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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-11-30

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-11-30

Wortprotokoll

Die Budgetpositionen betreffend die Beziehungen zum Ausland sind ein ständiges Thema der Budgetberatung. Hier bestehen immer diese Unterschiede, wie sie auch in dieser Diskussion wieder zutage getreten sind.

Zu Recht haben Sie darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Beträge in den letzten Jahren stark gestiegen sind, stärker als die Beträge bei anderen Budgetpositionen. Aber ich muss Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen so gewollt ist. Wir haben von Ihnen den Auftrag, die Entwicklungszusammenarbeit auf 0,5 Prozent des BIP zu erhöhen. Dieser Auftrag wurde nie widerrufen. Es wurde zwar schon einige Male versucht, entsprechende Vorstösse zu überweisen, aber diese haben keine Mehrheit gefunden. Damit ist der Bundesrat verpflichtet, Ihren Auftrag zu erfüllen. Das weisen wir hier auch entsprechend aus. Das ist eine Zielgrösse. Wir haben sie beispielsweise im Jahre 2015 leicht übertroffen; wir werden sie in den Jahren 2016/17 nicht ganz erreichen, mit unserem Vorschlag auch 2018 nicht; 2019 sollten wir diese Zielgrösse dann wieder erreichen. Das heisst für uns, dass es durchaus möglich ist, im Interesse des Gesamtbudgets zur Einhaltung der Schuldenbremse vorübergehende Kürzungen vorzunehmen, aber die Zielgrösse bleibt bestehen. Unter diesem Aspekt haben wir im Budget 2018 gegenüber dem Finanzplan die Ausgaben um rund 150 Millionen Franken reduziert. Wir denken, dass das in dieser Grössenordnung möglich ist.

Wenn ich die Anträge in diesem Block zusammenfasse, dann stelle ich fest, dass Ihr Hauptantrag, um weitere 100 Millionen Franken zu kürzen, unsere Entwicklungszusammenarbeit schon in Bedrängnis bringt. Um 150 Millionen Franken können Sie vielleicht kürzen, so, wie das der Bundesrat vorschlägt. Man beginnt dann keine neuen Projekte. Wenn Sie darüber hinausgehen, heisst das in der Praxis, dass bisherige Projekte betroffen sind, dass diese nicht weitergeführt werden können oder bei ihnen gekürzt werden muss. Damit ist die Nachhaltigkeit der Entwicklungszusammenarbeit infrage gestellt.

Der Bundesrat legt Wert darauf, dass wir gerade in der Entwicklungszusammenarbeit eine Nachhaltigkeit und eine Zuverlässigkeit haben. Denn Entwicklungsprojekte sollten nicht einfach nach dem Stop-and-go-Prinzip funktionieren - einmal machen wir was und einmal nicht -, sondern wenn sie nachhaltig sein sollen, wenn sie Erfolg haben sollen, brauchen sie eine gewisse Zuverlässigkeit. Das heisst, sie müssen über einige Jahre weitergeführt werden.

Wenn Sie diese Diskussion weiterführen möchten, dann wäre es gut, wenn Sie sich einmal über den Grundsatz unterhalten und sich fragen würden, ob Sie beim Ziel von 0,5 Prozent bleiben wollen. Dann müssen wir unsere Projekte so ausrichten, wie wir das gemacht haben. Wenn Sie von diesen 0,5 Prozent abweichen und eine andere Grössenordnung ins Auge fassen, dann müssen wir die Entwicklungszusammenarbeit anders aufbauen. Beides ist grundsätzlich möglich. Aber wenn Sie jetzt 100 Millionen Franken zusätzlich kürzen, dann tun Sie wahrscheinlich vielen Projekten keinen Gefallen, und Sie stören einige Projekte, die reduziert oder abgebrochen werden müssen. Damit ist auch die Verlässlichkeit etwas infrage gestellt.

Bei all diesen Positionen, die jetzt von Kürzungsanträgen betroffen sind, ist festzuhalten, dass wir das als Gesamtpaket betrachten. Wir engagieren uns in der Entwicklungszusammenarbeit, in der Friedensförderung, in Demokratisierungsprojekten. Das ist das Gesamtpaket, mit dem sich die Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit beteiligt. Die Projekte bestehen zum Teil aus Einzelbeiträgen, womit die Schweiz einzelne Projekte selbst verwirklicht. Oder sie bestehen aus Beiträgen an internationale Organisationen, die dann diese Projekte im Gesamtrahmen vorantreiben.

