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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-06-05

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit de Dardel will tatsächlich eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes. Wir haben den Kündigungsschutz bereits mit der Einführung des neuen Mietrechtes ausgebaut; die Bundesgerichtspraxis zum Mieterschutz bei Kündigungen ist ausführlich und zeigt auf, dass er bei effektivem Missbrauch auch funktioniert.

In der Vernehmlassung zur Initiative des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes hat sich denn auch gezeigt, dass eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes [PAGE 706] grossmehrheitlich für nicht notwendig erachtet wird. Die Kommission für Rechtsfragen wie auch der Bundesrat haben sich diesen Vernehmlassungsergebnissen angeschlossen und auf eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes generell verzichtet.

Es wird nun behauptet, man werde mit einer Kündigungsflut rechnen müssen. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen teilt diese Auffassung nicht, weil die Verhältnisse bisher stabil sind und weil Kündigungen für den Vermieter in der Regel Aufwand und Kosten bringen und somit in der Regel unerwünscht sind.

Massgebend ist vor allem, dass Kündigungen gemäss Artikel 271 des Obligationenrechtes, der in Kraft bleibt, selbstverständlich anfechtbar sind, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Damit verhindern wir in der Mehrzahl der Fälle, dass es zu missbräuchlichen Kündigungen kommt. Wir haben im Gesetz schon bisher verankert, dass einseitige Vertragsänderungen zulasten eines Mieters oder einer Mieterin selbstverständlich nicht zulässig sind, und es bestehen auch hier Anfechtungsmöglichkeiten.

Die Kommission hat aufgrund dieser Anfechtungsmöglichkeiten den Antrag der Minderheit de Dardel mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

Der Antrag Schwaab lag der Kommission nicht vor. Wir konnten ihn deshalb nicht diskutieren. Deshalb kann ich dazu auch keine Empfehlung abgeben.