Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2017-09-18
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-18
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an der Sitzung vom 14. August 2017 die Motion Bischof 16.3902 beraten. Damit wird der Bundesrat aufgefordert, eine Gesetzesänderung zu erarbeiten, um sogenannte Paritätsklauseln im Vertragsverhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels zu verbieten. Sie haben dazu auch einen Bericht erhalten.
Worum geht es? Mit der Motion Bischof wird verlangt, dass sogenannte Preisparitätsklauseln im Vertragsverhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verboten werden. Es geht dabei im Besonderen um die sogenannt engen Paritätsklauseln. Diese Vertragsklauseln halten fest, dass ein Hotel auf der eigenen Website nicht tiefere Preise anbieten darf als auf den Buchungsplattformen. Die Hotels werden in der Praxis nicht davon abgehalten, über den Direktkontakt per Mail oder Telefon dennoch einen tieferen Preis zu offerieren; sie dürfen dies einfach nicht über die Website tun.
Die Online-Buchungsplattformen beherrschen die Preise der Schweizer Hotellerie. Praktisch kein Hotel kann es sich leisten, auf diesen Vertriebskanal zu verzichten, weil bereits heute ein Grossteil der Hotelübernachtungen über internationale Online-Plattformen gebucht wird. Damit werden die Hotels verpflichtet, auf der hoteleigenen Buchungsmaschine wie auf den Online-Buchungsplattformen gleiche Preise zu haben, und damit wird die Wettbewerbsfähigkeit unverhältnismässig eingeschränkt.
Um die Wettbewerbsfähigkeit beizubehalten, erachtet es die Hotellerie als existenziell, den Direktvertrieb über die hoteleigene Website beibehalten zu können und zu fördern. Online-Plattformen versuchen dies nun mit Preisparitätsklauseln zu verhindern und die Hotels damit noch mehr an sich zu binden oder wie man auch sagen kann, zu knebeln.
Am 19. Oktober 2015 hat die Weko den Online-Buchungsplattformen sogenannte weite Paritätsklauseln verboten. Sie beurteilte diese als unzulässige Wettbewerbsabreden. So waren Hoteliers nicht mehr gezwungen, allen Plattformen den gleich hohen Preis zu garantieren.
Die sogenannten engen Paritätsklauseln hingegen blieben weiterhin erlaubt. Trotz starker Indizien auf eine marktbeherrschende Stellung der Online-Buchungsplattformen wurde auf ein Verbot dieser Knebelklauseln verzichtet, weil eine abschliessende Einschätzung zu den praktischen Auswirkungen noch nicht möglich sei. Das heisst nun, dass Hoteliers seit 2015 auf ihren Websites keine günstigeren Angebote mehr machen dürfen als auf einer der Buchungsplattformen.
Die Motion hat in der WAK-NR umfangreiche Diskussionen und Fragen - dafür und dagegen - ausgelöst. Die Mehrheit der Kommission ist zu folgender Auffassung gelangt:
Die Buchungsplattformen sind für die Schweizer Hotellerie wichtig und bieten einen entsprechenden Service. Viele Hotels sind darauf angewiesen, dass sie die Plattformen nutzen können. Deshalb sind die Plattformen bedeutend und haben einen hohen marktwirtschaftlichen Nutzen, für die Konsumenten selber, aber auch für die Preisfindung am Markt.
Nach eingehender Beratung und Diskussion ist die Mehrheit der Kommission aber zum Schluss gekommen, dass Online-Buchungsplattformen die Schweizer Hotellerie mit der Marktmacht, die sie bereits erzielt haben, massiv einengen. Es darf nicht sein, dass die Hotels auf ihrer Website immer den teuersten Preis aller Buchungsplattformen anbieten müssen. Sie sind so nicht mehr in der Lage, kurzfristige Aktionen durchzuführen, wenn es die Not erfordert, und mit tieferen Preisen auf der eigenen Website zu werben. Das ist ein [PAGE 1425] schmerzlicher Einschnitt in die unternehmerische Freiheit, der so nicht einfach hingenommen werden kann.
