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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-18

Wortprotokoll

Im Jahre 2015 hat der Bund den Kantonen für eritreische Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich Globalpauschalen von insgesamt 289 Millionen Franken ausbezahlt. Der durchschnittliche Bestand von Personen aus Eritrea betrug dabei 18 474 Personen. Für Personen, die nicht in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes liegen, sind die Kantone bzw. die Gemeinden zuständig. Dazu liegen dem Bundesrat keine Angaben vor. Die genannte Zahl der 10 691 Eritreer mit Flüchtlingsstatus, für welche der Bund den Kantonen die Sozialhilfekosten mittels Globalpauschalen vergütet, ist korrekt. Gleiches gilt für die erwähnten 7924 sozialhilfebeziehenden eritreischen Staatsangehörigen, deren Sozialhilfe von den Gemeinden getragen wird. Diese Daten stammen aus der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich bzw. aus der Schweizerischen Sozialhilfeempfängerstatistik. Diese Statistiken erfassen Personen, die mindestens einmal im Jahr Sozialhilfe erhalten haben und die ganz oder auch nur teilweise sozialhilfeabhängig sind. Somit ist eine Hochrechnung der Kosten auf zwölf Monate nicht möglich. Nicht richtig ist die Anzahl der 14 515 sozialhilfebeziehenden Eritreer aus dem Asylbestand. Es handelt sich hier offensichtlich um eine Schätzung. Es liegt die Vermutung nahe, dass in dieser Schätzung Doppelzählungen vorliegen, namentlich für vorläufig aufgenommene Personen und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die in den obenerwähnten Zahlen bereits enthalten sind. Entsprechend sind der Gesamtbestand von 33 130 sozialhilfebeziehenden Personen und die berechneten Kosten von 596 Millionen Franken nicht korrekt. [PAGE 1402]

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