Hegglin Peter · Ständerat · 2017-11-28
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen den Antrag, die flankierenden Massnahmen zur Abfederung der Senkung des technischen Zinsfusses abzulehnen, und zwar sowohl im Voranschlag 2018 als auch im Nachtrag II zum Voranschlag 2017, und das als Gesamtkonzept zu verstehen, also die Positionen so zu belassen, wie sie vor dem Nachtrag 2017 ausgestaltet waren.
Ich erlaube mir eine Vorbemerkung. Mit meinem Minderheitsantrag verfolge ich nicht eine Strafaktion zulasten des Bundespersonals. Ich weiss seine Leistung sehr zu schätzen. In den zwei Jahren hier im Bundesparlament konnte ich mich von seiner Leistungsbereitschaft überzeugen. Auch den Entscheid, den technischen Zinsfuss von 2,75 Prozent auf 2 Prozent zu senken und damit den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, möchte ich nicht kritisieren. Es geht mir um die Leistung des Bundes zur Abfederung dieser Massnahme, dies in Bezug auf die Ausgestaltung des aktuell gültigen Vorsorgereglements der Publica und im Vergleich zu Leistungen anderer Institutionen. Bevor ich entscheide, sollte ich doch einen werthaltigen Vergleich mit anderen Körperschaften des öffentlichen und privaten Sektors haben. Dieser Vergleich ist nach der vom Volk abgelehnten Rentenreform noch wichtiger und sollte die Regelungen anderer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und speziell die der Kantone einbeziehen. Der dazu notwendige Aufwand wäre sicher gerechtfertigt. Es geht doch schliesslich um 160 Millionen Franken, die wir zu sprechen haben. Diesem Anspruch wird die Vorlage des Bundesrates nicht gerecht. In der Botschaft verweist der Bundesrat zwar auf bundesnahe Betriebe und grössere Arbeitgeber der Privatwirtschaft und schreibt, dort seien Massnahmen im vorgesehenen Umfang auch üblich, ohne aber dafür einen Beweis zu erbringen.
Der Entwurf erscheint wie ein normaler und wiederkehrender Akt, ist die Ausgleichsleistung doch in die Botschaft über den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 eingebaut worden. Dabei gelingt es dem Bundesrat aber nur mit einer Verteilung der Vergütung über mehrere Jahre, die Folgen für den Voranschlag zu glätten. Dass dieser Vorschlag nicht so selbstverständlich ist, zeigt sich daran, dass er in der Vorberatung viele Fragen auslöste. Die Verwaltung musste fünf zusätzliche Berichte erstellen. Insgesamt liegen uns mit der Botschaft über den Nachtrag II sechs Berichte vor. Wer hat hier noch die Übersicht? Ich frage Sie: Können Sie den Beschluss und seine Folgen im Vergleich zu Leistungen anderer Körperschaften einschätzen? Haben Sie Vergleichswerte? Ich auf jeden Fall nicht.
Auch die Bundesverwaltung tut sich schwer damit. Ein für mich wichtiger Vergleich mit den Regelungen der Kantone konnte auf jeden Fall nicht zugestellt werden: Die Erstellung hätte offenbar mehrere Monate in Anspruch genommen; das Personalamt sei dazu nicht in der Lage. Man stellte uns stattdessen eine Vergleichsstudie zur Privatwirtschaft aus dem Jahr 2013 zu. In der Vorsorgelandschaft ist 2013 aber schon sehr, sehr lange her; ich glaube, dass inzwischen schon sehr vieles passiert ist.
Ich begründe meinen ablehnenden Minderheitsantrag im Weiteren wie folgt: Insgesamt sind zulasten der Bundesrechnung die Vorsorgewerke - also jene von Bund, Post und SBB - bisher mit 33 Milliarden Franken ausfinanziert worden. Die Publica wurde am 1. Juni 2003 mit 12 Milliarden ausfinanziert und mit einem neu austarierten Vorsorgereglement versehen. Mit dem Primatwechsel 2008 und in den folgenden Jahren sind dann weitere Finanzierungen im Umfang von über 1,2 Milliarden zulasten des Bundes erfolgt. Die Arbeitnehmer trugen rund 300 Millionen Franken dazu bei.
In der Botschaft vom 7. Dezember 2007 betonte der Bundesrat den Grundsatz der paritätischen Finanzierung mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen. Davon ist er dann aber bald wieder abgerückt. Die Prämie für den Risikoverlauf wurde 2010 auf 3,9 Prozent festgelegt und gar zu hundert Prozent dem Bund auferlegt; normal ist hier eine paritätische Finanzierung. Aufgrund des positiven Risikoverlaufs konnten die Prämien im Laufe der Jahre auf 2 Prozent gesenkt werden. Eigentlich hätte in diesem Umfang die Bundeskasse geschont, also die Arbeitgeberleistung reduziert und eingespart werden können. Die Reduktionen der Risikoprämien wurden aber nicht eingespart, sondern umgewidmet und neu auch als Sparbeiträge den Versicherten gutgeschrieben und zur Bildung von Reserven verwendet. Dies war eine namhafte Verbesserung der Vorsorge für die Versicherten in den vergangenen zehn Jahren. Die Beiträge der Arbeitnehmer sind dabei in etwa gleich geblieben.
