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Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-09-27

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-09-27

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Wallis fordert erstens, der Bundesrat sei anzuweisen, die Berner Konvention zu kündigen und einen Wiedereintritt unter Einführung eines Vorbehaltes, welcher den Schutz des Wolfes ausschliesst, auszuhandeln. Zudem solle zweitens das Jagdgesetz dahingehend geändert werden, dass der Wolf gejagt werden darf.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2017 die vom Kanton Wallis eingereichte Initiative in der Differenzbereinigung erneut vorberaten, nachdem ihr der Nationalrat am 14. September 2016 Folge gegeben hatte.

Die Standesinitiative wird wie folgt begründet: Der Wolf töte wahllos, ohne sich um die Bedürfnisse der Fauna zu kümmern, und sei eine grosse Gefahr für einen Teil unserer Berglandwirtschaft. Er verursache bedeutende Kosten, insbesondere im Bereich der Prävention und Entschädigungen. Es gebe in der Schweiz keine Region, die gross genug sei, um dem Wolf einen artgerechten Lebensraum bieten zu können. Die betroffenen Kantone müssten daher ihre Wolfsbestände selber regulieren können, ohne dass ihnen das Leben durch komplizierte und ungeeignete Bundesverordnungen unnötig schwer gemacht werde. Genau aus diesem Grund habe das Schweizer Parlament den Bundesrat aufgefordert, die Berner Konvention neu auszuhandeln, um den Schutz des Wolfs zu lockern. Falls sich Strassburg weigern sollte, sollte die Schweiz diese Konvention kündigen. Da das Gesuch der Schweiz vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention [PAGE 737] in Strassburg formell abgelehnt wurde, hätte der Bundesrat diese Konvention des eidgenössischen Parlamentes kündigen müssen. Der Bundesrat hat sich allerdings geweigert, dies zu tun. Er habe damit die Institutionen mit Füssen getreten. So die Begründung der Standesinitiative Wallis.

Zum Stand der Vorprüfung: Der Ständerat hat am 9. März 2016 auf Antrag seiner Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben - Sie erinnern sich. Der Nationalrat hat am 14. September 2016 ebenfalls auf Antrag seiner Kommission mit 101 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Das heisst, wir müssen uns wieder damit befassen.

Bei der erneuten Beratung der Standesinitiative durch die Kommission haben sich die Voraussetzungen seit der letzten Diskussion im Rat verändert. Die Motion Imoberdorf 14.3570, "Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen", wurde vom Ständerat ja abgelehnt. Die Befürworter einer Jagd auf den Wolf in der Kommission sprachen sich für eine Umsetzung des Anliegens mittels einer Motion und den Auftrag an den Bundesrat aus. Der Weg der Standesinitiative, bei dem die Kommission selber gesetzgeberisch tätig werden müsste, wurde nicht weiterverfolgt.Unterdessen gab der Nationalrat aber der Initiative Folge, und wir mussten uns wieder damit befassen.

Eine erste Aussprache zur Initiative haben wir Anfang dieses Jahres geführt. Zu diesem Zeitpunkt lag die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Teilrevision des Jagdgesetzes in Umsetzung der Motion Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung", vor. Die Vorlage sieht weiter gehende Massnahmen zur Bestandesregulierung der Wolfspopulation vor. Eine Jagd auf den Wolf lässt die Änderung des Jagdgesetzes jedoch nicht zu; diese steht im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Schweiz ist Mitglied und Depositarstaat der Berner Konvention, die den Wolf als streng geschützte Tierart aufführt und die Jagd verbietet.

Die Kommission forderte nach ihrer ersten Beratung den Bundesrat auf, bei der Änderung des Jagdgesetzes den Spielraum, den die Berner Konvention bietet, so weit wie irgendwie möglich auszureizen. Ausserdem regte sie an, dass die Schweiz erneut einen Antrag stellen solle, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zurückzustufen. Beide Anliegen der Kommission hat der Bundesrat in die Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes aufgenommen. In der Botschaft führt er aus, dadurch werde "der Spielraum, den die Berner Konvention für Abschüsse bei Beständen von streng geschützten Tierarten bietet, maximal ausgeschöpft". Ausserdem stellt der Bundesrat in Aussicht, er werde 2018 erneut einen Antrag stellen, den Wolf vom Anhang 2 der Berner Konvention, "streng geschützt", in den Anhang 3, "geschützt", zurückzustufen.

Die Kommission begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen für eine proaktive Regulierung des Wolfsbestandes. Ausserdem befürwortet sie ausdrücklich die vorgesehenen Bemühungen um eine Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention. Mit einer solchen Herabstufung wäre es möglich, den Wolf zu jagen und den Bestand zu regulieren, wie es heute mit dem Steinbock geschieht.

Die bevorstehende Beratung der Vorlage zur Teilrevision des Jagdgesetzes, die eben auch dieses Element umfasst, bietet Gelegenheit, die Vorschläge des Bundesrates zu prüfen und nötigenfalls anzupassen. Damit besteht formal kein Grund mehr, eine Umsetzung im Rahmen dieser Initiative vorzusehen.

Die Mehrheit der Kommission hält deshalb am Entscheid des Ständerates fest und beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.

Im Rahmen der Beratung der Standesinitiative hat die Kommission die Petition 17.2001, "Schluss mit der Ausrottungspolitik gegen den Wolf", des Vereins Wildtierschutz Schweiz gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ebenfalls behandelt.