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preparatory:AB 222063

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Seit 2008 liegt das Anliegen für den Schutz der Kleinkinder, der Verletzlichsten und Schutzbedürftigsten, auf dem Tisch. Wir haben die Zahlen gehört: Im Jahr 2015 haben die schweizerischen Kinderkliniken fast 1400 Fälle von Kindesmisshandlungen gemeldet. Im Strafrecht sind es etwa 1000 Fälle. Dazu gibt es noch eine ziemlich grosse Dunkelziffer.

Wenn wir im Durchschnitt von 3000 Kindern ausgehen, die es seit 2008 getroffen hat, sind es insgesamt 27 000 Fälle, für die immer noch keine klare Regelung, kein Schutz geschaffen worden ist. Wir alle wollen für diese Kleinkinder etwas machen. Heute hätten wir diese Möglichkeit. Deshalb unterstützt die Fraktion der Grünen die Vorlage des Bundesrates und begrüsst es, die Meldepflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auf berufliche Fachpersonen auszudehnen, um so den Kindesschutz zu stärken.

Bereits heute haben Personen in amtlicher Tätigkeit die Pflicht, bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung Meldung an die Kindesschutzbehörde zu erstatten. Nun soll diese Meldepflicht für alle Fachpersonen gelten, die beruflich regelmässig mit Kindern zu tun haben und deshalb eine besondere Beziehung zu ihnen pflegen. Die Meldepflicht soll gemäss dem Entwurf subsidiär zur Geltung kommen, wenn die Fachpersonen dem Kind nicht im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit helfen können.

Selbstverständlich gibt es im Entwurf Bereiche, über die diskutiert werden muss. Bereits heute haben einige Kantone weitgehende Regelungen. Trotz der Harmonisierung durch die Vorlage könnten die Kantone nach wie vor weiter gehende Regelungen treffen. Diesen Kompromiss des Mindeststandards erachten wir als zielführend.

Auch die Fachkreise und die überwiegende Mehrheit der Kantone begrüssen die Vorlage. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Der Ständerat ist mit 33 zu 6 Stimmen auf die Vorlage eingetreten.

Die Harmonisierung bringt auf jeden Fall Vorteile. Im Grunde würde für Kleinkinder das gleiche System eingeführt wie für Schulkinder. Die vorgesehene Harmonisierung ist zeitgemäss, da mit der heutigen Mobilität der Fachpersonen eine Anpassung sehr viele Vorteile mit sich bringen würde. Auch wenn von einigen eingebracht wird, dass die Bundesregelung weniger streng sei als gewisse kantonale Anforderungen, ist eine einheitliche Regelung nach einer Abwägung der verschiedenen Aspekte klar zu begrüssen. Sie würde zu Rechtssicherheit führen und Klarheit in Bezug auf die bestehenden Pflichten schaffen.

Die Stossrichtung der Vorlage ist richtig. In der neuen Fassung haben wir für die Anwältinnen und Anwälte keine Meldepflicht, sondern nur noch ein Melderecht. Hier haben wir auch Kompromisse im Sinne der Anwälte gemacht. Es ist unverständlich, dass gerade die Kreise, die immer laut nach harten Strafen für die Täter rufen, nicht bereit sind, eine angepasste Regelung zu schaffen, damit die Opfer - die Kinder, die sexuell belästigt oder geschlagen werden - besser geschützt sind. Das Rezept dieser Kreise sind Präventionskampagnen. Aber eine einheitliche, klare Regelung im Sinne der Prävention unterstützen sie nicht. Das ist keine kohärente und ehrliche Politik.

Kleine Kinder dürfen nicht ihrem Schicksal überlassen werden. Das wäre verantwortungslos und grausam. Mit der Ausdehnung der Meldepflicht und des Melderechts würde gewährleistet, dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig Abklärungen vornehmen und falls notwendig die erforderlichen Massnahmen zum Schutz eines gefährdeten Kindes treffen könnte. Ein lautes Ja zum Entwurf müsste eigentlich aus diesen Kreisen kommen, die z. B. regelmässig gegen Sexualstraftäter ihre Stimme erheben. Hier hätten wir nun endlich ein Instrument, um bereits im Vorfeld zu agieren, wenn die körperliche, psychische und sexuelle Integrität einer minderjährigen Person, eines Kleinkindes gefährdet sind.

Die grüne Fraktion wird deshalb alle Minderheitsanträge ablehnen. Wir dürfen nicht warten, bis etwas passiert ist. Jeder Fall ist ein Fall zu viel.[GZ]

Ich bitte Sie in diesem Sinne, auf die Vorlage einzutreten.