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Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-06-04

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-04

Wortprotokoll

Mit dieser Initiative soll eine Anrufinstanz für die Lauterkeit der politischen Werbung geschaffen werden. Stimmberechtigte Personen sollen bei eidgenössischen Abstimmungen die Möglichkeit haben, Beanstandungen bei dieser Instanz einzureichen, wenn ihrer Meinung nach irreführende oder tatsachenwidrige Aussagen im Rahmen der politischen Werbung gemacht werden. Die Vorlage wurde von der vorberatenden Kommission mit 13 zu 10 Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat beantragt Ihnen, nicht einzutreten, und im Namen der Kommissionsminderheit ersuche ich Sie ebenfalls, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Warum?

Die vorgeschlagene Anrufinstanz passt nicht zu unserer direkten Demokratie. Das Volk ist mündig; der Souverän hat die Fähigkeit, sich seine Meinung selber zu bilden. Wir benötigen keine staatliche Instanz, welche die inhaltliche Bandbreite der Argumente festlegt. Wir brauchen auch keine [PAGE 681] staatliche Instanz, die bestimmt, nach welchen Kriterien sich die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zu bilden haben. Diese sind selbstständig in der Lage zu beurteilen, welche Argumente für sie wahr und lauter und welche für sie gut oder schlecht sind. Eine vorgängige staatliche Qualitätskontrolle ist nicht notwendig, es braucht auch keinen Filter eines staatlichen Wahrheitsgremiums. Die Anrufinstanz ist ganz klar ein Fremdkörper in unserer Demokratie. Die Schaffung einer solchen Anrufinstanz wäre vermutlich sogar kontraproduktiv. Die kritisierte Partei könnte versuchen, aus einer Kritik wiederum für sich politisches Kapital zu schlagen. Die Anrufinstanz würde dann selbst zum Gegenstand der Kampagne gemacht und würde damit Partei. Über Fairness im Abstimmungskampf würde dann immer weniger gesprochen und immer mehr über die Fairness der Anrufinstanz gestritten. Die ihr eigentlich zugedachte Aufgabe könnte sie gar nicht erfüllen. Gleichzeitig würden die umstrittenen Argumente durch die zusätzliche Publizität aufgewertet. Damit würde das Gegenteil der ursprünglichen Zielsetzung erreicht.

Es ist auch nicht möglich, eine wirklich unabhängige Anrufinstanz zu schaffen. Niemand ist wirklich unabhängig. Erste Schwierigkeiten ergaben sich bereits bei der Diskussion über die Leitung dieses Gremiums. Zuerst sprach man vom National- und Ständeratspräsidium, dann sollte die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler den Vorsitz übernehmen, und jetzt wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat das Gremium mit dem Vorsitzenden wählt. Der Bundesrat ist eine politische Behörde, die sich für die Wahl der Anrufinstanz nicht einfach "neutralisieren" kann. Es wäre immer ganz klar eine politische Wahl.

Zudem ist unklar, nach welchen Kriterien der Bundesrat die Mitglieder der Anrufinstanz auswählen sollte. Letztlich ist auch unklar, was genau im Rahmen einer politischen Diskussion oder einer politischen Werbekampagne irreführende Aussagen sind. In das freie Spiel der Argumente sollte keine staatliche Instanz eingreifen. Wenn eine Kampagne zu weit geht, kann niemand wirkungsvoller eingreifen und reagieren als der politische Gegner.

Die vorgeschlagene Instanz ist unserer Demokratie unwürdig, sie ist staatspolitisch bedenklich, sie dürfte wenig konkrete Wirkung haben, und sie wäre sogar kontraproduktiv. Aus Sicht der Minderheit kommt sie einer Zensurstelle gleich. Man traut dem Volk nicht zu, dass es unter dem Einfluss von Werbekampagnen richtig entscheiden kann. Dieses Misstrauen ist fehl am Platz. Ich glaube an die Kraft der direkten Demokratie.