Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20
Wortprotokoll
Diese Motion verlangt, dass der freie Ausgang für die Bewohnerinnen und Bewohner von Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes eingeschränkt wird. Diese Einschränkung soll insbesondere für junge, alleinstehende Männer und für die Abende und Nächte der Wochenenden gelten. Damit sollen Belästigungen und sexuelle Übergriffe vermieden werden. Die Hausordnung der Empfangs- und Verfahrenszentren soll entsprechend angepasst werden.
Zuerst muss ich einfach festhalten, dass die Zentren des Bundes keine geschlossenen Anstalten sind. Die Asylsuchenden müssen sich für die Durchführung des Asylverfahrens zur Verfügung halten. In der übrigen Zeit kann man ihnen nicht generell verbieten, das Zentrum zu verlassen. Im Rahmen der bestehenden Regelungen gibt es aber bereits gewisse Einschränkungen. Die Verordnung meines Departementes über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich sieht vor, dass die Asylsuchenden mit einer schriftlichen Ausgangsbewilligung die Zentren in der Regel von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr und an den Wochenenden von Freitag um 9 Uhr bis Sonntag um 19 Uhr verlassen dürfen.
Ich habe Ihnen gesagt, es braucht eine schriftliche Ausgangsbewilligung. Die Verordnung des EJPD hält nämlich auch verschiedene Bestimmungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Sicherung eines geordneten Betriebs der Unterkünfte fest. Wenn sich die Asylsuchenden nicht an die Hausordnung oder an andere Auflagen halten, dann kann man ihnen auch die Ausgangsbewilligung verweigern.
An diversen Standorten wurden in Absprache mit Kantonen und Gemeinden schliesslich auch private Sicherheitsfirmen eingesetzt. Diese überwachen das Verhalten der Asylsuchenden im öffentlichen Raum und können wenn nötig innerhalb ihrer Kompetenzen auch intervenieren oder die Polizei alarmieren. Selbstverständlich gilt hier immer - bitte vergessen Sie das nicht -: Strafrechtlich relevante Vorfälle werden konsequent den zuständigen polizeilichen Behörden gemeldet.
Was speziell diese Motion angeht, muss ich noch Folgendes sagen: Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Regelung nur für eine bestimmte Personengruppe, für junge, alleinstehende Männer, eine Diskriminierung wäre, eine Sippenhaft. Man würde einfach sagen: Sie sind jung und alleinstehend, also bekommen Sie keinen Ausgang. Stellen Sie sich das einmal vor; das ist wirklich Sippenhaft der übelsten Sorte.
Eine weitere Bemerkung gerade zum Kanton Tessin: Ich habe gehört, dass der Gemeindepräsident von Losone gesagt hat, dass die Situation in der Gemeinde sicherer geworden sei, seit sie ein Bundesasylzentrum habe. Ich bitte Sie also, auch Ihre Vorurteile zu überprüfen und nicht junge, alleinstehende Männer einfach in Sippenhaft zu nehmen. Sie haben ja vielleicht auch Söhne oder Schwiegersöhne oder Enkel, die junge und alleinstehende Männer sind. Stellen Sie sich vor, dass man einfach sagen würde, dass man diesen den Ausgang streicht, weil es junge, alleinstehende Männer sind. Das, glaube ich, ist nicht die Art, wie wir in unserem Land miteinander umgehen. Wir haben die Instrumente, um [PAGE 1474] Ausgangsbewilligungen zu verweigern, wenn sich die Leute nicht an die Hausordnung halten.[GZ]
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.