen auf diesen Artikel, weil das, was Sie hier beschliessen oder letztes Mal beschlossen haben, schon zu denken gibt. Im Entwurf des Bundesrates findet sich ja nichts zu dieser Durchschnittspreismethode. Es gab den Bundesgerichtsentscheid, und dann hat man darauf reagiert. Die Problematik mit der Durchschnittspreismethode hat auch nichts mit diesem Gesetz zu tun. Deshalb hat der Nationalrat meines Erachtens zu Recht gesagt: Okay, wir schauen das an, wir lösen es heraus. Aber es hat nichts mit den Stromnetzen zu tun, über die Sie hier legiferieren. Das ist der erste Punkt.
Diese Frage war deshalb auch nicht in einer Vernehmlassung. Die Kantone und andere Betroffene konnten sich nicht dazu äussern. Sie legen ja in der Regel sehr grossen Wert darauf, dass man in einer guten Demokratie die verschiedenen Interessengruppierungen sich partizipativ dazu äussern lässt. Das wurde nicht gemacht.
Der zweite Punkt: Wir haben diese Durchschnittspreismethode jetzt seit Jahren; die Elcom wendet sie an. Mehr als 600 Unternehmen haben sich daran gehalten, eine gute Handvoll nicht. Diese waren in dieses Gerichtsverfahren involviert und haben nicht Recht bekommen. Sie sind vor Bundesgericht unterlegen. Das Bundesgericht hat die Praxis der Elcom geschützt und auch die Praxis von über 600 Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Weil ein paar Unternehmen verloren haben und sauer sind und ein paar Millionen Franken den Kundinnen und Kunden zurückerstatten müssten, weil sie die Methodik falsch angewendet haben, möchten Sie jetzt in den Markt eingreifen - und das erst noch rückwirkend! - und die Regelung zugunsten dieser Handvoll Elektrizitätsversorgungsunternehmen ändern. Das ist die zweite Problematik.
Die dritte Problematik: Wenn man jetzt diese Durchschnittspreismethode ändern möchte, so kann man selbstverständlich darüber diskutieren. Sie ändern sie jetzt zulasten der grossen Zahl von Haushalten und KMU in diesem Land. Ja, die Teilmarktöffnung bringt Verzerrungen. Das war von Anfang an klar. Wenn viele Unternehmen, vor allem die grossen Unternehmen, sich frei am Markt bewegen, war klar, dass sie insbesondere von viel günstigeren Strompreisen in der EU profitieren und dass auch diejenigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen von diesem Mix profitieren, die einen eigenen Portfoliopark haben und sich auch durch Einkauf verbessern. Das war schon immer klar. Das ist immanent, wenn Sie den Markt nur teilweise öffnen.
Nun wollen Sie aber mit der Aufhebung legitimieren, dass man sagt: Ja gut, die haben Vorteile, und jetzt sollen sie noch mehr Vorteile bekommen, weil das Stromunternehmen nur den Grossen die Vorteile gibt, und die gebundenen Kunden - sprich alle Haushalte, alle KMU - bezahlen die Zeche. Das ist eine Privilegierung von einigen wenigen. Diese sind zwar wichtige Kundinnen und Kunden der Groupe E - es ist klar, dass Sie Ihre Interessen hier wahrnehmen -, aber aus Sicht der schweizerischen Energiepolitik, aus Gerechtigkeitsüberlegungen muss ich sagen, Sie verzerren damit die Teilmarktöffnung noch zusätzlich, und dies zulasten der gebundenen Kunden. Die haben ja keine Wahl.
Die Unternehmen können über die Gestehungskosten ihre vollen Kosten ja sowieso weitergeben, und nun helfen Sie nicht einmal mit, dass die Preisvorteile, die die Unternehmen durch geschicktes Einkaufen erwirtschaften, wie bis anhin dem einzelnen Haushalt zugutekommen, sondern sie sollen nur den Grossen zugutekommen, die schon von den günstigeren Preisen profitieren. Meines Erachtens ist das ein wenig problematisch. Wenn man das tun möchte, muss man das in [PAGE 587] den Rahmen anderer Überlegungen stellen, die noch damit zusammenhängen.
Ein letzter Punkt noch: Das Ganze wurde ja jetzt lange diskutiert. Es hiess, man müsse der einheimischen Energie, insbesondere der Wasserkraft, helfen; sie sei in der Bredouille. Das hat man gemacht, indem man die Marktprämie, diese 120 Millionen Franken, im Energiegesetz gesprochen hat. Das ist eine Hilfe für die notleidenden Unternehmen, die am 1. Januar in Kraft tritt. Bevor sie in Kraft tritt, haben Sie das Gefühl, man müsse noch ein bisschen mehr tun.
