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Vitali Albert · Nationalrat · 2017-09-27

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-27

Wortprotokoll

Bei dieser Kommissionsmotion geht es nicht um die Kürzung der Gelder für die öffentliche Entwicklungshilfe, sondern der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament künftig die Höhe der Bundesmittel für die Entwicklungszusammenarbeit in der Botschaft für die internationale Zusammenarbeit und im jährlichen Budget ohne Anlehnung an die Bruttonationaleinkommens-Quote zu unterbreiten. Damit soll sich der Bundesrat vielmehr am Zustand der Bundesfinanzen orientieren.

Die verbindlichen Bundesbeschlüsse zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zugunsten der Deza beziehungsweise des Seco auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (APD-Quote) wurden im Februar 2011 vom Parlament beschlossen. Der Bundesrat hat sich seither in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit an dieser Zielgrösse orientiert. So verweist er in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 auf diese obgenannten parlamentarischen Beschlüsse. Somit stützt sich jede Argumentation auf diese Quote.

Dieses Ziel wurde erreicht, und die Schweiz hat 2016 ihre APD-Quote sogar auf 0,54 Prozent gesteigert. Die Mittel beliefen sich in diesem Jahr auf über 3,5 Milliarden Franken. Innert zehn Jahren hat die Schweiz ihren Beitrag zugunsten der Entwicklungshilfe mehr als verdoppelt. Weiter betrug gemäss der OECD im Jahre 2016 die durchschnittliche Quote aller Länder 0,32 Prozent. Die Schweiz belegt von insgesamt 29 Ländern den guten achten Platz. Mit einer starren Vorgabe ist der Bundesrat aber gezwungen, diese Quote umzusetzen. Er kann sich nicht gänzlich am Zustand der Bundesfinanzen orientieren, denn es ist eine zumindest indirekt gebundene Ausgabe. Ohne Zielgrösse haben der Bundesrat und das Parlament die Freiheit, den Betrag je nach finanzpolitischer Ausgangslage anzusetzen. Übrigens ist das der einzige von insgesamt sechs Zahlungsrahmen des Bundes, der mit einer Quotenvorgabe behaftet ist. Das internationale Ziel von 0,7 Prozent bleibt auch ohne diese Vorgabe bestehen.

Die Befürworter der APD-Quote oder die Minderheit der Kommission argumentieren, dass der Bundesrat den Voranschlag nach der Schuldenbremse ausrichten müsse, also richte er sich nach dieser Quote aus. Denn auch bei der internationalen Zusammenarbeit wurden im Budget Kürzungen vorgenommen. Die Quote sei eine Zielgrösse, die nach Jahresabschluss jeweils für internationale Vergleiche ausgewiesen werde. Sie vereinfache zudem die Arbeit für die Verwaltung im Budgetprozess, also auch die Entscheidungsfindung des Parlamentes. Zudem könne eine gewisse Kontinuität gewährleistet werden. Die Befürworter sind zudem besorgt über die Signalwirkung nach aussen und das Image der Schweiz: Die reiche Schweiz sei nicht mehr solidarisch. Weiter bestehen sie trotzdem darauf, dass während des Budgetprozesses wegen der Quote keine Zwänge abgeleitet werden dürfen, man müsse frei sein.

Der stellvertretende Direktor der Deza und heutige OSZE-Generalsekretär, Botschafter Thomas Greminger, betonte, dass die Quote von 0,5 Prozent für die Deza kein Steuerungsinstrument sei; sie sei nur ein Ziel, dessen Erreichung im Nachhinein bestimmt werde, und so gesehen sei das Parlament nicht an diese Quote gebunden. Wenn die Quote kein Steuerungsinstrument ist, muss man sich aber fragen, warum man sie aufrechterhält. Das Problem ist, dass sich der Bundesrat daran gebunden fühlt. Ich zitiere Bundesrat Maurer, der während der Voranschlagsdebatte im Dezember 2016 hier im Nationalrat sagte: "Das Dilemma, das hier [PAGE 1601] entsteht, ist immer Ihre Vorgabe von 0,5 Prozent. Diese Vorgabe wurde noch nie widerrufen, auch wenn man immer dagegen ankämpft. Solange diese 0,5 Prozent gelten, hat der Bundesrat das entsprechend umzusetzen." (AB 2016 N 2077) Das heisst, der Bundesrat wird sich auch weiterhin an diese starre Quote halten wollen. Die Quote ist im Gesetz nicht festgeschrieben, sondern, wie gesagt, in einem Bundesbeschluss.

Nach einer seriösen Beratung in der zuständigen Subkommission und zweimaligen Diskussion in der Finanzkommission Ihres Rates haben wir an der Sitzung vom 18. Mai 2017 die Kommissionsmotion mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Im Sinne von vermehrter Flexibilität und einer ehrlichen Orientierung an den Bundesfinanzen bitte ich Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen. Herzlichen Dank für die entsprechende Unterstützung!