Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-09-26
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-09-26
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute über drei Differenzen sowie den Einzelantrag Schwander. Die Grünen werden bei Artikel 22 den Minderheitsantrag unterstützen. Bei den anderen zwei Differenzen beantragen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Schliesslich werden die Grünen den Einzelantrag Schwander unterstützen.
Zu Artikel 22: Der Ständerat hat sich klar gegen die vom Nationalrat zweimal bestätigte Regelung ausgesprochen. In Anbetracht seiner Rolle ist diese Entscheidung verständlich. Aber trotzdem sollte es dem Ständerat klar sein, dass wir als Volksvertreter bei der Ausarbeitung eines Gesetzes nicht nur kantonale Interessen berücksichtigen sollten, sondern einen einheitlichen Rahmen schaffen wollen. Gerade solche Lücken, wie wir sie hier bewusst schaffen, werden zu unterschiedlicher Handhabung in den Kantonen führen. In ein paar Jahren werden die Kantone dann laut nach einer einheitlichen Regelung schreien. Im Bewusstsein dieses Umstandes liegt es in unserer Verantwortung, von Beginn an eine einheitliche Regelung festzulegen. Es gelten für alle die gleichen Regeln.
So haben wir gerade in dieser Session bestätigt, dass der höchste Lohn eines Geschäftsleitungsmitglieds einer Bundes- oder bundesnahen Unternehmung nicht das Bruttogehalt eines Mitglieds der Landesregierung übersteigen darf. Bei aller Hochachtung vor dem Föderalismus - das Argument der Gegner "verhebt" nicht. Bei einem neuen Gesetz können wir verlangen, dass keine Löhne bezahlt werden, die diejenigen von Bundesräten übersteigen. Sofern dies nicht sowieso gemacht wird oder im Geschäftsbericht ersichtlich ist, schadet es auch nicht, dies festzuhalten. Insofern beantrage ich Ihnen, hier der Minderheit zu folgen.
Bei der Besteuerung werden wir dem ursprünglichen Minderheitsantrag Vogler bzw. dem Kompromissvorschlag des Ständerates folgen, obwohl dieser für die Grünen nach wie vor noch lange keine befriedigende Lösung der Besteuerung der Gewinne ist.
Schliesslich zu Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe i, also zum Einzelantrag Schwander: Um kohärent zu sein, werden wir den Antrag unterstützen, dass sowohl die Werbung als auch die Löhne in einem angemessenen Verhältnis zu den Mitteln für gemeinnützige Zwecke stehen.