Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-11-29
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-11-29
Wortprotokoll
Die Querschnittkürzungen werden insbesondere zu einem Abbau von Personal führen. Wenn Sie in der Bundesverwaltung Personal abbauen wollen, dann erfordert dies Zeit, viel Zeit. Es müssen Kündigungen ausgesprochen werden, und damit die finanziellen Einsparungen auch tatsächlich eingehalten werden können, müssen mehr Kündigungen ausgesprochen werden, als eigentlich das Ziel wäre. Es müssen so viele Kündigungen ausgesprochen werden, dass ein Sozialplan erforderlich ist, und dies in ganz verschiedenen Departementen und Ämtern. Ich bin überzeugt, letztlich werden uns solche Kündigungen teurer zu stehen kommen als die vermeintlichen und angestrebten Sparmassnahmen. Deshalb lehnen wir Grünliberalen grundsätzlich solche Querschnittkürzungen ab.
Erlauben Sie mir noch einen Blick auf das Geschäft Publica, die Pensionskasse des Bundes bzw. der Bundesangestellten. Der Bundesrat beantragt mit dem Nachtragskredit eine über drei Jahre verteilte Einlage in die Publica von insgesamt 160 Millionen Franken und als Gegengeschäft die Kompensation bei den Lohnmassnahmen, wonach also für diese Zeit Lohnmassnahmen ausgesetzt werden sollen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist aus unserer Sicht unsinnig. Einerseits soll die Einzahlung in die Pensionskasse nicht erfolgen; andererseits soll die als Ausgleich vorgesehene Aussetzung der Lohnmassnahmen dennoch umgesetzt werden. Solche Entscheide sind für das Personal und für die gesamte Bevölkerung nicht nachvollziehbar. Sie führen zu einem Vertrauensverlust. Es ist auch ganz klar: Der Bund wird als Arbeitgeber massiv an Attraktivität verlieren. Entsprechend wird künftig die Rekrutierung von gutqualifiziertem, fähigem Personal massiv erschwert werden.
Sicher, wir anerkennen die Notwendigkeit der Senkung des Umwandlungssatzes und des technischen Zinssatzes in der Publica. Denn diese Senkung reduziert auch die Gefahr, dass die Publica zum Sanierungsfall wird. Dann müsste der Bund als Arbeitgeber Sanierungsbeiträge zahlen. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu machen. Der Bund ist tatsächlich als Arbeitgeber gefordert; es sind nicht einfach die Steuerzahler, die hier zur Kasse gebeten werden.
Wenn ich einen Blick auf ähnlich gelagerte Massnahmen in der Wirtschaft werfe, dann zeigt sich, dass es sehr grosszügige Arbeitgeber gibt, welche solche Einlagen vornehmen würden. Das sind insbesondere Arbeitgeber aus boomenden Branchen wie der Pharma- oder der Finanzindustrie. Aber die meisten anderen Branchen, insbesondere die KMU, sind nie und nimmer in der Lage, entsprechende Einlagen zu tätigen.
Wir von der grünliberalen Fraktion können deshalb den Antrag der Kommissionsmehrheit nicht mittragen. Wir unterstützen aber auch den Bundesrat nicht, denn wir wollen gute Leistungen mit Lohnerhöhungen anerkennen. Durch diese Lohnerhöhungen sollen fähige Angestellte tatsächlich etwas zurückerhalten und über diese Anerkennung auch an den Bund als Arbeitgeber gebunden werden.
Diese Möglichkeit, mit Anreizen zu schaffen, haben wir nur mit dem Status quo, wir haben sie weder mit der Mehrheits- noch mit der bundesrätlichen Lösung. Die bundesrätliche Lösung führt zu einem Giesskannenprinzip, mit dem alle Arbeitnehmenden profitieren werden und nicht nur diejenigen, welche wir fördern wollen.
Deshalb lehnen wir den Nachtragskredit II des Bundesrates und auch die entsprechenden Massnahmen im Voranschlag ab.