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Gössi Petra · Nationalrat · 2017-09-13

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

Wie Sie bereits den Eintretensvoten meiner Kollegin Schneeberger und meines Kollegen Lüscher entnehmen konnten, begrüsst die FDP-Liberale Fraktion die Stossrichtung der beiden neuen Gesetze. Wir unterstützen in den grossen Linien die Beschlüsse des Ständerates. Das gilt auch für Block 1. Wir unterstützen in Block 1 die Mehrheitsanträge, ausser in Artikel 3 Buchstabe e, in Artikel 4 Absatz 5bis und in Artikel 10 Absatz 2, wo wir die Minderheiten unterstützen.

Nachfolgend gehe ich auf einige aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion wichtige Punkte ein.

Bei Artikel 3 Buchstabe e unterstützen wir den Minderheitsantrag Matter, der die Gewerbsmässigkeit nach der Definition der Handelsregisterverordnung aufnimmt. Weil damit die Gewerbsmässigkeit nach Fidleg, Finig und Handelsregisterverordnung identisch ist, wird verhindert, dass sich jemand ins Handelsregister eintragen lassen muss, ohne [PAGE 1308] gewerbsmässiger Finanzdienstleister zu sein. Zudem haben wir damit eine Definition im Gesetz, die rechtlich bereits mit Inhalt gefüllt ist, und wir können auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichten.

Artikel 4 betrifft die Kundensegmentierung. Privatkunden haben einen anderen Schutzbedarf als professionelle oder institutionelle Kunden. Bei Absatz 5bis bitten wir Sie, dem Minderheitsantrag Aeschi Thomas zuzustimmen und keine Differenz zur ständerätlichen Fassung zu schaffen. Wir erachten es nicht als sinnvoll, dem Bundesrat weitere Kompetenzen zu übertragen. Die Schwellenwerte für die Grösse der Unternehmen könnten gesenkt werden, womit mehr Unternehmungen dem Gesetz unterstehen würden.

Bei Artikel 5 lehnen wir die Anträge der Minderheit I (Landolt) und der Minderheit II (Birrer-Heimo) ab. Wir erachten es als überflüssig, dass weitere Eignungen wie die fachliche Qualifikation ins Spiel gebracht werden sollen. Die Höhe des Vermögens eines Kunden hat selbstverständlich keinen Konnex zu seinem fachlichen Verständnis der Finanzbranche. Aber ein mündiger Bürger sollte auch in der Lage sein, seine Fähigkeiten selber realistisch einzuschätzen. Zudem kann in diesem Zusammenhang auch auf den Gesamtkontext des Gesetzes verwiesen werden. Die Informationsbasis der Kunden wird deutlich verbessert, der Ausbildungsstand der Berater wird reglementiert, und die Zulassungsvoraussetzungen der Anbieter werden verschärft. Entsprechend bitten wir Sie, bei Artikel 5 den Antrag der Mehrheit zu unterstützen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen.

Die Thematik der Weiterbildung der Kundenberaterinnen und Kundenberater wird in Artikel 6 aufgegriffen. Hier bitten wir Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Wir erachten es als sinnvoll, dass es die Finanzdienstleister und damit die Branche ist, welche branchenspezifische Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung festlegt. Diese Lösung ist praktikabel und leicht verständlich.

In Artikel 10, der Zeitpunkt und Form der Informationen regelt, unterstützen wir bei Absatz 2 die Minderheit Aeschi Thomas.

Noch ein Wort zur fortlaufenden Informationspflicht: Diesbezüglich darf nicht vergessen werden, dass entscheidend ist, wie das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister ausgestaltet ist. Eine einfache Produkteberatung darf keine jahrelange Aktivinformationspflicht nach sich ziehen, anders sieht es aber selbstverständlich bei einem Vermögensverwaltungsvertrag aus, in dem ein regelmässiges, aktives Update eine Selbstverständlichkeit ist. Es stellt sich zudem die Frage, welches die wesentlichen Änderungen wären, die mitgeteilt werden müssten. Der Aufwand wäre gross, und dieser Kundenschutz könnte sich auch kontraproduktiv auswirken, zum Beispiel dann, wenn der Finanzdienstleister die Folgekosten an den Kunden weitergeben würde.

Schliesslich möchte ich mich noch kurz zum Konzept der Minderheit Schelbert äussern, welche soziale und ökologische Kriterien und damit die Nachhaltigkeit des Finanzplatzes ins neue Gesetz aufnehmen will. Das Fidleg regelt den Schutz der Kunden, es schafft vergleichbare Bedingungen für die Anbieter, und es stellt die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes sicher. Deshalb sind wir der Ansicht, dass das Fidleg nicht der richtige Ort ist, um dieses Anliegen aufzunehmen. Insbesondere ist auch darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung von Forderungen der Nachhaltigkeit per se ein Wettbewerbsvorteil ist und schon nur deshalb im Interesse der Unternehmen liegt. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass es keine weitere gesetzliche Verankerung braucht. Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, diese Minderheitsanträge abzulehnen.

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