Jetzt ist die Elcom ein bisschen als Spielverderberin gekommen und hat in der Kommission aufgezeigt, ob es so ist, dass der grosse Teil der Elektrizitätsversorgungsunternehmen notleidend ist. Sie hat Ihnen dargelegt, dass die Eigenkapitalquoten der meisten Elektrizitätsversorgungsunternehmen zwischen 50 und 90 Prozent betragen - beim grossen Teil bis 90 Prozent. Sie hat Ihnen schwarz auf weiss aufgezeigt, dass die meisten Elektrizitätsversorgungsunternehmen - abgesehen von ein paar, die in einer schwierigen Lage sind - im Jahr 2016 wie auch im ersten Halbjahr 2017 sehr gute Abschlüsse gemacht haben. Sie haben die Zahlen.
Haben Sie trotz dieser Gewinnsituation, trotz dieser hohen Eigenkapitalsituation der meisten Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Grund, jetzt nochmals in den Markt einzugreifen? Die Aufhebung von Absatz 5 wäre ein klarer Markteingriff. Das scheint mir problematisch zu sein. Deshalb ist der Weg der UREK-NR seriös, die gesagt hat, wir schauen das losgelöst an, weil es mit dieser Vorlage nichts zu tun hat. Wir wollen von den Unternehmen auch die Zahlen ganz korrekt auf dem Tisch haben - sofern sie kommen, denn wir stellen fest, die Zahlen kommen nicht oder nur sehr spärlich. Ich weiss nicht, warum. Darüber haben auch die Medien schon berichtet. Wenn ein Unternehmen sagt, es brauche Hilfe vom Staat, dann wird in der Regel Transparenz geschaffen. Wenn man keine Transparenz will, hat das wohl seine guten Gründe. Ich bin sehr gespannt, wie viele Zahlen wir erhalten werden und wie viele Unternehmen sagen werden, sie hätten ein Problem und sie seien auf gewisse zusätzliche Stützen vom Staat angewiesen.
Das ist eigentlich die Situation. Herr Ständerat Vonlanthen hat zu Recht gesagt: Mit der Marktprämie hat man jetzt das Recht, die vollen Gestehungskosten von Strom aus Grosswasserkraftanlagen in die Grundversorgungskosten einzurechnen. Hat ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen keine Grundversorgung oder nicht genügend gebundene grundversorgte Kunden, kann es für seine überschiessende Produktion aus Grosswasserkraft also eine Marktprämie beantragen. Die Marktprämie behebt deshalb für den bedeutenden Bereich der Grosswasserkraft bereits die Probleme, welche von den Befürwortern der Aufhebung der Durchschnittspreismethode erwähnt werden.
Das Gesetz beauftragte den Bundesrat, bis 2019 einen Erlassentwurf für ein marktnahes Modell zu unterbreiten. Wir werden daran weiterarbeiten. Wir sind schon daran und präsentieren diesen Herbst schon erste Überlegungen. Insofern ist das erstens ein Auftrag aus dem Gesetz, zweitens bestehende Arbeit, und es hat nichts mit den Stromnetzen zu tun.
Wenn man jetzt diejenigen anschaut, die keine gebundenen Kunden haben, also eine Alpiq und eine Axpo, die eben hier in einer speziellen Situation sind, weil sie Unternehmen ohne grundversorgte Kunden sind, wird klar, dass die davon gar nicht profitieren würden. Die Aufhebung der Durchschnittspreismethode bevorteilt nur Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit grundversorgten Kunden. Mit anderen Worten: Sie würden dadurch die Verzerrung der Teilmarktöffnung nochmals verstärken.
Eine letzte Bemerkung: Das Problem liesse sich relativ einfach lösen, wenn wir den Markt ganz öffnen. Das ist ja das, was der Bundesrat seit Langem auch will. Wir sagen, wir nehmen jetzt noch Rücksicht auf die bestehenden Preisdifferenzen, aber eigentlich ist die Öffnung die richtige Antwort. Wenn die Teilmarktöffnung nicht optimal funktioniert, dann muss man sie nicht noch mehr verzerren, sondern dann ist die Logik, dass man sagt: Okay, wir müssen jetzt wirklich anpacken und uns auf den Weg machen, den Markt ganz zu öffnen. Ich werde deshalb diejenigen, die hier für die Aufhebung stimmen, gerne einladen, relativ schnell dann zu sagen: Okay, selbstverständlich setze ich mich politisch für die volle Marktöffnung ein!