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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-13

Wortprotokoll

Sie sind einfach noch ein bisschen zu schnell. Wir sind ja jetzt an diesem Ausbauschritt, zum ersten Mal in Anwendung des neuen Gesetzes, also mit den Planungsregionen. Das funktioniert sehr gut. Es ist nicht nur eine kantonale Betrachtung, sondern eine räumliche Betrachtung. Ich sass im Mai mit jeder Planungsregion zusammen, und wir haben noch letzte Differenzen ausgeräumt. Aber es wird so sein, dass der Bundesrat im Herbst die Grösse des Ausbauschrittes und den Inhalt der grossen Projekte entscheidet. Die Vernehmlassung kommt nächstes Jahr, und Sie werden dann im Parlament die Vorlage noch in dieser Legislatur bekommen.

Es wird so sein wie bei jedem Ausbauschritt: Wir können nicht alles aufs Mal umsetzen. Die Wünsche aller Planungsregionen würden so Richtung 20-Milliarden-Kredit gehen. Das können wir uns nicht zumuten und auch nicht umsetzen. Es ist ja dann ein Prozess. Es passiert nicht für zehn Jahre nichts, sondern wir kommen wieder.

Eine weitere Bemerkung: Man muss immer unterscheiden; wenn das Parlament die Vorlage hat, lanciert es Verpflichtungskredite. Wir haben viele Projekte. Der Durchgangsbahnhof Luzern ist so eines, und auch das Herzstück Basel; sie sind noch weit weg von einer Planung mit generellem Projekt, sie sind im Stadium der Projektierung. Sie werden mit Sicherheit begleitet und unterstützt werden, das kann ich jetzt schon sagen. Aber man muss sehen: Nicht alle Projekte sind bereits in einer Phase, in der man die Realisierung irgendwie abschätzen kann, sondern es werden noch Jahre gebraucht, bis dann ein generelles Projekt und damit Baureife vorliegt.

Sie werden es sehen, es ist kein Geheimnis, der Zimmerberg ist sicher auf gutem Weg. Bei Luzern, Basel und Lötschberg wird eine politische Diskussion darüber nötig sein, wieweit man die Projekte mit Verpflichtungskrediten unterstützen kann, damit sie vorwärtsgehen und in eine Phase kommen, in der sie langsam Baureife erlangen. Mehr kann und will ich nicht sagen. Es ist zuerst Sache des Bundesrates, nachher gibt es eine Vernehmlassung. Dann werden wir Sie auch über die Details zu jedem Projekt und sein Kosten-Nutzen-Verhältnis orientieren. Aber gemäss den Vorgaben des Gesetzgebers, also gemäss Ihren Vorgaben, sind primär natürlich die Engpassbeseitigung und deshalb die Überlastbeseitigung Hauptkriterien für Projekte, die in den Ausbauschritt kommen.