Humbel Ruth · Nationalrat · 2017-09-14
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-09-14
Wortprotokoll
Einigkeit zwischen den Räten bestand darin, dass der Aufenthalt in einem Pflegeheim keine neue Zuständigkeit begründet. Die Differenz lag in der Frage, welcher Tarif für die Restfinanzierung zur Anwendung kommen soll, ob es also derjenige des ursprünglichen Wohnkantons oder derjenige des Standortkantons des Pflegeheimes sein soll.
Die Einigungskonferenz hat sich heute Morgen auf einen Kompromiss geeinigt, der weitgehend der Forderung der Kantone nach Kantonsautonomie nachkommt und die Pflegeheimplanung nicht untergräbt, wie das von gewissen Kantonen befürchtet worden ist.
Zum Resultat der Einigungskonferenz: Im Bereich der ambulanten Pflege gelten die Regelungen der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers. Im stationären Bereich hat der Patient Anspruch auf einen Platz in geografischer Nähe. Kann der versicherten Person zum Zeitpunkt des Heimeintritts kein Pflegeheimplatz in geografischer Nähe im Wohnkanton zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Wohnkanton die Restfinanzierung nach den Regeln des Standortkantons des Leistungserbringers. Diese Restfinanzierung und das Recht der versicherten Person auf Aufenthalt im betreffenden Pflegeheim sind für eine unbeschränkte Dauer gewährleistet.
Mit dieser Lösung wird die freie Heimwahl zwar eingeschränkt. Aber in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich, insbesondere für Gemeinden an der Kantonsgrenze, wenn in Wohnortnähe kein Pflegeheim existiert oder kein freier Platz zur Verfügung steht, es aber auf der anderen Seite der Kantonsgrenze Plätze hat.
Verzichtet wurde auf eine Ausweitung der freien Heimwahl aufgrund der geografischen Nähe zu nahestehenden Bezugspersonen, wie es der Beschluss des Nationalrates beinhaltet hätte. Es steht aber immer im Ermessen der Kantone, gesunden Menschenverstand walten zu lassen, das Wohl der Pflegepatientinnen und -patienten im Auge zu haben und gegebenenfalls auch für den ausserkantonalen Heimaufenthalt in Angehörigennähe die Restfinanzierung zu übernehmen. Schliesslich sind die Kantone für die Restfinanzierung verantwortlich und können daher auch einen Ermessensspielraum nutzen.
Generell betreffen ausserkantonale Pflegeheimaufenthalte einen kleinen Kreis von Personen. Aktuell sind es 4 Prozent der Menschen, die ausserkantonal in einem Pflegeheim hospitalisiert sind, wobei aufgrund der neuen Finanzierungsregel keine Zunahme zu erwarten ist.
Die Einigungskonferenz hat dieser Fassung mit 21 zu 5 Stimmen zugestimmt.