Lexipedia

Thanei Anita · Nationalrat · 2002-06-05

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Von Vermieterseite wird im Zusammenhang mit den Preisschutzvorschriften immer wieder gedroht, den Vermietern bleibe zur Erreichung einer genügenden Rendite nichts anderes mehr übrig, als der Mieterschaft zu kündigen. Auch in der "NZZ" konnte das letzte Woche wieder gelesen werden. Heute haben zudem einige Votanten ausgeführt, und zwar sowohl im Zusammenhang mit dem Accord romand als auch mit der Minderheit Cina, ohne ein so genanntes Notventil bestehe eine erhöhte Kündigungsgefahr.

Ich persönlich bin der Ansicht, dass es kein Notventil braucht, weil auch das Modell Cina genügend Flexibilität enthält. Zum einen sieht dieses Modell eine hundertprozentige Indexierung vor, obwohl eine achtzigprozentige mehr als genügen würde. Zum anderen besteht die Möglichkeit, bei umfassenden Sanierungen 50 bis 70 Prozent der Investition auf den Mietzins zu überwälzen; auch das ist eine Art Notventil. Dann kommt dazu, dass Mietverhältnisse für Wohnungen durchschnittlich etwas länger als fünf Jahre dauern. Mieterwechsel führen bekanntlich zu Mietzinserhöhungen. Das heisst, es gibt grundsätzlich keinen Grund für ein Notventil.

Weshalb besteht trotzdem die Gefahr einer Kündigung? Sie besteht nicht, weil die Vermieterschaft mit dem Modell der Minderheit, das nun das Modell der Mehrheit geworden ist, eine ungenügende Rendite erzielt. Sie besteht, weil die Missbrauchsgrenze zu hoch angesetzt ist, indem jetzt vorgesehen ist, Mietzinse seien erst missbräuchlich, wenn sie sich auf einem Niveau von 15 Prozent über dem Vergleichsmiete-Niveau befänden. Das ist der Grund, weshalb allenfalls eine Kündigungswelle droht, nicht die Gefahr einer ungenügenden Rendite. Die Vermieterschaft wird sich überlegen, ob sie den Mieterinnen und Mietern das Mietverhältnis kündigen und die Wohnungen zu einem wesentlich höheren Mietzins weitervermieten soll, falls die Miete unter der Missbrauchsgrenze ist. Diese Gefahr besteht insbesondere in grösseren Städten, in denen wir heute bereits einen Leerwohnungsbestand von gegen 0 Prozent haben. Es geschieht also schon unter dem geltenden Recht.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit de Dardel zu unterstützen.