Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-09-13
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Wer kann heute wirklich noch gegen die Förderung von Elektroautos sein? Die Motionen Regazzi bräuchten daher eigentlich keine langen Analysen und könnten ohne langes Zögern und mit Begeisterung angenommen werden. Das war eigentlich mein ursprünglicher Ansatz. Als seriöse Politiker müssen wir aber doch etwas tiefer schürfen und nach der Sinnhaftigkeit und Effizienz der Vorstösse suchen. Beim zweiten Blick gelange ich zur eindeutigen Schlussfolgerung, dass die beiden Vorstösse, so gut sie auch klingen mögen, klar und deutlich abzulehnen sind. Einen haben wir ja schon abgelehnt.
Sie sind ein Etikettenschwindel. Ich beschränke mich auf den Titel der zweiten Motion, weil das klimapolitisch die wichtigere ist: "Förderung neuer CO2-freundlicher Antriebstechniken für Personenwagen ohne Subventionen". In der Kommission hat die Verwaltung erklärt, dass bei einer Annahme der Motion der durchschnittliche CO2-Ausstoss der Personenwagen nicht, wie suggeriert, sinken, sondern steigen würde. Ich bitte Sie also, der Mehrheit der UREK zu folgen und vor allem auch diese Motion abzulehnen. Ich möchte in diesem Zusammenhang namentlich zwei Gründe erwähnen.
Supercredits torpedieren zum einen das Ziel der Förderung emissionsarmer Fahrzeuge. Die Idee: Mit Supercredits will man den Importeuren ein Goodie offerieren, indem man ihnen ermöglicht, mit einem importierten Elektrofahrzeug noch zusätzliche, stärker emittierende Fahrzeuge einzuführen. Der Kommissionspräsident hat Ihnen als Beispiele den Renault Zoe und ein SUV wie den Toyota Land Cruiser angeführt; ich verzichte darauf, das hier zu wiederholen. Es geht eigentlich um eine Erhöhung der Zielwerte. Auch Herr Luginbühl hat das gesagt. Statt des 95-Gramm-Zieles der Energiestrategie 2050 würde man de facto ein 119-Gramm-Ziel verwirklichen, wenn man davon ausgeht, dass 10 Prozent Elektroautos verkauft werden.
Dies bringt mich zum zweiten Grund, wieso ich die Motion ablehnen will. Es geht um eine vorübergehende Anreizmassnahme. Die Supercredits wurden vom Bundesrat im Jahr 2012 eingeführt, allerdings degressiv. Das Phasing-out zum aktuell gültigen 130-Gramm-Ziel ist im Jahr 2016 abgeschlossen worden. Es ist interessant, die Statistiken heranzuziehen. Zum Zeitpunkt, als die Supercredits zurückgefahren wurden, vor allem im Jahr 2015, fand der grösste Zuwachs von Elektrofahrzeugen statt. Das zeigt, dass Supercredits mit einem Faktor 3,5 nicht zielführend wären. Für die Kommissionsmehrheit und auch für den Bundesrat kommen solche Supercredits nur als vorübergehende Massnahme infrage. Die Motion Regazzi will sie hingegen unbefristet einführen. Das geht sogar noch weiter als die Forderung der Vereinigung der Autoimporteure, Auto Schweiz. Diesen Mai hat der grosse Branchenverband der Autoimporteure in einer Medienmitteilung und in der Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen zur Energiestrategie gefordert, Elektroautos nur doppelt und nicht wie mit der Motion Regazzi 3,5-fach anzurechnen, und auch dies nur befristet. In diesem Sinne hat der Bundesrat in der CO2-Verordnung einen weiteren Supercredit vorgesehen, um die Einführung des 95-Gramm-Zielwertes gemäss Energiestrategie 2050 zu erleichtern. Vorübergehend sollen ab 2020 für drei Jahre Supercredits mit dem Faktor 2 degressiv vorgesehen werden; dies ist übrigens identisch mit den Massnahmen der EU.
Zusammenfassend: Es ist wichtig, dass auch im Verkehr in Zukunft eine markante Reduktion der CO2-Emissionen erfolgt. Es kann ja nicht sein, dass die CO2-Reduktionsziele fast allein von den Sektoren Industrie, Landwirtschaft und Gebäude erfüllt werden. Die Motion unterstützt diese Zielsetzung nicht, im Gegenteil, sie schwächt die angestrebte Politik der CO2-Reduktion im Verkehrsbereich und ist daher abzulehnen.