Insgesamt ist dieses Konzept stimmig. Sie werden zweifellos irgendwo ein Projekt finden, das dann nicht geklappt hat. Das gehört in diesem Bereich dazu. Aber insgesamt können wir die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz und unsere Projekte als sehr erfolgreich bezeichnen, und sie heben sich wohl auch in der internationalen Beurteilung ab. Ich würde einmal sagen, die Schweiz befinde sich hier in Bezug auf die Qualität der Entwicklungszusammenarbeit in der Spitzengruppe, und ein Stop-and-go, wie es mit diesen Anträgen vorgeschlagen wird, schadet dem eher. Ich meine, hier sollten Sie entweder den Grundsatzentscheid korrigieren, dann haben wir eine neue Ausgangslage, oder dann müssten Sie sich an Ihre bisherigen Entscheide halten und uns auch die Möglichkeit geben, das entsprechend zu planen.

Ich komme noch kurz auf einzelne Anträge zu sprechen. Den Minderheitsantrag Keller Peter zum Eigenaufwand bitte ich Sie abzulehnen. Hier findet keine Erhöhung statt, sondern eine Umschichtung von Subventionen zu Projekten im Generalsekretariat. Das ist also eine intern andere Verbuchung, um mehr Transparenz zu schaffen.

Dann beantragt die Mehrheit, 100 Millionen Franken zusätzlich zu kürzen. Da kommt die Problematik zum Tragen, die ich geschildert habe, und da meine ich eben, Sie sollten sich grundsätzlich über das Ziel unterhalten.

Bei den weiteren Anträgen der Minderheit Keller Peter geht es um relativ kleine Beträge, aber ich bitte Sie, hier ebenfalls dem Bundesrat zu folgen und diese Positionen nicht zu kürzen. Es sind die Positionen "Aktionen zugunsten des Völkerrechts", "Teilnahme an Partnerschaft für den Frieden" und "Stiftung Jean Monnet". Das sind Projekte, bei denen sich die Schweiz langfristig verpflichtet hat, die entsprechenden Beiträge zu leisten, und wir würden wohl das eine oder andere Projekt ins Schleudern bringen, wenn man dem so sagen kann.

Die Minderheitsanträge Carobbio Guscetti sind unserer Meinung nach nicht nötig. Ich bitte Sie, bei den entsprechenden Bereichen nicht aufzustocken, sondern ebenfalls dem Bundesrat zu folgen.

Eine Bemerkung noch zur Umwandlung beim Sifem: Der Sifem ist jetzt in der Bundesrechnung. Wir haben, auch auf Ihren Wunsch hin, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vorgesehen und entsprechende Berichte geliefert. Finanziell spielt es keine Rolle, ob der Sifem in der Rechnung des Bundes verbleibt oder ob es eine Aktiengesellschaft ist, denn Sie finden diesen Betrag von 374 Millionen Franken sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben. Wir haben aufgrund Ihrer Intervention die Gründung einer Aktiengesellschaft vorgesehen und schlagen das auch vor. Wenn Sie das wieder anders entscheiden, ist das Ihnen überlassen. [PAGE 1826] Grundsätzlich können die Aufträge in beiden Formen erfüllt werden. Für uns wäre eine Aktiengesellschaft das etwas bessere Element, um rascher handeln zu können. Ich bitte Sie also, der Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital zuzustimmen.

Den Antrag der Minderheit Hausammann schliesslich, den Beitrag an die Erweiterung der EU zu streichen, bitte ich Sie abzulehnen; denn die Zahlung wurde, wie Herr Hausammann es gesagt hat, nicht fällig, weil sich die Arbeiten verzögert haben. Wir haben uns aber zu dieser Zahlung verpflichtet und leisten sie jetzt einfach später. Es wäre schwer zu erklären, dass wir eine Rechnung, die später kommt, nicht begleichen - nur deshalb, weil sie später kommt und das Projekt in Rückstand ist.

Insgesamt bitte ich Sie, auf der Linie des Bundesrates zu bleiben und abweichende Anträge abzulehnen.