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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2002-06-05

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Die Parlamentarische Initiative Dupraz verlangt für die in der Landwirtschaft Beschäftigten einen Normalarbeitsvertrag, der die Arbeits- und Ruhezeiten, die Arbeitsbedingungen und den Lohn regelt. Dem Vertrag sollen auch die Landwirte mit Spezialkulturen unterstellt werden.

Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt die WAK Ihres Rates, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie begründet ihr Nein zur Änderung des Obligationenrechtes damit, dass die Produktionsbedingungen in den einzelnen Bereichen und Regionen der Landwirtschaft für einen allgemein geltenden Normalarbeitsvertrag zu unterschiedlich seien. Dazu kommt, dass das Obligationenrecht diese [PAGE 750] Aufgabe ausdrücklich den Kantonen überträgt. Das führt natürlich dazu, dass es heute in der Schweiz 25 verschiedene Normalarbeitsverträge und somit 25 verschiedene Regelungen der Arbeitsbedingungen gibt. Es gelten somit verschiedene Wochenarbeitszeiten und Lohnvorstellungen.

Das mag störend sein, ist aber wegen den sehr unterschiedlichen Produktionsbedingungen und -arten in der Landwirtschaft unvermeidlich. Denken Sie beispielsweise an die Tierhaltungs- und vor allem an die Milchwirtschaftsbetriebe, die sieben Tage in der Woche, praktisch rund um die Uhr, betreut werden müssen, oder denken Sie an die Pflanzenbau- und Gemüsebaubetriebe, die normalerweise eine geregelte Arbeitszeit ohne Samstags- und Sonntagsarbeit haben. Die Tierhaltungsbetriebe stehen zudem infolge des internationalen Wettbewerbs unter einem sehr starken Einkommensdruck. Sie erreichen zum Teil nicht einmal ein Einkommen pro Arbeitskraft, das dem im Normalarbeitsvertrag von Genf vorgesehenen monatlichen Mindestlohn entspricht. Herr Dupraz möchte ja, dass der Normalarbeitsvertrag des Kantons Genf als Grundlage für die ganze Schweiz gelten soll!

Die Minderheit begründet ihr Ja zum Vorstoss damit, dass die kantonalen Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Zudem dürfe der sehr schmerzhafte Strukturanpassungsprozess nicht auf Kosten sozial Schwacher verzögert werden.

Ich fasse zusammen: Es ist eine Tatsache, dass die Unterschiede bei den Anstellungsbedingungen in der Landwirtschaft vom Genfer- bis zum Bodensee gross sind. Lösen kann man das Problem aber nicht, wenn man die im Kanton Genf vorhandenen Bedingungen auf die übrige Schweiz überträgt. Das gibt zu viele Verlierer. Mittel- und langfristig braucht die Landwirtschaft Branchenverträge, z. B. spezielle Verträge für Gemüsebaubetriebe, für Pflanzenbaubetriebe und für Viehhaltungsbetriebe. Wenn das gelingt, bin ich überzeugt, dass auch die Diskussionen um einen Minimallohn beendet sind. Die Bauern wünschen nämlich den Betriebsverhältnissen gerecht werdende Arbeitskräfte. Sie können schwerlich solche brauchen, die mit der Stoppuhr auf dem Betrieb herumlaufen. Wenn Fachkompetenz und Einsatzwille vorhanden sind, spielt auch der Lohn, den der Landwirt diesen Beschäftigten bezahlen muss, keine Rolle.

Ich bitte Sie also namens der Kommissionsmehrheit, der Parlamentarischen Initiative Dupraz keine Folge zu geben. Es ist der falsche Weg. Die Problematik muss pragmatisch angegangen werden.