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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2017-09-18

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · CVP-Fraktion · 2017-09-18

Wortprotokoll

Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den Efta-Staaten und Georgien.

Es handelt sich um ein normales Freihandelsabkommen, das sich auf den Warenhandel, den Handel mit Dienstleistungen, den Schutz des geistigen Eigentums und institutionelle Bestimmungen bezieht. In verschiedenen Bereichen geht das Abkommen über das Niveau der WTO-Abkommen hinaus, z. B. im Bereich der Dienstleistungen, des Schutzes des gewerblichen Designs und der geografischen Angaben. Es verbessert den Marktzugang auf breiter Basis und erhöht die Rechtssicherheit auf dem georgischen Markt. Das Abkommen trägt auch zur Nachhaltigkeit bei und schafft einen institutionellen Rahmen für die Behördenzusammenarbeit zur Überwachung der Weiterentwicklung des Abkommens. Insgesamt verschafft es unseren Unternehmen in Georgien bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Mögliche Diskriminierungen aufgrund eines Abkommens Georgiens mit der EU können durch das Abkommen verhindert werden.

Ihre Kommission hat das Freihandelsabkommen mit Georgien am 4. Juli 2017 beraten und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und das Abkommen zu genehmigen. Sie stellte fest, dass das Abkommen, auch wenn der georgische Markt für die Schweiz nicht besonders gross ist, für die Schweizer Wirtschaft wichtig ist. Ein solches Freihandelsabkommen kann in diesem Land zudem den Strukturwandel und die Öffnung hin zum Westen und zu seinen Werten beschleunigen. Zudem entspricht das Abkommen den Efta-Abkommen in den verschiedensten Aspekten.

Kritisch hingegen sieht die Kommission den Antrag des Bundesrates in Artikel 2 des Bundesbeschlusses. Der Bundesrat schlägt in diesem Artikel vor, dass die Bundesversammlung Freihandelsabkommen künftig selbstständig abschliessen kann, ohne sie dem fakultativen Referendum unterstellen zu müssen, wenn sie bereits abgeschlossenen Abkommen inhaltlich weitgehend entsprechen. Der Ständerat hat diesen Artikel bereits mit 32 zu 7 Stimmen gestrichen.

Der Bundesrat begründet seinen Antrag auf diese Kompetenzverschiebung damit, dass in der Vergangenheit Freihandelsabkommen nie dem fakultativen Referendum unterstellt worden seien, wenn sie mit den vorherigen Abkommen vergleichbar waren. Da das Bundesamt für Justiz diese Praxis kritisiert hatte, will sie der Bundesrat über diesen Bundesbeschluss grundsätzlich legitimieren. Das Freihandelsabkommen mit Georgien würde nochmals dem fakultativen Referendum unterstellt, aber künftige vergleichbare Abkommen dann nicht mehr.

Ihre Kommission teilt hier die Haltung des Ständerates und hält dieses Vorgehen vom gesetzgeberischen Prozess her für fragwürdig. Dass dieses direktdemokratische Recht nun mit einem Bundesbeschluss zu einem Abkommen mit Georgien quasi durch die Hintertüre ausgehebelt wird, will die Kommission - wie der Ständerat - nicht. [PAGE 1418]

Ich komme zur Detailberatung des Bundesbeschlusses. Ein Antrag zu einem Artikel 1 Absatz 1bis, welcher ein zivilgesellschaftliches Forum sowie einen institutionellen Mechanismus einrichten wollte, wurde mit 8 zu 16 Stimmen abgelehnt. Dieser Antrag wollte mit einer solchen Institution die Beobachtung, die Konsultation und die Berichterstattung über die Umsetzung der nachhaltigkeitsrelevanten Bestimmungen, namentlich betreffend die Menschenrechte, die Arbeitsstandards und die Umweltaspekte, gewährleisten. Dieser Antrag liegt Ihnen nun erneut in Form eines Einzelantrages Friedl vor. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, ihn abzulehnen.

Zu Artikel 2: Wie bereits eingangs erläutert, unterstützt Ihre Kommission den Beschluss des Ständerates. Sie hat einstimmig beschlossen, dass Artikel 2 des Bundesbeschlusses gestrichen werden soll, welcher vorsieht, dass die Bundesversammlung Freihandelsabkommen mit einfachem Bundesbeschluss genehmigen kann, welche dieselben Bereiche wie das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Georgien auf vergleichbare Weise regeln.

Zu Artikel 3: Die Kommission beantragt Ihnen die Streichung von Artikel 3, weil sie nicht will, dass eine derart wichtige Frage in einem Bundesbeschluss geregelt wird. Sie will diese Frage in einer separaten Vorlage beraten und beschliessen. Wenn nun hier, wie vom Bundesrat und von einer Minderheit beantragt, das fakultative Referendum vorgesehen wird, dann wird eine Praxisänderung beschlossen, welche grundsätzlich in einer separaten Vorlage beraten werden sollte. Seit vierzehn Jahren werden nämlich Freihandelsabkommen nicht dem fakultativen Referendum unterstellt. Ihre Kommission ist der Meinung, dass diese Praxisänderung nun nicht in diesem Bundesbeschluss so quasi als Präjudiz vollzogen werden soll.

In der Gesamtabstimmung äusserte sich die Kommission nach einer eingehenden Beratung mit 11 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen für diese Vorlage. Ich bitte Sie, diesen Beschlüssen Ihrer Kommission zu folgen.