preparatory:AB 219215
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-13
Wortprotokoll
Ein Gesetz ist so gut wie seine Durchsetzung. Wes Geistes Kind die Vorlage durch die Beratung im Ständerat und durch die Mehrheit der WAK geworden ist, zeigen die hier diskutierten Bestimmungen genau - unter anderem die Bussandrohungen. Wir haben hier als eigentlich einzigen Fortschritt die Prospektpflicht und das Informationsblatt. Es ist unglaublich, dass nun mit einer milderen Bussandrohung belohnt werden soll, wer die Vorschriften vorsätzlich missachtet; und zwar soll die Bussandrohung bei vorsätzlicher Fehlinformation von 500 000 auf 100 000 Franken gesenkt werden. Das kann es ja nicht sein!
Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit Birrer-Heimo und dem Bundesrat zu folgen und wieder griffige Bussandrohungen im Gesetz zu verankern. Es geht, wie gesagt, nicht um die fahrlässige Begehung, sondern um die vorsätzliche.
Jetzt komme ich zu einem zweiten Punkt - und das ist fast das Gravierendste im Rahmen dieser Revision -, nämlich zu den Haustürgeschäften. Ich hoffe, dass Herr Tuena jetzt hier im Saal ist, weil er offenbar nicht weiss, was das Widerrufsrecht sein soll. Wir haben heute gemäss Obligationenrecht bei Haustürgeschäften, das heisst bei Vertragsabschlüssen, die in einem ungewohnten Umfeld getätigt worden sind, ein Rücktrittsrecht, und zwar bei Leistungen, deren Wert über 100 Franken liegt. Da hat der Kunde ein Rücktrittsrecht innert sieben Tagen. Davon ausgenommen sind heute Versicherungsverträge.
Statt die Kunden zu schützen, will die Kommissionsmehrheit jetzt dieses Rücktrittsrecht auch bei Bank- und Finanzdienstleistungsverträgen ausklammern. Stellen Sie sich vor: Ein Bankberater kommt zu jemandem nach Hause, zu einer [PAGE 1333] älteren Dame, sie wird beraten, sie unterschreibt irgendeinen Beratervertrag, und dann hat sie nicht einmal das Recht, von diesem erleichterten Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Was daran speziell gravierend ist, ist Folgendes: Herr Bundesrat Maurer hat das Versicherungsvertragsgesetz erwähnt, zu dem jetzt die Botschaft vorliegt und das in der WAK-NR beraten werden wird. Dort ist sogar - Herr Tuena, hören Sie jetzt zu - ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vorgesehen. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, was passiert, wenn wir hier nicht nur die Versicherungen ausnehmen, sondern auch noch die Bankdienstleistungen: Dann werden Sie sagen, der Nationalrat hätte entschieden und dieses Rücktrittsrecht ausgehöhlt - dann werden Sie genau das dort geltend machen. Es gilt also, dieses Rücktrittsrecht auszudehnen und sicher nicht noch einzuschränken und auch noch Bankdienstleistungsverträge davon auszunehmen.
Jetzt kommt das Nächste: Es geht um die Versicherungen. Herr Jans verlangt, dass die Versicherungen weiterhin diesem Gesetz unterstellt sind. Wie wichtig das ist, sage ich den Vertreterinnen und Vertretern der bürgerlichen Parteien. Es sind doch Sie, die die Leute immer auffordern, man sollte bei der Altersvorsorge die Selbstverantwortung wahrnehmen und zum Beispiel solche Lebensversicherungen abschliessen! Aber die Kundinnen und Kunden wollen Sie dann nicht schützen, sondern Sie nehmen sie aus diesem Gesetz heraus und verweisen auf das Versicherungsaufsichtsgesetz. Herr Bundesrat, Sie verzeihen mir; wir haben bis jetzt noch keine Vernehmlassungsvorlage - nichts. Also wird der Kundenschutz ad calendas graecas vielleicht irgendwann kommen oder eben auch nicht. So geht das nicht.
Jetzt komme ich zu einem nächsten Punkt, nämlich zu dieser Prozesserleichterung. Herr Bundesrat, ich muss Ihnen dazu gratulieren, dass Sie in der Vorlage Prozesserleichterungen vorgesehen haben. Für die kleine Kundin, den kleinen Kunden, die zu Schaden gekommen sind, ist das Prozessrisiko viel zu gross. Es müssen bereits Kostenvorschüsse geleistet werden, und nachher habe ich das Risiko, dass ich, wenn ich verliere, hohe Gerichtskosten und eine Parteientschädigung bezahlen muss. Hier haben Sie intelligenterweise Erleichterungen beim Kostenvorschuss vorgesehen und ebenfalls eine Ermessensmöglichkeit des Gerichtes, indem es bei der Kostenverteilung auch der schwächeren Partei Rechnung tragen kann. Das ist ein riesiger Fortschritt. Ich verstehe nicht, dass die Mehrheit von diesem fortschrittlichen Gedanken wieder abgewichen ist und auf die ZPO-Revision verweist, die dann vielleicht irgendwann mal kommt und dann wahrscheinlich diese Vorteile nicht mehr bringt.
Jetzt komme ich noch zum letzten Punkt, zum Antrag Aeschi Thomas. Herr Aeschi ist in diesem Rat der Spezialist in der Vermischung von Kompetenzen. Er will Kompetenzen des Bundesrates auf das Parlament verlagern. Er verlangt einmal mehr, dass die Fidleg-Verordnung, die klar nicht in der Kompetenz des Parlamentes ist, dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird. Sie haben das bereits einmal erfolgreich durchgesetzt, damals bei der "Too big to fail"-Vorlage. Herr Aeschi, nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Regelung die folgende ist: Wir haben in der WAK die Möglichkeit, die Verordnung zu diskutieren und Empfehlungen abzugeben, und wir machen das auch. Die letztendliche Verantwortung für diese Verordnung liegt aber beim Bundesrat, und dabei soll es auch bleiben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die fortschrittlichen Minderheitsanträge berücksichtigen und all die Aufweichungen des Kundenschutzes durch die Mehrheit ablehnen.