Ebenso wurde die internationale Betrachtung angestellt: Weil die Branche gegenüber dem Ausland durch die andauernde Euroschwäche ohnehin benachteiligt ist, soll man das Fuder nicht noch mit der Zulassung von engen Paritätsklauseln überladen; und das erst recht nicht, nachdem die Nachbarländer und Hauptmitbewerber Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich bereits reagiert und die enge Paritätsklausel gänzlich verboten haben. Sie sind notabene die Hauptkonkurrenten des Schweizer Tourismus, sie generieren rund 50 Prozent der europäischen Logiernächte. Es ist klar, dass in der Schweiz gleich lange Spiesse benötigt werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Und es darf nicht vergessen werden, dass die Schweizer Hotellerie, als Betroffene, in Arbeits- und Ausbildungsplätze investiert und hier in der Schweiz auch Steuern und Abgaben bezahlt. Dann ist auch klar, dass man selber bestimmen und sich nicht fremdbestimmen lassen will.
Ich habe übrigens noch eine Zahl übermittelt bekommen, nämlich dass im Jahr 2016 die Online-Buchungsplattformen 150 Millionen Franken an Kommissionszahlungen steuerfrei eingenommen haben. Es handelt sich also um ein lukratives Geschäft, wie man sich vorstellen kann.
Zu erwähnen ist auch noch, dass ein Antrag, eine Vermittlungsgebühr von 8,5 Prozent als Grenzwert festzulegen, abgelehnt wurde, weil man nicht wollte, dass der Staat regelt, wie viel Marge die Plattformen bekommen sollen. Es ist aber auch klar, dass die Vermittlung etwas kosten soll. Die Mehrheit der Kommission war auch der Auffassung, dass eine marktbeherrschende Stellung zum Ausdruck komme, die eingeschränkt werden müsse, und dass nicht gewartet werden solle, bis die Weko reagiert.
Der Bundesrat und eine Minderheit orten keine Knebelsituation und beantragen die Ablehnung der Motion mit folgender Begründung: Es sei nicht nötig, staatlich zu intervenieren. Die Hotels hätten ja einen Mehrwert durch diese Plattformen. Die Überlegungen der Minderheit gingen dahin, ob die Situation wirklich derart problematisch sei wie dargelegt und ob wirklich gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Die Plattformen betreiben einen erheblichen Aufwand, um eine entsprechende Leistung bieten zu können. Weiter wurde ins Feld geführt, dass es kein grosser Aufwand sei, Meldungen über Missstände bei der Weko zu deponieren und abklären zu lassen. Interessierte Kreise sollten sich bemühen, damit die Weko tätig wird. Der Wettbewerb spiele, und wenn die Marktmacht dies verhindere, müsse die Weko einschreiten. So sei es auch nicht die Aufgabe der Gesetzgebung, Gewinnmaximierung der Wettbewerbsteilnehmer sicherzustellen, weder auf der einen noch auf der anderen Seite. Man dürfe auch nicht vergessen, dass der Vertrieb über die Website nur einer von verschiedenen Verkaufskanälen sei.
Die Minderheit war auch der Auffassung, dass man sich mit der Digitalisierung und den neuen Geschäftsmodellen befassen müsse und sie nicht mit Gesetzen eindämmen solle. Es werde immer Verlierer und Gewinner geben. Man solle nicht steuern, bevor bekannt ist, wie nachhaltig diese Entwicklungen sind. Zudem würden die Hotels nicht gezwungen, die Buchungsplattformen zu verwenden. Es wurde kritisiert, dass neben dem Mehrwertsteuer-Sondersatz ein weiteres Spezialanliegen des Tourismus auf dem Tisch liege. Es wurde festgehalten, dass sich die Märkte, bis die Motion Bischof in Kraft und umgesetzt wäre, wieder stark verändert hätten. Das Anliegen der Motion könnte somit ins Leere zielen. Weiter wurde festgehalten, dass im Bereich Innovation und Wettbewerb in der Hotellerie ein Potenzial vorliege. Anbieter mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis profitierten von diesen Plattformen.
Die WAK-SR hat die Motion vorgeprüft und mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, sie anzunehmen. Der Ständerat hat sie am 6. März 2017 mit 34 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Die WAK-NR beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat und eine Minderheit beantragen, die Motion abzulehnen.
Somit bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, die Motion Bischof anzunehmen.