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Berset Alain · Bundesrat · 2017-09-18

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-09-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat sich schon zu Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt von weniger als einem Prozent geäussert. Diese Produkte dürfen in der Schweiz als Tabakersatzprodukt zum Rauchen verkauft werden. THC-armer Hanf wird als Tabakersatzprodukt eingestuft und ist deshalb Gegenstand der Tabakprävention. So müssen Produkte mit CBD-Hanf mit deutlichen Warnhinweisen versehen sein, und die Produzenten werden aufgefordert, ihre Kunden über die Problematik eines erhöhten THC-Gehalts in Bezug auf den Strassenverkehr und die mögliche Illegalität der in der Schweiz legalen, aber im Ausland verbotenen Produkte zu informieren.

Da bislang weiter gehende gesundheitliche Risiken nicht bekannt sind, drängen sich im Moment weder ein Verbot noch sonstige Massnahmen auf, welche über die Massnahmen hinausgehen, die für Tabakprodukte gelten. Das Bundesamt für Gesundheit wird aber die gesundheitlichen Aspekte verfolgen und die Fragen gegebenenfalls im Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes berücksichtigen. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich diesen Winter eröffnet.

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