Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-25
Wortprotokoll
Für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Personen aus dem Asylbereich sind bekanntlich die Kantone zuständig. Dem Bund steht somit kein Weisungs- und Aufsichtsrecht gegenüber den Kantonen für diese Aufgabenerfüllung zu. Der Bund gewährt hingegen den Kantonen Beiträge für die entstehenden Kosten in diesem Bereich. Wie die Fragestellerin richtig erwähnt, führen der Bund und die Kantone derzeit Gespräche über eine Anpassung der entsprechenden Pauschalen. Gestützt auf die kantonale Zuständigkeit hat die Sozialdirektorenkonferenz im Mai 2017 Empfehlungen zu unbegleiteten Minderjährigen erlassen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Empfehlungen die Praxis der Kantone weiter harmonisieren und die Umsetzung der Kinderrechtskonvention noch verstärken werden. Es ist gegenwärtig nicht vorgesehen, bei einem Rückgang der Zahl unbegleiteter Minderjähriger zum ursprünglichen Konzept zurückzukehren und eine Verteilung nur auf bevölkerungsmässig grössere Kantone vorzunehmen. Es bleibt den Kantonen aber unbenommen, interkantonal oder im Rahmen der künftigen Asylregionen eine Lösung anzustreben, welche den vorhandenen spezifischen Unterbringungsstrukturen für unbegleitete Minderjährige Rechnung trägt.