Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20
Wortprotokoll
Siccome la signora Marra ci ha parlato in italiano vorrei almeno salutarla in italiano - la risposta però la do in tedesco.
Das Postulat verlangt vom Bundesrat, dass er die Entwicklung beim Vollzug der Wegweisungen und der Zwangsmassnahmen im Rahmen der Frontex-Flüge untersucht und auch evaluiert.
Die Schweiz hat seit 2009 die Möglichkeit, sich an den Sammelflügen zu beteiligen. Es handelt sich hier um die sogenannten Sonderflüge, das sind Flüge für Personen, die das Land verlassen müssen und die dies zwangsweise bzw. unfreiwillig tun. Die Schweiz hat die Möglichkeit, sich an solchen Sammelflügen, die durch die Europäische Grenzschutzagentur Frontex koordiniert und finanziert werden, zu beteiligen. Es ist eine Tatsache, dass die Schweiz von dieser Möglichkeit bis 2014 relativ wenig Gebrauch gemacht hat. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Kantone Bedenken hatten, ob die sicherheitspolizeilichen Standards denjenigen entsprechen, die bei unseren nationalen Sonderflügen gelten.
Für den Bund war diese Situation stossend. Erstens können, wenn wir uns an diesen Sammelflügen beteiligen, die Kosten deutlich gesenkt werden, weil die Flugkosten vollumfänglich von Frontex rückvergütet werden. Zweitens ist aber auch der organisatorische Aufwand bedeutend geringer, wenn das SEM nicht bei jedem Sonderflug selber die Koordination mit den Behörden des Zielstaates organisieren muss. Drittens ist auch die Häufigkeit dieser Flüge ein Vorteil. So findet zum Beispiel monatlich ein Sammelflug nach Nigeria statt. Dadurch können Wegweisungen auch rascher vollzogen werden, und das bedeutet natürlich auch Kosteneinsparungen, insbesondere wenn es um Haftkosten geht.
Der Bund hat die Kantone mehrfach auf diese Aspekte hingewiesen, und schliesslich konnten die Kantone im Frühling 2014 für ein Pilotprojekt gewonnen werden, mit dem Ziel, die schweizerische Beteiligung an diesen Sammelflügen zu erhöhen. Dabei wurden aber auch die Rahmenbedingungen dieser Flüge in der Praxis überprüft und evaluiert. Im Rahmen dieses Pilotprojektes hat man geschaut, wie diese Flüge organisiert sind, was die Unterschiede sind bei den Sicherheitsfragen, aber auch im Umgang mit den betroffenen Menschen. Das haben wir angeschaut und auch entsprechend evaluiert.
Was ich Ihnen auch sagen möchte: Bei den Schweizer Sonderflügen ist ja immer eine Person von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter dabei, die beobachtet, Bericht erstattet, Vorschläge macht, Empfehlungen abgibt, was wir ändern müssen. Wenn es um Frontex-Flüge geht, dann ist, wenn sie von der Schweiz organisiert sind, ebenfalls die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter dabei. Wenn ein Flug nicht von der Schweiz organisiert ist, dann ist eine entsprechende Organisation des Landes, das diesen Flug organisiert, dabei. Wie bei unseren eigenen Flügen findet also auch bei diesen Sammelflügen eine Beobachtung durch eine unabhängige Organisation statt, die darauf achtet, wie mit den betroffenen Menschen umgegangen wird, die Meldungen macht, die auch Empfehlungen abgibt. Das war uns sehr wichtig. Die involvierten Behörden haben die Einsätze während der Pilotphase insgesamt als positiv beurteilt. Deshalb haben mein Departement und die KKJPD im November 2015 entschieden, dass wir uns definitiv und ohne Einschränkungen an diesen EU-Sammelflügen beteiligen.
Aber ich betone noch einmal: Man hat dann auch die Abläufe, die Anwendung der Zwangsmittel bei Sonderflügen, an die Regelungen von Frontex angepasst. Falls Sie die Meinung hätten, bei Frontex sei alles schlechter, schlimmer, härter, dann muss ich Ihnen sagen, dem ist nicht so. Bei Frontex-Flügen ist zum Teil der Umgang mit den Auszuschaffenden anders, es sind weniger Fesselungen vorgesehen, als zum Teil in der Schweiz gemacht wurden. Ich glaube, das muss man hier auch sagen. Der Umgang mit den Betroffenen ist zum Teil sogar weniger hart, als er es in der Schweiz war. Wir haben uns intensiv mit diesen Frontex-Flügen beschäftigt.
Die grosse Mehrheit der Fragen, die nun aufgeworfen wurden, wurde während des Pilotprojektes bereits abgeklärt. Wir sind eigentlich einfach der Meinung, dass jetzt ein zusätzlicher, ein neuer Bericht keine neuen Erkenntnisse bringt. Ich sage es noch einmal: Die Antifolterkommission ist weiterhin dabei, wenn die Flüge von der Schweiz aus organisiert [PAGE 1480] werden; sonst sind entsprechend andere unabhängige Organisationen dabei. Die Rückmeldungen, die Empfehlungen, die Beobachtungen nehmen wir sehr ernst. Wir sagen, Zwangsrückschaffungen sind die Ultima Ratio. Das machen wir wenn möglich nicht. Wir versuchen alles, damit die betroffenen Menschen unser Land freiwillig verlassen. Auch wenn sie zwangsweise unser Land verlassen müssen, hat es immer oberste Priorität, dass ihre Würde gewahrt wird, auch in dieser schwierigen Situation.