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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-26

Wortprotokoll

Ich lege Ihnen gerne die Position des Bundesrates zu den drei Differenzen dar, die bei diesem Gesetz noch verbleiben.

1. Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe j, zum Thema Lohnbeschränkung: Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie in Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe i festgehalten haben, dass gewährleistet sein muss, dass die Betriebskosten, insbesondere die Werbung, im Vergleich zu den Mitteln, die für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden, in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das heisst, dass Sie sich damit namentlich zur Werbung, aber auch zu den Löhnen geäussert haben, auch wenn hier nicht explizit angeführt wird, dass diese im Vergleich zu den Mitteln für gemeinnützige Zwecke in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Die einzige Frage, die sich jetzt noch stellt, ist, ob Sie in einem separaten, zusätzlichen Buchstaben j noch eine [PAGE 1579] explizite, zusätzliche Aussage zu den Löhnen machen wollen. Der Bundesrat ist hier der Meinung, dass das nicht nötig sei.

Ich kann somit auch zur Frage von Herrn Nationalrat Schwaab Stellung nehmen und zusichern, dass die Löhne und die Werbung im Rahmen der Betriebskosten von den interkantonalen Aufsichtsbehörden überprüft werden. Aus Sicht des Bundesrates ist das mit diesem Artikel abgedeckt, auch wenn Sie das jetzt nicht explizit erwähnen. Damit habe ich mich auch schon zum Einzelantrag Schwander geäussert; auch dieser Zusatz ist aus unserer Sicht nicht notwendig, weil die Löhne Teil der Betriebskosten sind.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ich sage Ihnen jeweils auch noch gerade, wie der Ständerat entschieden hat, sodass Sie sich im Hinblick auf eine mögliche Einigungskonferenz von morgen früh auch schon realistische Chancen ausrechnen können: Hier hat der Ständerat einstimmig Festhalten beschlossen und den bundesrätlichen Entwurf gutgeheissen, was dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission entspricht.

2. Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a, Pokerturniere ausserhalb der Spielbanken: Sie haben beschlossen, die Bestimmung über die begrenzte Teilnehmerzahl zu streichen. Ich möchte es noch einmal sagen: Diese Streichung führt im Ergebnis zu keiner Änderung gegenüber der Fassung des Ständerates. Auch Ihre Fassung sieht nämlich vor, dass der Bundesrat sowohl das maximale Startgeld wie auch die maximale Summe der Startgelder festlegt. Damit ist automatisch auch die Teilnehmerzahl begrenzt. Bei beiden Varianten wird also keine Zahl in der Verordnung stehen.

Aus unserer Sicht ist die Fassung des Ständerates hier aber ehrlicher. Sie macht nämlich transparent, dass ausserhalb von Spielbanken eben nur kleine Pokerturniere durchgeführt werden dürfen. Auch hier empfiehlt Ihnen der Bundesrat, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Nochmals zur Stimmung im Ständerat: Der Ständerat hat diese Bestimmung einstimmig verabschiedet, also gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit.

3. Besteuerung der Spielergewinne: Ich habe Ihnen bereits mehrfach die Gründe erläutert, die den Bundesrat dazu bewogen haben, die generelle Steuerbefreiung der Gewinne der Spielerinnen und Spieler vorzuschlagen. Ich muss das jetzt nicht alles noch einmal ausführen. Sie kennen den Beschluss des Ständerates. Er sieht eine Besteuerung von Gewinnen von über 1 Million Franken aus Grossspielen vor. Er hat zusätzlich jetzt in der neuesten Fassung auch noch im Falle der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen eine Besteuerung von Gewinnen von über 1 Million Franken vorgesehen. Ich habe Ihnen gesagt, es geht hier um eine Ungleichbehandlung der Gewinne aus Spielbankenspielen auf der einen Seite und aus Lotterien und Wetten auf der anderen Seite, sofern diese ausserhalb des Online-Bereichs stehen. Wenn Sie dem Ständerat folgen, dann bleibt eben diese Ungleichbehandlung. Aber wenn ich die Stimmenverhältnisse im Ständerat anschaue, sehe ich, dass der Ständerat mit 37 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen an dieser Besteuerung festgehalten hat, und in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates lautete das Stimmenverhältnis 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Wenn ich das anschaue, muss ich Ihnen sagen, dass die Chancen, dass Sie sich morgen mit dem Antrag Ihrer Kommissionsminderheit durchsetzen werden, leider nicht allzu gut stehen.

Der Bundesrat ist hier auch realistisch. Ich denke, es ist kein Drama, wenn diese Besteuerung von Gewinnen von über 1 Million Franken vorgesehen wird. Diese Ungleichbehandlung ist unschön, aber ich denke, wenn Sie das ganze Gesetz anschauen und was wir hier gemeinsam erreicht haben, dann ist dieser kleine Schönheitsfehler verkraftbar.

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