Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-09-27
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte kurz zu einigen Punkten Stellung nehmen, die jetzt debattiert worden sind, und zuerst nochmals Richtigstellungen vornehmen:
1. Zu den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern: Es haben wahrscheinlich nicht alle gehört, was Herr Bundesrat Maurer gesagt hat - das an die Adresse von Frau Martullo und Herrn Büchel. Die Auslandschweizer-Organisation vertritt 775 000 Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben. Die ASO hat, wie gesagt, explizit festgehalten, dass sie den AIA unterstützt und begrüsst, weil er ein Schritt hin zur nötigen Transparenz ist. Diese Stellungnahme hat die ASO, wie gesagt, am 16. März 2017 abgegeben, im Wissen um die Probleme mit Neuseeland. Die ASO, um die Sie sich ja kümmern, hat ausdrücklich Ja zum AIA gesagt, das auch im Rahmen der Vernehmlassung zur Ausweitung auf die 41 genannten Staaten. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
2. Ich habe es nicht gern, wenn hier im Saal falsche Informationen wiedergegeben werden oder ein falscher Anschein erweckt wird. Es wurde hier vonseiten der SVP gesagt, man könne gegen diese Ausweitung des AIA nicht einmal das Referendum ergreifen, weil es ja einfache Bundesbeschlüsse seien. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Artikel 39 des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vom 18. Dezember 2015, in Kraft seit dem 1. Januar dieses Jahres, festgehalten ist, dass die Genehmigung der bilateralen Aktivierung mit einfachem Bundesbeschluss erfolgt. Meine Damen und Herren von der SVP, dieses Gesetz unterstand dem Referendum. Sie haben das Referendum nicht ergriffen, um das einfach einmal deutsch und deutlich zu sagen. Wenn Sie gewollt hätten, dass es keine einfachen Bundesbeschlüsse sind, dann hätten Sie das Referendum gegen das Gesetz ergreifen können, nein, ergreifen müssen.
3. Nochmals zum Standard: Ich weise darauf hin, dass alle wichtigen Finanzplätze, alle Konkurrenzfinanzplätze den AIA mit diesen Staaten ebenfalls akzeptiert haben, zum Teil bereits frühzeitig: Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Hongkong, Singapur, das Vereinigte Königreich. Sagt Ihnen das nichts, glauben Sie, diese Staaten seien keine Rechtsstaaten, sie nähmen diese Prüfungen nicht vor?
4. Zur Frage des Rechtsschutzes: Es ist nicht das Privileg oder das Monopol einzelner Parteien, sich um den [PAGE 1634] Rechtsschutz zu kümmern und um die Frage der Menschenrechte. Das ist eine Verpflichtung von uns allen. Genau deswegen haben wir den Beschluss so ausgearbeitet, dass wir einen ausgebauten Prüfmechanismus erarbeitet haben, mit dem genau diese Fragen geprüft werden, nämlich Datensicherung und Spezialitätsprinzip bei der Datenauswertung. Ganz wichtig ist die Menschenrechtsfrage; sie ist ein zentraler Punkt in der Vorlage.
Nehmen Sie die staatsrechtliche Beschlussfassung in diesem Land zur Kenntnis: Wir machen hier keine Einzelfallprüfung. Das Parlament hat den Auftrag, eine generell-abstrakte Norm zu machen. Wir müssen die Bedenken ernst nehmen und in den Bundesbeschluss einbauen. Das haben wir gemacht. Wir haben zwei Sicherungen drin: Wir haben die Prüfung der Länderberichte mit all diesen einzelnen Kriterien. Der Bundesrat muss das in einem Bericht verarbeiten. Dann kommt es in die zuständigen Kommissionen. Wir haben aber nicht nur das vorgesehen, sondern auch individuelle Rechtsschutzmassnahmen. Das, Herr Matter, war es, was Herr Lobsiger wollte: dass wir den Datenschutz und die Rechtsbehelfe des Datenschutzgesetzes ernst nehmen. Das haben wir getan. Ich spreche für die Kommission; ich habe die Protokolle durchgepflügt, das war genau die Debatte in der Kommission. Die WAK hat ihren Auftrag ernst genommen. Es erstaunt mich, Herr Matter, dass Sie nicht zur Kenntnis nehmen, dass wir viele Ihrer Anliegen in den Prüfmechanismus aufgenommen haben. Das ist in dieser Vorlage zentral.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der WAK, auf die 42 Bundesbeschlüsse einzutreten.