Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20

Wortprotokoll

Ja, Grossbritannien wird 12 000 EU-Gesetze in nationales Recht umwandeln. Im Moment ist es noch nicht ganz so weit. Mal schauen, wie das dann herauskommt!

Im Verhältnis zwischen dem Völkerrecht und dem Landesrecht gibt es immer einen zentralen Moment. Das ist der Moment, in dem wir uns für einen völkerrechtlichen Vertrag oder gegen einen völkerrechtlichen Vertrag entscheiden, also bereit sind, völkerrechtliche Verpflichtungen zu übernehmen, oder sie ablehnen. Das können wir autonom und souverän entscheiden. Das ist unsere Autonomie.

Wenn wir einen völkerrechtlichen Vertrag abschliessen wollen, ist dieser Entscheid immer auch ein demokratischer Entscheid. Er passt dann nicht immer allen. Aber es sind demokratische Entscheide. Über viele Staatsverträge entscheiden ja Sie im Parlament. Einige dieser Verträge sind referendumspflichtig. Dann kann die Bevölkerung sich auch dazu äussern. Wenn wir im Bundesrat selbstständig Verträge abschliessen, können wir das ja nur tun, weil Sie uns mit einem Bundesgesetz dazu ausdrücklich ermächtigt haben. Auch hier gibt es eine demokratische Grundlage, über welche Verträge, welche Art von Verträgen der Bundesrat selbstständig entscheiden darf. Über diese Grundlage haben Sie auch demokratisch entschieden. Das heisst, die demokratische Legitimation des Völkerrechts ist bereits sehr stark. Deshalb stellt sich die Frage, ob jetzt diese Motion hier noch einen zusätzlichen Nutzen bringt.

Der Nutzen eines Wechsels zum Dualismus ist sehr fraglich. Zum Beispiel sind dualistische Staaten genau gleich wie monistische Staaten an Verträge gebunden, die sie abgeschlossen haben. Man kann nicht sagen, dass man sie jetzt noch in nationales Recht umsetze und noch ein bisschen schaue, was man übernehmen wolle und was nicht. Wenn Sie heiraten, können Sie nachher auch nicht sagen, Sie machten jetzt noch eine Umsetzung und jeder schaue für sich, was von diesem Ehevertrag er übernehme und worauf er doch nicht so Lust habe. Sind Sie einmal gebunden, dann ist das so.

Auch die Frage, welchen Rang das Völkerrecht einnimmt, hängt nicht vom Monismus oder vom Dualismus ab. Sie können nicht plötzlich sagen, ein Vertrag sei jetzt gar nicht so wichtig, man setze ihn nicht um und schaue mal, was dabei herauskomme.

Der Wechsel zum Dualismus würde aber das Verfahren viel komplizierter machen. Der Rechtsetzungsaufwand würde grösser. Ich weiss nicht, wie viele Stellen Sie der Bundesverwaltung zusätzlich geben müssten. Weil bei uns auch eine dualistische Tradition fehlt, müssten dann die Gerichte und Behörden zuerst eine Praxis dazu entwickeln, und das würde für längere Zeit auch eine Rechtsunsicherheit bedeuten.

Die Schweiz ist seit ihren Anfängen monistisch. Die monistische Praxis ist immer wieder hinterfragt worden. Das ist auch richtig. In diesem Sinne ist es gut, Herr Reimann, dass Sie diese Motion eingereicht haben, damit man sich noch einmal überlegt, was dieses System bedeutet. Es wurde aber immer wieder bestätigt, dass man beim monistischen System bleiben will. Übrigens ist das in den Kantonen nicht anders. Diese kennen auch, genau wie der Bund, das monistische System.

Vorteile eines Wechsels sind eigentlich keine in Sicht. Da muss man fragen, warum Sie etwas ändern wollen. Der Bundesrat ist im Gegenteil der Meinung, dass uns ein Wechsel eine ganze Reihe von Nachteilen einbringen würde. Ich spreche vom Aufwand, aber auch von der Rechtsunsicherheit.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, diese Motion abzulehnen.