Die Senkung der Risikoprämie hätte auch Raum gegeben, die gesetzliche Vorgabe zur Beitragsspanne anzupassen oder weitere Reserven des Arbeitgebers zur Abfederung der Absenkung des technischen Zinsfusses zu bilden. Ein Bericht an das Parlament zur Änderung dieser Ausgangslage wäre meiner Ansicht nach ebenfalls angezeigt gewesen: 2 Prozent der Risikoprämie machen nämlich immerhin 66 Millionen Franken pro Jahr aus - eine namhafte Summe.
Wer kann beurteilen, was diese Anpassungen der letzten Jahre bedeuten? Wer weiss, wo unsere Regelungen im Vergleich mit anderen Pensionskassenregelungen stehen? Ich denke da an die Kantone. Wie schon gesagt, der Vergleich, der uns vorgelegt wurde, datiert aus dem Jahre 2013 und betraf nicht die Kantone. Aber schon die damalige Studie hielt fest, dass die Leistungen der Bundeskasse auf hohen Sparbeiträgen beruhen.
Um abschätzen zu können, was der Antrag des Bundesrates bedeutet, habe ich versucht, mich an den Vorsorgereglementen der Kantone zu orientieren. Diese zeigen nämlich grosse Unterschiede zum Bund auf. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Leistungsziele zu vergleichen. Dabei fällt beim Bund vor allem die stark progressive Ausgestaltung gegen Ende der Berufstätigkeit, ab Alter 55 bis 70, auf. Während im Kanton Luzern im fortgeschrittenen Alter der maximale Sparbeitrag bei 22 Prozent liegt, in Zug bei 26 und bei der BVK in Zürich bei 27, werden einem Bundesangestellten ab Alter 55 jetzt 31,25 Prozent gutgeschrieben, bei der Kaderlösung gar 34 Prozent. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung [PAGE 787] steigen diese Beiträge beim Bund auf 34 Prozent für normale Mitarbeitende und für das Kader auf grosszügige 37,1 Prozent. Der Bund zahlt neu 64 Prozent und der Arbeitnehmer 36 Prozent; dies gilt bei einem Bundesangestellten bis zum Alter 70, sollte er bis dann beim Bund angestellt sein. Mich würde schon interessieren, welcher private oder andere öffentliche Arbeitgeber sich das leisten kann. Wer von Ihnen hat nur eine annähernd so gute Vorsorge? Haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, mit deren Geld das finanziert werden soll, auch so gute Vorsorgeregelungen?
Weiter trägt der vorgeschlagene Beitrag dann gar nichts zur Stabilisierung der Kasse bei. Der Beitrag wird nämlich den Versicherten gutgeschrieben. Dabei geht die Publica gemäss Modellrechnungen nach der Senkung des technischen Zinssatzes, gestützt auf den Rechnungsabschluss 2016, von einem Deckungsgrad von 98,6 Prozent aus. Bei Unterdeckung müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch wieder ausfinanzieren. Ich bin also gespannt auf die weitere Entwicklung in dieser Frage.
Dann wird der Bundesrat wahrscheinlich argumentieren, dass er bei Annahme seines Antrages auf Lohn- und Teuerungsmassnahmen verzichten werde. Als Finanzdirektor des Kantons Zug hatte ich ab 2009 auf Teuerungsanpassungen verzichtet. Seit 2009 gab es keine Teuerungsmassnahme, weil keine Teuerung aufgelaufen war. Was wahrscheinlich der Bundesrat dann nicht sagen wird, ist, dass er aus dem Mutationseffekt - wenn ältere Mitarbeiter in Pension gehen und neue angestellt werden - weiterhin Mittel hat, um Lohnerhöhungen vorzunehmen. Ich glaube, das ist doch alles kein richtiger Kompromiss.
Zum Abschluss: Ich möchte festhalten, dass mit einem solchen Beschluss für mich das Budget nicht austariert wäre. Hier sollen wir 160 Millionen Franken zusätzlich sprechen für eine heute schon grosszügige Vorsorgeleistung, und in anderen Bereichen soll bei geringen Beiträgen nochmals kräftig gespart werden.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur Anlagestrategie der Publica. Ich war erstaunt über den strategischen Entscheid, 16 Prozent der Anlagen in Aktien und Obligationen in Schwellenländern zu investieren. Das ist heute investiert. Das ist ein Sechstel des Anlagevermögens. Ich hoffe, dass man wenigstens auf solide Bonität achtet und keine Ramschaktien und -anleihen in den Büchern hat. Allenfalls könnte das den Deckungsgrad dann nochmals beeinflussen, und wahrscheinlich käme der Bund dann wieder zur Kasse.
Ich beantrage Ihnen, meiner Minderheit I zu folgen und das Budget in diesem Punkt so zu belassen, wie es vorgeschlagen wurde.