Lexipedia

Walti Beat · Nationalrat · 2017-09-27

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-27

Wortprotokoll

Der AIA ist tatsächlich ein neuer globaler Standard bezüglich Steuertransparenz. Dass sich auch unser Land damit arrangiert, ist für die Finanzdienstleistungsindustrie von grosser Bedeutung. Wir haben hier 20 000 Arbeitsplätze allein im Private Banking, die für 1,5 Milliarden Franken an Steuererträgen bei Bund, Kantonen und Gemeinden gut sind. Für diese Branche ist es enorm wichtig, in einem sicheren Rechtsrahmen operieren zu können. Wir haben deshalb in einem ersten Schritt die innerstaatlichen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung dieses Standards mit dem AIA-Gesetz und mit der Ratifizierung der staatsvertraglichen Grundlagen geschaffen. Im zweiten Schritt haben wir der Notifizierung einer ersten Serie von Abkommen mit 38 Staaten und Territorien zugestimmt, darunter insbesondere mit den Staaten der EU.

Nun geht es bei diesen Beschlüssen darum, das bestehende Netzwerk um 41 Vertragsstaaten zu erweitern, dies gemäss Standardabkommen, also ohne jeden schweizerischen Feinschliff. Es ist wichtig, dass die Schweiz mit ihrem Netz von Vertragsstaaten rasch auf eine kritische Grösse kommt, weil der Grundgedanke des AIA-Systems nur so funktioniert. Die Schweiz kann die Vorteile aus der Systemübernahme, also aus dem Mitmachen beim AIA-Konzept, auch nur so einfahren. Auf halbem Weg stehenzubleiben wäre ein Schildbürgerstreich.

Nun mag die Auswahl der Staaten, die Sie auf dieser Liste finden, auf den ersten Blick erstaunen. Sie folgt aber einer gewissen Logik; wir haben es gehört: Es sind die G-20-, die OECD-Staaten, wichtige Wirtschafts- und Handelspartner unseres Landes, Staaten und Territorien mit einem engen Bezug zur EU und auch sektoriell oder regional relevante Finanzplätze, mit denen für die schweizerischen Finanzdienstleister ein "level playing field" hergestellt werden soll. Das funktioniert eben nur, wenn sie in ein globales AIA-System auch mit der Schweiz eingebunden sind.

Nun sind tatsächlich nicht alle prospektiven Vertragsstaaten, die wir auf der Liste finden, hinsichtlich institutioneller Stabilität und Rechtsstaatlichkeit über alle Zweifel erhaben. Bei einigen dieser Staaten müssen wir genau hinschauen, ob die in den Vertragswerken festgeschriebenen Voraussetzungen für eine standardkonforme Umsetzung des AIA wirklich gegeben sind.

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst deshalb das bundesrätliche Konzept eines entsprechenden Prüfmechanismus, den Sie in Vorlage 42 finden, ausdrücklich. Insbesondere begrüssen wir auch die Konkretisierung der Prüfkriterien, wie sie im Verlauf der Kommissionsberatungen erfolgt ist. Wir legen auch Wert darauf, dass im Rahmen der Durchführung dieses Prüfmechanismus nicht nur formale Kriterien oder Beurteilungsunterlagen beigezogen werden, sondern eben auch reale Erfahrungen aus dem Austausch von Daten, insbesondere unter den sogenannten Early Adopters, also Staaten, die früher als unser Land den Informationsaustausch zu praktizieren begonnen haben. Hierzu wird es erste Erkenntnisse geben, und diese haben dann auch in den Prüfbericht einzufliessen.

Die Konsultation der zuständigen Kommissionen zu diesem Prüfbericht, der dannzumal zu erstellen sein wird, ermöglicht auch die Einflussnahme des Parlamentes auf die tatsächliche Durchführung des Datenaustauschs. Wie relevant diese Konsultation für den Entscheid des Bundesrates sein wird, kann ich hier nicht beurteilen. Es zeichnet sich ab, dass dies ein bisschen zur Glaubensfrage wird, aber ich bin überzeugt, dass Herr Bundesrat Maurer zu dieser Frage noch Stellung nimmt.

Ein besonders wichtiges Ergebnis der Kommissionsberatung ist aus liberaler Sicht auch die Klärung, dass Rechtsbehelfe des individuellen Rechtsschutzes vorhanden sind, also die Möglichkeit für betroffene Kontoinhaber, sich auf dem Rechtsweg gegen die Lieferung ihrer Daten zu wehren. Weil mir die Sache wichtig ist, zitiere ich aus dem entsprechenden Bericht: "Artikel 19 Absatz 2 Satz 2 AIAG in Verbindung mit Artikel 25a VwVG stellt den vom Datenaustausch betroffenen Personen ein wichtiges Instrument zu ihrem individuellen Rechtsschutz zur Verfügung. Sofern die Übermittlung der Daten für die betroffene Person schwerwiegende Nachteile zur Folge hätte, die ihr aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien im Partnerstaat nicht zugemutet werden können, kann sie von der ESTV verlangen, dass sie den Datenaustausch unterlässt. Die Behörde ihrerseits muss einen solchen Antrag mit dem Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung beantworten. Diese Verfügung kann auf dem ordentlichen Beschwerdeweg vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Art. 44ff. VwVG)."

Mit den vorliegenden 42 Bundesbeschlüssen fällen wir einen Konzeptentscheid: Wir autorisieren den Bundesrat im Grundsatz, den AIA mit den betreffenden Partnerstaaten zu aktivieren. Über die länderspezifische Aufnahme oder Aussetzung des ersten Datenaustauschs Ende 2019 entscheidet der Bundesrat dann aufgrund des Prüfberichtes, den ich erwähnt habe, und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Konsultation der zuständigen Kommissionen zu diesem Bericht.

So können wir zwei Anliegen gerecht werden, die in einem gewissen Spannungsverhältnis stehen. Einerseits können wir innert nützlicher Frist ein hinreichend grosses Netzwerk an AIA-Staaten vorweisen. Andererseits erfolgt ein konkreter Datenaustausch mit diesen Staaten nicht um jeden Preis - und eben nicht mit allen Staaten -, sondern nur, wenn der regelkonforme Vollzug sichergestellt werden kann und ein angemessener Schutz betroffener Individuen gewährleistet ist. Heute alle oder einige der Beschlüsse und damit den AIA mit diesen Ländern grundsätzlich abzulehnen würde einen schwer kalkulierbaren Kollateralschaden provozieren.

Eine kurze Bemerkung zur Vorlage 30 betreffend Neuseeland: Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass wir sozialversicherungsrechtliche Probleme mit Neuseeland nicht mit einer Informationssperre oder mit der Verweigerung des AIA lösen können. Dieses Problem muss auf anderem Weg [PAGE 1629] gelöst werden. Wir unterstützen deshalb den Minderheitsantrag Schelbert, sofern auf diesen Bundesbeschluss eingetreten wird, und stemmen uns gegen eine Rückweisung.

Namens der FDP-Liberalen Fraktion empfehle ich Ihnen, auf die Bundesbeschlüsse einzutreten und die betreffenden Minderheitsanträge abzulehnen.

Walti Beat · Nationalrat · 2017-09-27 | Lexipedia | Lexipedia