Rieder Beat · Ständerat · 2017-09-18
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-09-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, Kollege Cramer zu folgen. Er hat bereits im Detail dargelegt, wieso diese Bestimmung, die die Mehrheit hier aufnehmen will, völlig falsch ist. Ich gebe Ihnen drei Gedanken mit auf den Weg. Erstens ist der Staatsanwalt im Strafbefehlsverfahren klar entscheidende Behörde. Das hat die Strafprozessordnung so vorgesehen, und zwar deshalb, weil sie Bagatellfälle schnell und kostensparend erledigt haben will. Zweitens sollten Sie keine Angst haben, der Minderheit zu folgen. Bei den schweren Straftaten ist im StGB regelmässig eine Mindeststrafe vorgesehen, die weit höher ist als sechs Monate. Bei einer Vergewaltigung ist die Mindeststrafe ein Jahr. Das heisst, der Staatsanwalt wird nie in der Lage sein, in solchen Fällen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zu entscheiden. Drittens haben das Opfer beziehungsweise seine gesetzlichen Vertreter im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben und das ordentliche Verfahren auszulösen. Auch hier besteht ein Kontrollmechanismus, sodass eine missbräuchliche Praxis der Staatsanwälte durch die Opfer beziehungsweise die Anwälte der Opfer korrigiert werden könnte.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, damit die ordentlichen Gerichte nicht mit Bagatellfällen überschwemmt werden.