Lexipedia

Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-09-13

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

Block 1 enthält unsere Minderheitsanträge, die auf Nachhaltigkeit abzielen und die bei Krediten und deren Beschreibungen soziale und ökologische Kriterien mit einbeziehen wollen. Kundenberater und Vermögensverwalterinnen müssen über das technische Fachwissen und hinreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln nach diesem Gesetz verfügen. Ebenso kompetent müssten sie Fragen der Nachhaltigkeit beurteilen können. Es darf nicht nur um geldwerte Erfolge gehen, ökologische und soziale Kriterien sind nicht minder wichtig. Finanzinstrumente und Finanzmärkte müssen der Gesellschaft nützen und dürfen ihr nicht schaden. Sie sind Schlüssel für eine zukunftsgerichtete Klimapolitik und gegen Verluste an Biodiversität. Die Zukunft der Wirtschaft ist entweder nachhaltig, oder sie ist es nicht. Dafür braucht es einen Paradigmenwechsel: Auch im Finanzwesen muss das Vorsorgeprinzip gelten. Die Schweiz hat sich im Pariser Klimaabkommen und bei den Sustainable Development Goals der Uno auf Nachhaltigkeit verpflichtet. Das gilt es auch und gerade im Finanzwesen umzusetzen. Umwelt- und Finanzkreise teilen die Forderungen. Das Anliegen ist hochaktuell.

In Artikel 1 soll der Grundsatz stehen, in weiteren Artikeln ginge es um die Anwendung bei Aus- und Weiterbildung betreffend die Information, etwa beim Prospekt und beim Basisinformationsblatt. So könnte der Finanzsektor auf eine ressourcenorientierte Zukunft hinarbeiten.

Die Schweiz hat einen weltweit bedeutenden Finanzplatz, Vermögensverwaltung und Anlagegeschäfte sind wichtig. Banken, Versicherungen, Pensionskassen und unabhängige Vermögensverwalter spielen eine entscheidende Rolle. Das in der Schweiz verwaltete Gesamtvolumen beträgt mehrere Billionen Franken. Der Finanzsektor hat also einen enormen Einfluss auf den Gang der Dinge. Er kann die Mittel für die Investitionen in Infrastrukturen und saubere Technologien bereitstellen. Heute kümmert er sich viel zu wenig darum, es bewegen sich vielleicht 4 bis 5 Prozent der Anlagen in diesem Sektor. Diesem Marktversagen zu begegnen ist Aufgabe der Politik. Das macht Sinn, denn so wird im globalen Vergleich auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz verbessert. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Weichen für die Umstellungen zu stellen. Stimmen Sie diesen Minderheitsanträgen zu.

Nun noch zu einigen weiteren Punkten von Block 1: Bei Artikel 5, bei den Anträgen der Minderheit I (Landolt) und der Minderheit II (Birrer-Heimo), geht es um die Frage, wer von sich aus auf den Schutz für Privatkunden verzichten kann. Die zwei Minderheiten wollen wie der Bundesrat den Kreis enger ziehen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient Artikel 8, der ein zentraler Passus für den Kundenschutz ist. In der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 7. September 2017 hat Frau Professorin Susan Emmenegger dargelegt, dass die Änderungen des Ständerates bzw. der Kommission die Gefahr bergen, dass das Schutzniveau mit dem neuen Gesetz niedriger wird, als es im geltenden Recht ist. Das Ziel der Vorlage ist aber eine Verbesserung. Im Interesse dieses Ziels beantragen wir, den Einzelanträgen Leutenegger Oberholzer und Flach und damit der Formulierung gemäss Bundesrat zuzustimmen.

Die Minderheitsanträge Landolt und Birrer-Heimo zu den Artikeln 20 und 28 wollen, dass die Vergütungspolitik der Finanzdienstleister keine falschen Anreize setzt. Kundenberater müssen zum einen den Kunden die vorteilhaftesten Finanzprodukte empfehlen. Es mangelt ihnen aber oft an Fachwissen, um die Praktiken an den Finanzmärkten beurteilen zu können. Zum andern müssen sie gegenüber dem Arbeitgeber loyal sein, und sie sind weisungsgebunden. Es kann deswegen Interessenkonflikte geben. Das wollen die Minderheiten zugunsten der Kunden ausschliessen. Deshalb sollen Finanzdienstleister auch keine Entschädigungen von Dritten für sich behalten dürfen, sondern sollen sie an die Kundinnen weitergeben müssen. Die Grünen stimmen für die beiden Minderheitsanträge.

Der Minderheitsantrag Matter zu Artikel 3 Buchstabe e will Gewerbsmässigkeit anders als gemäss Handelsregister definieren. Das lehnen wir ab.

Bei Artikel 4 Absatz 5bis will die Minderheit Aeschi Thomas den Bundesrat an einer flexiblen Kundensegmentierung hindern. Dazu sagen wir ebenfalls Nein, ebenso zur Abschwächung der Verantwortlichkeit der Finanzdienstleister in Artikel 10 Absatz 2.