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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-26

Wortprotokoll

Diese Motion verlangt, dass bis zum Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes alle neuen Asylgesuche aus Safe Countries nach dem Fast-Track-Verfahren behandelt werden. Die Situation heute ist folgende: Der Bundesrat kann Staaten, in denen Sicherheit vor Verfolgung besteht, als sogenannte Safe Countries bezeichnen. Auf der Liste der Safe Countries befinden sich neben den EU-Mitgliedstaaten jene Länder, aus denen in jüngerer Vergangenheit eine signifikante Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen verzeichnet wurde oder auch zu erwarten ist. Asylgesuche von Personen aus diesen Ländern werden bereits heute grundsätzlich in erster Priorität behandelt. Zudem sieht das Asylgesetz in diesen Fällen eine Behandlungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht von lediglich fünf Arbeitstagen vor. Vergessen Sie nicht: Wenn Sie die Asylverfahren beschleunigen und dann nachher beim Gericht die Fälle trotzdem hängenbleiben, haben Sie nichts gewonnen. Deshalb wurde hier auch eine Behandlungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht festgelegt.

Nun, das SEM - es heisst übrigens heute Staatssekretariat, nicht mehr Bundesamt für Migration - behandelt seit August 2012, also bereits seit fünf Jahren, geeignete Asylgesuche von Personen aus den visumbefreiten Westbalkanstaaten im sogenannten 48-Stunden-Verfahren. Im März 2013 wurde dieses Verfahren dann auch auf Kosovo ausgedehnt. Asylgesuche aus dem Safe Country Senegal werden seit dem 1. Juli 2014 im sogenannten Fast-Track-Verfahren behandelt. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Verfahren liegt darin, dass sich der Vollzug der Wegweisung bei den Fast-Track-Verfahren schwieriger gestaltet. 48-Stunden-Verfahren können wir nur mit Angehörigen von Staaten machen, bei denen dann auch der Vollzug so rasch funktioniert, sonst macht es keinen Sinn, wenn man schnell entscheidet und dann trotzdem nichts passiert. Bei den Fast-Track-Verfahren ist eben der Vollzug etwas aufwendiger.

Nachdem ich das gesagt habe, sehen Sie, dass eigentlich bereits heute die überwiegende Mehrheit der Asylgesuche von Personen aus Safe Countries in einem beschleunigten Verfahren und wenn immer möglich noch vor einer Kantonszuweisung durchgeführt wird. Das machen wir jetzt, bevor das neue Asylgesetz in Kraft tritt. Das heisst, dass wir hier den Spielraum, der mit der heutigen gesetzlichen Grundlage zur Verfügung steht, maximal ausgeschöpft haben.

Es sind lediglich fünf Safe Countries ausserhalb der EU-/Efta-Staaten, bei denen derzeit nicht ein beschleunigtes Verfahren zur Anwendung kommt; es sind dies die Staaten Benin, Burkina Faso, Ghana, Indien und die Mongolei. Im Jahr 2016 stammte 1 Prozent aller Asylsuchenden - ein einziges Prozent - aus einem dieser Länder, die ich jetzt genannt habe. Also, zu sagen, Herr Motionär, dass mit dieser Motion die "grössten Probleme" im Asylbereich gelöst würden, ist angesichts der Zahl von 1 Prozent der Asylgesuche wahrscheinlich nicht ganz der Realität entsprechend.

Wenn es nun so wäre, dass zwingend sämtliche Asylgesuche von Personen aus den Safe Countries im beschleunigten 48-Stunden- oder Fast-Track-Verfahren erledigt werden müssten, dann würde das den Handlungsspielraum des SEM im Fall von neuen Entwicklungen markant einschränken. Damit zeigt sich, dass das eben eine komplexe Aufgabe ist. Diese auf den ersten Blick scheinbar einfachen Lösungen würden Effekte haben, die Sie ja ganz sicher nicht wollen: Das könnte nämlich zur Folge haben, dass Asylgesuche in anderen prioritären Verfahren, zum Beispiel im Dublin-Verfahren, das ja bei uns auch prioritär ist, nicht mehr beschleunigt behandelt werden könnten. Was würde dann passieren? Diese Gesuche würden verfristen, sodass man die Personen nicht mehr in den anderen Dublin-Staat zurückführen könnte; vielmehr müsste dann die Schweiz die Verfahren selber durchführen und die Personen auch aufnehmen, wenn sie schutzbedürftig sind. Sie hätten dann also das genaue Gegenteil dessen erreicht, was Sie eigentlich erreichen wollten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, sich manchmal auch zu Ende zu überlegen, was die Auswirkungen von solchen Motionen sind. Sie würden dann feststellen, dass diese Motion sicherlich keine und schon gar nicht die grössten Probleme löst, wobei sie im schlimmsten Fall vielmehr den gegenteiligen Effekt haben würde, indem wir mehr Asylgesuche selber behandeln müssten, obschon wir diese im Rahmen des [PAGE 1590] Dublin-Abkommens in anderen Staaten durchführen lassen könnten.[GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.